Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten Musterklauseln

Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder ge- sendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger ver- traulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen den Parteien wird auf die Sicherheitsrahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr im deutschen Strommarkt (Vedis-Empfehlung) verwiesen (siehe dazu auch Technischer Anhang). Weitere Informationen zu VEDIS finden Sie unter: xxxx://xxx.xxxx.xx/xxxx.xxx/xx/XX_Xxxxxxxxxxxxxxx Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich ein- gestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgese- henen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. www.thueringer- xxxxxxxxxxxx.xxx Sitz: Erfurt Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Registergericht Xxxx XXX 000000 USt-IDNr. DE206810190 UniCredit Bank AG Erfurt IBAN DE55 8202 0086 0358 2696 48 BIC XXXXXXXX000 TEN Thüringer Energienetze Geschäftsführungs-GmbH Geschäftsführer: Frank-Xxxxx Xxxxx Xxx Xxxxx Sitz: Erfurt Registergericht Jena HRB 510722
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 5.1 Die Vertragspartner gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Ein- vernehmen der Vertragspartner als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Per- sonen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Vertragspartnern vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 45.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich ge- handhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Datenschutzgrundverord- nung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher In- formationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 45.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind. 56
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 1. Alle Informationen, die ein Staat (ein Mitgliedstaat oder die Schweiz) nach diesem Abkommen erhalten hat, werden vertraulich behandelt und in derselben Weise geschützt wie Informationen, die der betreffende Staat nach seinem inner- staatlichen Recht erlangt hat, und zwar, soweit für den Schutz personenbezogener Daten erforderlich, im Einklang mit dem anwendbaren innerstaatlichen Recht und Schutzvorkehrungen, die von dem die Informationen erteilenden Staat nach Mass- gabe seines innerstaatlichen Rechts angegeben werden können.
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 45.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beider- seitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwe- cken verwendet werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten-schutzge- setze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu be- achten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 45.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informa- tionen allgemein zugänglich sind. 56
Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten. 4.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die einschlägigen Daten- schutzgesetze sowie das Messstellenbetriebsgesetz sind zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. Lieferantenrahmenvertrag Gas zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß § 110 EnWG
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