Allgemeine Auflagen Musterklauseln

Allgemeine Auflagen. 1.1 Bei der Baustelleneinrichtung und der Baudurchführung sind die einschlägigen Gesetze wie Wasserhaushaltsgesetz - WHG, Landeswassergesetz – LWG, Arbeitsschutzgesetz und Wasser- schutzzonenverordnungen vom Bauherrn und von den bauausführenden Unternehmen zu beach- ten. Auf die Gefährdungshaftung gemäß § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes wird hingewiesen. Die während der Bauarbeiten zu treffenden Schutzmaßnahmen sind in die technische Vorbe- merkung zum Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Sollte es nicht möglich sein, bestimmte Auflagen einzuhalten, so ist vor Baubeginn eine Ausnahmegenehmigung bei der Abteilung Im- missionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln einzuholen.
Allgemeine Auflagen a) Die Weitergabe des Schlüssels für die Eingangstüren an Dritte ist nicht gestattet.
Allgemeine Auflagen. 5.5.8.1.1 Die Abfallzusammensetzung und die Schadstoffkonzentrationen dürfen nicht zum Zweck der Umgehung der Zuordnung zu Entsorgungswegen beeinflusst werden („Verdünnungsverbot“).
Allgemeine Auflagen a) Er verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen und die ihm überlassenen Geräte und Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln. Andere Veranstaltungen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Allgemeine Auflagen. 9.2.1.1 Bei Planung und Bauausführung im Bereich von Anlagen der Creos Deutsch- land GmbH ist deren „Anweisung zum Schutz von Gashochdruckleitungen“ in der jeweilig gültigen Fassung (Anlage 3) zu beachten. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Anweisungen zum Schutz von Gashochdruckleitungen unter Ziffer 4.4 eine Kostentragungspflicht der Vorhabenträgerin für die Betriebsaufsicht der Creos Deutschland GmbH vorsehen. Bei allen Tätigkeiten ist immer der sichere und störungsfreie Betrieb der Anlagen der Creos Deutschland GmbH zu gewährleisten.
Allgemeine Auflagen. 12.5.2.1 Bezüglich der Annahme von Material zur Behandlung in der Biomüllvergärungs- - und Kompostieranlage, “Altholzaufbereitungsanlage”, Anlage zur Sortierung und Wiederverwertung von Stoffen aus Haushalten oder gleichartigen Abfällen und der Abfallverwertung/ -beseitigung sind die jeweils gültigen Bestimmungen der Ab- fallgesetze und der damit verbundenen Verordnungen in der aktuellen Fassung, insbesondere das Kreislaufwirtschafts - und Abfallgesetz - KrW-/AbfG vom 7. Ok- tober 1996, das Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) vom 09.08.1996, zuletzt geändert am 24. April 2002, die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung – NachwV) vom 10. September 1996 zuletzt geändert vom 25. April 2002 (BGBl. 2002 Teil 1 Nr. 28 I S 1488), der Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (Abfallwirt- schaftskonzept - und Bilanzverordnung - AbfKoBiV) vom 13.09.1996, der Verord- nung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaft- lich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) vom 21. September 1998, zuletzt geändert am 25. April 2002, der TA-Siedlungsabfall vom

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.