Software und Dokumentation Musterklauseln

Software und Dokumentation. Der Lizenznehmer ist berechtigt, so viele Kopien der Software anzufertigen, wie es für die Nutzung der Software erforderlich ist. Jede vom Lizenznehmer erstellte Kopie der Software muss denselben Urheberrechtsvermerk und die sonstigen Hinweise enthalten, die auf dem Original angegeben sind. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Dokumentation zu ändern. Die Dokumentation darf: (a) nur zur Unterstützung der Softwarenutzung durch den Lizenznehmer verwendet werden; (b) nicht gegenüber unbefugten Dritten veröffentlicht oder an diese weitergegeben werden; und (c) nicht zum Zwecke von Schulungen weitergegeben oder genutzt werden, für die der Lizenznehmer oder ein Dritter eine Gebühr erhalten. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, Systemschema-Referenzdokumente in Bezug auf die Software zu kopieren.
Software und Dokumentation. 2.2.1 Definition von Software (vgl. auch Übersicht unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxx/XXX-000): „Software“ ist ein Software-Stack bestehend aus Exasuite sowie von Exacloud bereit gestellte Clients und Treiber (z.B. ODBC, JDBC, XXX.XXX) sowie jede Modifizierung, Fehlerbehebung, Patch, Bugfix etc., die Exacloud dem Vertragspartner in welcher Form auch immer zur Verfügung stellt.
Software und Dokumentation. Der Lieferant übernimmt Gewähr für die Fehlerfreiheit der Software und ihrer Datenstruktur und versichert ordnungsgemäße Duplikatur. Außerdem sichert der Lieferant LOGICDATA zu, dass alle mitgelieferten Softwareprogramme ausschließlich in englischer Sprache geliefert werden. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet der Lieferant LOGICDATA jene Dokumentation, die zum ordnungsgemäßen Betrieb des Vertragsgegenstandes notwendig und/oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Related to Software und Dokumentation

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………