Verkehrsdaten Musterklauseln

Verkehrsdaten. Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann, sofern der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb der Frist von drei Monaten die Rechnung nicht schriftlich beeinsprucht wurde. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach wird der ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen. Die nach dem ersten Absatz gespeicherten Verkehrsdaten dürfen für Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Störungen, Kundenanfragen, Betrugsermittlung oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verarbeitet werden und unterliegen eingeschränkten Zugang durch Personen, die in diesen Bereichen tätig sind.
Verkehrsdaten a) Umgang mit Verkehrsdaten Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikations- dienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer oder Kennnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die in Anspruch genommenen Telekom- munikationsdienstleistungen. Bei Internetzugängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn und Ende der Verbindung, die IP-Adressen und das übertragene Datenvolumen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Ver- kehrsdaten und wird von uns nicht gespeichert. Wir sind zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist. Hierunter fallen z. B. die Er- stellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. Verkehrsda- ten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichern wir zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Richtigkeit der be- rechneten Entgelte vollständig bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Uns ist jedoch eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht, trifft uns gemäß § 45i Abs. 2 TKG keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlun- gen, verarbeiten und speichern wir Ihre Daten bis zur Klärung über einen län- geren Zeitraum.
Verkehrsdaten. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z.B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses, die übermittelte Datenmenge und die in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Verkehrsdaten und wird nicht gespeichert. Breitband-Korn ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist. Hierunter fallen z.B. die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. Verkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichert Breitband-Korn bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwenden gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlungen, werden Ihre Daten bis zur Klärung über einen längeren Zeitraum verarbeitet und gespeichert.
Verkehrsdaten. Das xxxxx.xxx wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere „Source“- und „Destination-IP“ sowie sämtliche andere „Logfiles“ aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) des Telekommunikationsgesetzes 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird das xxxxx.xxx diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird das xxxxx.xxx die Daten nicht löschen. Ansonsten wird das xxxxx.xxx Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus, wird das xxxxx.xxx, außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen, nicht vornehmen.
Verkehrsdaten. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, an die die Eutelsat S.A. als Anbieter von Internetzugangsdiensten gebunden ist, bewahrt die Eutelsat S.A. Ihre Verbindungsdaten direkt oder über ihre Tochtergesellschaften und Lieferanten für einen Zeitraum von einem (1) Jahr auf. Diese Verbindungsdaten können von der Eutelsat S.A. ganz oder teilweise an jede Verwaltungs- und Justizbehörde übermittelt werden, die dies gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen verlangt. Unter „Verbindungsdaten“ sind die Informationen zu verstehen, die Sie durch Zugriff auf ein elektronisches Kommunikationstool zur Verfügung stellen und die von der Eutelsat S.A. oder ihren Partnern gespeichert werden können. Bei Reklamationen gehen Sie bitte wie folgt vor: - 1. Schritt: Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice telefonisch (0503 283 430 08 – kostenlos + Festnetzgebühren) oder von Ihrem „My konnect” Kundenportal aus; Die Eutelsat S.A. wird Ihnen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Eingang Ihrer Anfrage antworten; - 2. Schritt: Wenn Sie innerhalb der oben genannten Frist von fünfzehn (15) Tagen keine Antwort erhalten haben oder mit Unserer Antwort nicht zufrieden sind, bitten Wir Sie, Uns an folgende Adresse zu schreiben: Eutelsat S.A. – Konnect Service Management Client – 00, Xxxxxxxxx Xxxxxxxx – 00000 Xxxx-xxx-Xxxxxxxxxx – Xxxxxxxxxx. Bitte beachten Sie die Bestimmungen des Artikel 17. Auch hier wird Ihnen die Eutelsat S.A. so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Eingang Ihrer Anfrage antworten; - 3. Schritt: falls Sie innerhalb der oben genannte Frist von fünfzehn (15) Tagen keine Antwort erhalten oder falls Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie eine Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen (insbesondere Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union, wenn Sie Ihr Angebot über den E-Shop beauftrag haben: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/xxxx/xxxxx.xxx?xxxxx=xxxx.xxxx.xxxxxxXxxxxx ge aber es seht Ihnen frei, einen alternativen außergerichtlichen Mechanismus zu wählen).
Verkehrsdaten. Der Auftragnehmer wird Zugangsdaten und an- dere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Ver- rechnung von Entgelten erforderlich sind, ins- besondere Source-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflich- tung gem. § 99 Abs. 2 TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rech- nung, sofern der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb der Frist von drei Monaten nicht schriftlich beeinsprucht wurde, rechtlich angefochten werden kann. Im Streitfall wird der Auftragnehmer diese Daten der entscheiden- den Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der Auf- tragnehmer die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der Auftragnehmer Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich lö- schen oder anonymisieren. Daneben kann der Auftragnehmer im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik führen. Die nach dem ersten Absatz gespeicherten Verkehrsdaten dürfen für Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Stö- rungen, Kundenanfragen, Betrugsermittlungen oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zu- satznutzen verarbeitet werden und unterliegen eingeschränkten Zugang durch Personen, die in diesem bereichen tätig sind. Eine darüberhinausgehende Auswertung eines Teilnehmeranschlusses wird der Auftragnehmer außer in den gesetzlich beson- ders geregelten Fällen nicht vornehmen.
Verkehrsdaten. WNT TELECOM wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird WNT TELECOM diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird WNT TELECOM die Daten nicht löschen. Ansonsten wird WNT TELECOM Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Sofern WNT TELECOM die Möglichkeit zum Online- Rechnungsabruf bietet, wird WNT TELECOM die Einzelentgeltnachweise der vergangenen drei Monate zum Abruf bereit halten und danach grundsätzlich löschen.
Verkehrsdaten. Der ISP wird Zugangsdaten und andere personen­ bezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source­und Destination­ IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird der ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird der ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.
Verkehrsdaten. Deutsche Glasfaser erhebt, verarbeitet und nutzt die zur Durchführung und Abrechnung der Telekommunikationsdienstleistungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten er- forderlichen Verkehrsdaten. Hierzu gehören die Ruf- oder Kennnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses bzw. der Endeinrichtung; Beginn, Ende und Dauer der Verbindung; Verbindungsart und den vom Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst sowie die übermittelnden Datenmengen, soweit die Preise davon abhängen; sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sowie zur Abrechnung notwendigen Verbindungsdaten. Bei Internetzugangsdiensten wird auch die IP-Adresse sowie Beginn und Ende ihrer Zuteilung samt Datum und Uhrzeit gespeichert. Verkehrsdaten, die zum Zwecke der Abrechnung nicht oder nicht mehr erforderlich sind, werden umgehend gelöscht. Die zur Rechnungsstellung notwendigen Verkehrsdaten speichert Deutsche Glasfaser bis zu sechs (6) Monate nach Ver- sendung der Rechnung zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Preise; danach werden sie gelöscht. Sofern der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbin- dungsentgelte Einwendungen erhebt, speichert Deutsche Glasfaser die Verkehrsdaten bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat, hat der Kunde gegenüber Deutsche Glasfaser in Textform zu bestätigen, dass alle Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert wurden und künftige Mitbenutzer unver- züglich informiert werden, dass ein Einzelverbindungsnachweis erstellt wird. Der Kunde kann der Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises jederzeit widersprechen.