Übergabe der Mietsache Musterklauseln

Übergabe der Mietsache. 1. Die Übergabe der Mietsache erfolgt nur von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 10:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr und am Xxxxxxx in der Zeit von 10:00 – 12:00 und 13:00 – 14:30 Uhr. Fällt der Vertragsbeginn auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, erfolgt die Übergabe erst am darauf folgenden Werktag. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht insoweit nicht.
Übergabe der Mietsache. 4.1 Die Übergabe der Mietsache kann entweder durch Selbstabholung in einem Distributionszent- rum oder mittels Zustellung durch einen Transportdienstleister an die Adresse des Mieters bewirkt werden. Soweit die Selbstabholung zwischen den Vertragsparteien nicht textlich vereinbart wurde, wird der Vermieter die Übergabe standardmäßig mittels Zustellung durch einen Transportdienstleis- ter bewirken und die hierfür angefallenen Transportkosten dem Mieter separat in Rechnung stellen.
Übergabe der Mietsache. Der Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe wird im Übergabeprotokoll niedergelegt und von beiden Parteien unterschrieben.
Übergabe der Mietsache. 4.1. Der Mieter hat die Mietsache auf eigene Kosten am vertraglichen vereinbarten Überga- beort abzuholen. Auf Verlangen sind gültiger Personalausweis oder Reisepass, Führerschein und vermieterseits übersandte Übergabedokumente vorzulegen. Der Mieter kann Personen, die zu ihm in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, mit der Abholung der Mietsache beauftragen. Derartige Personen müssen wenigstens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 sein.
Übergabe der Mietsache. 7.1 Bei der Übergabe der Mietsache ist ein Zustands- protokoll zu erstellen und von beiden Parteien zu unter- zeichnen. Jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar. Nachträglich festgestellte Mängel können innert 10 Tagen seit der Übergabe der Mietsache bei der Vermieterin schriftlich gerügt werden.
Übergabe der Mietsache. 1. Der Vermieter hat die Mietsache in betriebsfähigem Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder zum Versand zu bringen. Mit der Abholung/Absendung geht die Gefahr auf den Mieter über. Die Mietsache wird – wenn und soweit vereinbart – auf dessen Kosten und Gefahr des Mieters vom Betriebsgelände des Vermieters abgeholt und zu diesem nach Ablauf der Mietzeit zurückgebracht. Bei An- und Abtransport durch den hierzu gesondert beauftragten Vermieter handeln die eingesetzten Personen als Erfüllungsgehilfen des Mieters.
Übergabe der Mietsache. Die Mietsache wird von Wiegner Baumaschinen dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer überlassen. Sie steht dem Mieter in vollgetanktem und unbeschädigtem Zustand zur Verfü- gung. Mit dem Mietvertrag bzw. dem Lieferschein wird dieser Zustand durch den Mieter bestä- tigt. Mit Übergabe/Abholung der Mietsache geht die Gefahr der Beförderung, der Beschädi- gung und des Verlusts an den Mieter über. Mängel am Mietgegenstand müssen unverzüglich gemeldet werden.
Übergabe der Mietsache. 1. Die Übergabe der Mietsache erfolgt erst nach Ab- schluss des Mietvertrags (Vertragsbeginn) und in der Regel nur von Montag bis Xxxxxxx. Fällt der Vertrags- beginn auf einen Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx, Samstag oder Sonntag, erfolgt die Übergabe erst am darauffolgen- den Werktag. Ein Anspruch auf Mietminderung be- steht insoweit nicht. Die Übergabe erfolgt durch die örtliche Wohnheimverwaltung bzw. Verwaltungshelfer. Die genauen Einzugszeiten werden dem Mieter mit den Vertragsunterlagen mitgeteilt.
Übergabe der Mietsache. 2.1 Der Vermieter übergibt dem Mieter die im Ver- trag aufgeführten Mietobjekte zum vereinbarten Zeit- punkt in dem zum vorausgesetzten Gebrauch taugli- chen, sauberen Zustand.
Übergabe der Mietsache. 1.1 Der Vermieter übergibt die Garage bzw. den Ein- oder Abstellplatz am vereinbarten Zeitpunkt in gebrauchsfähigem und gereinigtem Zustand