AUSSETZUNG. Der Xxxxxx kann die Ausführung der Arbeiten jederzeit mittels entsprechender Mitteilung an den Lieferanten für einen von ihm für angemessen erachteten Zeitraum aussetzen. Bei Eingang einer solchen Aussetzungsmitteilung wird der Lieferant unverzüglich die Arbeiten im festgelegten Umfang aussetzen und alle unfertigen Erzeugnisse und Materialien, Betriebsmittel und Ausrüstungen, die dem Lieferanten für die Ausführung der Arbeiten vorliegen, ordnungsgemäss behandeln und schützen. Auf Aufforderung des Käufers hat der Lieferant dem Xxxxxx unverzüglich Kopien ausstehender Bestellungen und Unterverträge für Materialien, Ausrüstungen und/oder Dienstleistungen zu den Arbeiten vorzulegen und die durch den Xxxxxx unter Umständen angewiesenen Massnahmen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen und Unterverträgen umzusetzen. Der Xxxxxx kann die Aussetzung aller oder eines Teils der ausgesetzten Arbeiten durch schriftliche Mitteilung, aus der das Datum des Inkrafttretens und der Umfang der Rücknahme hervorgehen, zurücknehmen. Der Lieferant hat die ordnungsgemässe Ausführung der Arbeiten zum festgelegten Datum des Inkrafttretens der Rücknahme wieder aufzunehmen. Alle Ansprüche im Zusammenhang mit einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder einer Verlängerung oder Verkürzung der für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Xxxxx, die auf eine Aussetzung zurückzuführen sind, sind in Übereinstimmung mit Abschnitt 6.1 zu regeln.
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