Offenlegende Partei-Definition

Offenlegende Partei bezeichnet die Partei, die vertrauliche Informationen offenlegt. "Datum des Inkrafttretens" ist das in der Vereinbarung angegebene Datum des Inkrafttretens oder, falls kein Datum angegeben ist, das spätere Datum der Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien.
Offenlegende Partei. “ bedeutet die Partei, die vertrauliche Informationen offenlegt oder in deren Namen vertrauliche Informationen von den Vertretern dieser Partei offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ihre Verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Anwälte.
Offenlegende Partei. “ bezeichnet eine Vertragspartei, die der empfangenden Partei Vertrauliche Informationen offenbart.

Examples of Offenlegende Partei in a sentence

  • Das vorstehende Verbot der Offenlegung von Vertraulichen Informationen gilt nicht, soweit Vertrauliche Informationen aus rechtlichen Gründen oder durch eine gerichtliche Verfügung oder aufgrund des Verlangens einer Aufsichtsbehörde von der Empfangenden Partei offengelegt werden müssen, vorausgesetzt die Empfangende Partei benachrichtigt die Offenlegende Partei davon unverzüglich, sodass sie eine entsprechende Schutzanordnung beantragen oder auf diesen Abschnitt verzichten kann.

  • In diesem Fall benachrichtigt der Empfänger unverzüglich die Offenle- gende Partei über eine solche Verfügung und/oder gerichtliche Entscheidung und/oder Gesetz, soweit dies rechtlich zulässig ist, und unterstützt die Offenlegende Partei da- bei, sicherzustellen, dass ihre Vertraulichen Informationen vertraulich behandelt wer- den.

  • Jede Partei hat die jeweilig andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein tatsächlicher oder möglicher Verlust oder eine unberechtigte Offenlegung der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei entdeckt wird und alle Maßnahmen einzuleiten, welche die Offenlegende Partei anordnet, um einen solchen Verlust oder ein solche Offenlegung zu verhindern, zu bekämpfen oder zu beheben.

  • Die Offenlegende Partei gewährleistet lediglich, dass sie berechtigt ist, die Vertraulichen Informationen der Empfangenden Partei offenzulegen.

  • Die Offenlegende Partei übernimmt keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Zusagen jeglicher Art in Bezug auf die Vertraulichen Informationen, insbesondere betreffend Genauigkeit, Ergebnis, Vollständigkeit, Eignung oder den Rechten Dritter.

  • Bis solche Dokumente, Daten oder Informationen an die Offenlegende Partei zurückgegeben oder vernichtet werden, gilt eine zeitlich unbeschränkte Geheimhaltungsverpflichtung nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

  • Auf Verlangen der Offenlegenden Partei oder im Falle der Beendigung der gegenständlichen Vereinbarung, ist die Empfangende Partei verpflichtet, sämtliche Vertraulichen Informationen, die sie davor erhalten hat, an die Offenlegende Partei zurückzusenden oder – nach Xxxx der Offenlegenden Partei – zu vernichten und der Offenlegenden Partei eine schriftliche Bestätigung über die Vernichtung der Vertraulichen Informationen zu übermitteln.

  • Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Projekt direkt oder indirekt durch eine Partei oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen (Offenlegende Partei) an die andere Partei oder an ein mit dieser verbundenes Unternehmen (Empfangende Partei) offengelegt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn sie aufgrund ihres Inhalts oder der Umstände vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.

  • Die Empfangende Partei wird der Offenlegenden Partei auf Verlangen innerhalb von zehn Tagen eine Bestätigung durch eines ihrer Geschäftsführungsmitglieder ausstellen, mit der bestätigt wird, dass sämtliche Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei entweder zerstört oder an die Offenlegende Partei zurückgegeben wurden.

  • Die Offenlegende Partei behält sich das alleinige Eigentum an sämtlichen Rechten bezüglich der Vertraulichen Informationen, die der Empfangenden Partei offengelegt werden, vor, einschließlich aber nicht beschränkt auf Rechte des geistigen Eigentums, damit im Zusammenhang stehende Rechte und/oder ähnliche Rechte.


More Definitions of Offenlegende Partei

Offenlegende Partei hat die Bedeutung in Abschnitt 21.
Offenlegende Partei bedeutet die Partei, die der Empfangenden Partei die Vertraulichen Informationen offenlegt.
Offenlegende Partei. (Disclosing Party)" hat die Bedeutung in Ab- schnitt 21.

Related to Offenlegende Partei

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.