Eigentumsvorbehalt des Lieferanten Musterklauseln

Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne Rück- sicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Lie- feranten auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Voraus- abtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfs- weise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verlänger- ten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt.
Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. Das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren geht nach restloser Bezahlung an uns über; hierbei gelten alle Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherung für die Saldoforderung des Lieferanten. Werden die Waren von uns mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so sind wir verpflichtet, dem Lieferanten anteilig Miteigentum zu übertragen, soweit die Hauptsache ihm gehört. Wird die gelieferte Xxxx von uns bestimmungsgemäß weiterveräußert, so treten wir hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen unsere Abnehmer mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten und noch nicht bezahlten Ware an den Lieferanten bis zur völligen Tilgung dieser Forderung ab.
Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. 1. Der Lieferant ist verpflichtet, AdvanIDe vor Lieferung schriftlich anzuzeigen, falls Produkte unter dem Vorbehalt des Eigentums geliefert werden.
Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. 7.1. ZwickRoell akzeptiert weder einen verlängerten noch erweiterten Eigentumsvorbehalt des Lieferanten hinsichtlich des Eigentumserwerbs durch ZwickRoell.
Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. 15.1 Die Übereignung der Ware an uns erfolgt unbedingt und ohne Rücksicht auf unsere Zahlung des Kaufpreises, jedoch vorbehaltlich der folgenden Absätze.
Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. 1. Der Lieferant ist verpflichtet, TagItron GmbH vor Lieferung schriftlich anzuzeigen, falls Produkte unter dem Vorbehalt des Eigentums geliefert werden.
Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung für die jeweiligen Liefergegenstände beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbehält. Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte des Lieferanten oder Dritter werden nicht anerkannt.
Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. 1. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten, die über den einfachen Eigentumsvorbehalt hinausgehen, sind ausgeschlossen. Hat sich der Lieferant das Eigentum an gelieferten Gegenständen vorbehalten, so gilt dieser Vorbehalt nur bis zur Bezahlung dieser Gegenstände, soweit Ungar Service nicht bereits durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Eigentümer dieser Gegenstände geworden ist. Kontokorrent- und Konzernvorbehalte werden von uns nicht anerkannt.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………