Abrechnung Sollzinsen Musterklauseln

Abrechnung Sollzinsen. Stand: 01.01.2018 nerhalb der gesamten Geschäftsverbindung dem Kunden von der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „ebase“ genannt) gewährt werden.
Abrechnung Sollzinsen. Die Zinsen für die geduldete Überziehung werden quartärlich abgerechnet und am Ende des Kalenderquartals dem Konto flex belastet (Sollzinsen).
Abrechnung Sollzinsen. Die Zinsen fü r die geduldete Ü berziehung werden am Ende des Quartals na-ch träglich berechnet und am Ende des Kalenderquartals dem Konto flex belastet (Sollzinsen). Wird eine geduldete Ü berziehung vom Kunden nicht ausgeglichen, kann ebase von ihrem Sicherungs- und Verwertungsrecht gemä ß Punkt „ Vereinbarung- ei nes Pfandrechts zugunsten ebase“ der Allgemeinen Geschä ftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH fü r Privatanleger (nachfolgend „ Allgemeine Geschä ftsbedingungen der ebase“ genannt) Gebrauch machen. F 3634.05 – 11/2017 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage auß er: Samstage, 24. und 31. Dezember, alle gesetzlichen Feie-r tage, außer an den Feiertagen, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Handel stattfindet, und Werktage, an denen ebase wegen ö rtlicher Besonderheiten (z. B. regionale Feiertage oder sonstige Grü nde) geschlossen hat. European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 80218 Mü nchen xxx.xxxxx.xxx
Abrechnung Sollzinsen. Die Zinsen für die geduldete Überziehung werden am Ende des Quartals nach- träglich berechnet und am Ende des Kalenderquartals dem Konto flex belastet (Sollzinsen). Wird eine geduldete Überziehung vom Kunden nicht ausgeglichen, kann die ebase von ihrem Sicherungs- und Verwertungsrecht gemäß Punkt „Vereinba- rung eines Pfandrechts zugunsten der ebase“ der Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) Ge- brauch machen. F 3634.06 – 09/2022 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Samstage, 24. und 31. Dezember, alle gesetzlichen Fei- ertage, außer an den Feiertagen, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Handel stattfindet, und Werktage, an denen die ebase wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. regionale Feiertage oder sonstige Gründe) geschlossen hat. SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: +49 (0) 0 00-00 00 0 Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter xxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx erreichbar.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.