Common use of Allgemeine Schutzmassnahmen Clause in Contracts

Allgemeine Schutzmassnahmen. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf allgemeine Schutz- massnahmen richten sich nach Artikel XIX GATT 199421 und nach dem WTO- Übereinkommen über Schutzmassnahmen22. 2. Ergreift eine Vertragspartei allgemeine Schutzmassnahmen, so erstreckt sie diese nicht auf Einfuhren von Ursprungserzeugnissen aus einer oder mehreren Vertrags- parteien, falls solche Einfuhren nicht allein für sich selber einen ernsthaften Schaden verursachen oder zu verursachen drohen. Die Vertragspartei, die die Massnahme ergreift, führt einen solchen Ausschluss im Einklang mit den WTO-Regeln und der WTO-Praxis durch. 21 SR 0.632.20, Anhang 1A.1 22 SR 0.632.20, Anhang 1A.14

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Allgemeine Schutzmassnahmen. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf allgemeine Schutz- massnahmen richten sich nach Artikel XIX GATT 199421 199419 und nach dem WTO- Übereinkommen über Schutzmassnahmen22Schutzmassnahmen20. 2. Ergreift eine Vertragspartei allgemeine Schutzmassnahmen, so erstreckt sie diese nicht auf Einfuhren von Ursprungserzeugnissen aus einer oder mehreren Vertrags- parteien, falls solche Einfuhren nicht allein für sich selber einen ernsthaften Schaden verursachen oder zu verursachen drohen. Die Vertragspartei, die die Massnahme ergreift, führt einen solchen Ausschluss im Einklang mit den WTO-Regeln und der WTO-Praxis durch. 21 SR 0.632.20, Anhang 1A.1 22 SR 0.632.20, Anhang 1A.14.

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Samples: Freihandelsabkommen

Allgemeine Schutzmassnahmen. 1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf allgemeine Schutz- massnahmen richten sich nach Artikel XIX GATT 199421 199422 und nach dem WTO- Übereinkommen über Schutzmassnahmen22Schutzmassnahmen23. 2. Ergreift eine Vertragspartei allgemeine Schutzmassnahmen, so erstreckt sie diese nicht auf Einfuhren von Ursprungserzeugnissen aus einer oder mehreren Vertrags- parteien, falls solche Einfuhren nicht allein für sich selber einen ernsthaften Schaden verursachen oder zu verursachen drohen. Die Vertragspartei, die die Massnahme ergreift, führt einen solchen Ausschluss im Einklang mit den WTO-Regeln und der WTO-Praxis durch. 21 22 SR 0.632.20, Anhang 1A.1 22 23 SR 0.632.20, Anhang 1A.14

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Samples: Freihandelsabkommen