Allgemeine Pflichten. Der/Die Studierende ist verpflichtet, - die Studienordnung, Prüfungsordnung, die Nutzungsbedingungen EDV-System, die Hausordnung, die Brandschutzordnung und der Brandalarmplan, die Bibliotheksordnung sowie allfällige weitere interne Regelungen und Bestimmungen in der jew. geltenden Fassung einzuhalten, - regelmäßig den vom Erhalter zur Verfügung gestellten E-Mail Account abzurufen, da schriftliche Mitteilungen des Erhalters sowie des Studiengangs über diesen Mailaccount übermittelt werden und damit als zugestellt gelten, - das Lernmanagementsystem „Moodle“ zu nutzen, - die Prüfungs- und Abgabetermine einzuhalten, - Unfälle zu melden, welche sich im Rahmen des Studiums ereignet haben, - Schäden zu melden, welche am Eigentum des Erhalters aufgetreten sind, - Änderungen der personenbezogenen Daten unverzüglich bekannt zu geben sowie - bei Beendigung des Studiums die vom Erhalter zur Verfügung gestellten Gerätschaften, Bücher, Schlüssel und sonstige Materialien zu retournieren. Weiters verpflichtet sich der/die Studierende zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie zur Verschwiegenheit über Umstände, welche im Rahmen des Berufspraktikums bekannt geworden sind (siehe Punkt 8).
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Allgemeine Pflichten. Der/:Die Studierende ist verpflichtet, - die Studienordnung, die Prüfungsordnung, die Modulprüfungsordnung, die Rahmenrichtlinie Bachelorprüfung, die Richtlinie Bachelorarbeiten, die Nutzungsbedingungen EDV-System, die Hausordnung, die Brandschutzordnung und der Brandalarmplan, die Bibliotheksordnung sowie allfällige weitere interne Regelungen und Bestimmungen in der jew. geltenden Fassung einzuhalten, - regelmäßig den vom Erhalter zur Verfügung gestellten E-Mail Account abzurufen, da schriftliche Mitteilungen des Erhalters sowie des Studiengangs über diesen Mailaccount übermittelt werden und damit als zugestellt gelten, - das Lernmanagementsystem „Moodle“ zu nutzen, - die Prüfungs- und Abgabetermine einzuhalten, - Unfälle zu melden, welche sich im Rahmen des Studiums ereignet haben, - Schäden zu melden, welche am Eigentum des Erhalters aufgetreten sind, - Änderungen der personenbezogenen Daten unverzüglich bekannt zu geben sowie - bei Beendigung des Studiums die vom Erhalter zur Verfügung gestellten Gerätschaften, Bücher, Schlüssel und sonstige Materialien zu retournieren. Weiters verpflichtet sich der/:die Studierende zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie zur Verschwiegenheit über Umstände, welche im Rahmen des Berufspraktikums bekannt geworden sind (siehe Punkt 8).
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Allgemeine Pflichten. Der/:Die Studierende ist verpflichtet, - die Studienordnung, die Prüfungsordnung, die Modulprüfungsordnung, die allgemeine Richtlinie Meisterarbeiten und Masterprüfung, die Nutzungsbedingungen EDV-System, die Hausordnung, die Brandschutzordnung und der Brandalarmplan, die Bibliotheksordnung sowie allfällige weitere interne Regelungen und Bestimmungen in der jew. geltenden Fassung einzuhalten, - regelmäßig den vom Erhalter zur Verfügung gestellten E-Mail Account abzurufen, da schriftliche Mitteilungen des Erhalters sowie des Studiengangs über diesen Mailaccount übermittelt werden und damit als zugestellt gelten, - das Lernmanagementsystem „Moodle“ zu nutzen, - die Prüfungs- und Abgabetermine einzuhalten, - Unfälle zu melden, welche sich im Rahmen des Studiums ereignet haben, - Schäden zu melden, welche am Eigentum des Erhalters aufgetreten sind, - Änderungen der personenbezogenen Daten unverzüglich bekannt zu geben sowie - bei Beendigung des Studiums die vom Erhalter zur Verfügung gestellten Gerätschaften, Bücher, Schlüssel und sonstige Materialien zu retournieren. Weiters verpflichtet sich der/:die Studierende zur Geheimhaltung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie zur Verschwiegenheit über Umstände, welche im Rahmen des Berufspraktikums bekannt geworden sind (siehe Punkt 8).
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