Common use of Abbau des Ausstellungsstands Clause in Contracts

Abbau des Ausstellungsstands. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wiederherzustellen. Verbleibende Abfälle, Verpackungen und Standbaumaterialien werden auf Kosten des Veranstalters entsorgt. Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens und der Installationsein- richtungen haftet der Aussteller. Klebestreifen müssen rückstandslos entfernt werden. Für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Zeiten (insbesondere Aufbau-/Abbauzeiten) ist der Veranstalter verantwortlich. Verstöße/Mehraufwand werden gegenüber dem Veranstalter oder gegebenenfalls dem Verursacher in Rechnung gestellt.

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Abbau des Ausstellungsstands. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wiederherzustellenwieder herzustellen. Klebestreifen müssen rückstandslos entfernt werden. Verbleibende Abfälle, Verpackungen und Standbaumaterialien Gegenstände werden auf Kosten des Veranstalters entsorgt. Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens und der Installationsein- richtungen Installationseinrichtungen haftet der Aussteller. Klebestreifen müssen rückstandslos entfernt werden. Für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Zeiten (insbesondere Aufbau-/Abbauzeiten) ist der Veranstalter verantwortlich. Verstöße/Mehraufwand werden gegenüber neben dem Veranstalter der Schadensverursacher. Beschädigungen und Verunreinigungen in den Räumen des Betreibers, an deren Einrichtungen, einschließlich der Außenanlagen, durch Aussteller oder gegebenenfalls deren Beauftragte sind dem Verursacher in Rechnung gestelltVeranstalter unverzüglich vom Aussteller zu melden.

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Abbau des Ausstellungsstands. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wiederherzustellen. Verbleibende Abfälle, Verpackungen und Standbaumaterialien werden auf Kosten des Veranstalters entsorgt. Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens und der Installationsein- richtungen Installationseinrichtungen haftet der Aussteller. Klebestreifen müssen rückstandslos entfernt werden. Für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Zeiten (insbesondere Aufbau-/Abbauzeiten) ist der Veranstalter verantwortlich. Verstöße/Mehraufwand werden gegenüber dem Veranstalter oder gegebenenfalls dem Verursacher in Rechnung gestellt.der

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