Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Kunden als Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zulasten des Xxxxxx des Zahlers bei dessen Zahlungs- dienstleister, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrags vom Kunden angegeben wird.
Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:
Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Preise 8.1. Gegenüber Xxxxxx die Verbraucher sind verstehen sich unsere Preise für Waren und Dienstleistungen in Euro netto, d.h. zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, zuzüglich weiterer Kosten insbesondere für Leistungen gemäß Ziffer 5.2 sofern solche vereinbart sind, abzüglich etwaig mit dem Kunden vereinbarte Rabatte. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen. Die Endpreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zur Änderung von Preisen vor Lieferung und Montage siehe Abschnitt 5. 8.2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise für Waren inklusive Verpackung und schließen Lieferung und Montage nicht ein. Sämtliche Warenlieferungen von uns an den Kunden werden durch eine Transportversicherung abgesichert, die in dem von uns ausgewiesenen Lieferpreis enthalten ist. 8.3. Gegenüber Xxxxxx, die Unternehmer sind, verstehen sich unsere Preisangaben in Euro netto. x.x. xxxxxxxxx Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen. 8.4. Werden Waren später als vier Monate nach Vertragsschluss versendet, sind wir bei Preiserhöhungen zwischen Vertragsabschluss und Versendung der Ware berechtigt, die am Tag der Versendung gültigen Preise zu berechnen. Der Kunde wird über die Preiserhöhung informiert und hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 8.5. Unsere Preise werden grundsätzlich in Euro (€) angegeben. Sind unsere Preise in einer ausländischen Währung angegeben, ist auch bei Auslandsbestellungen und/oder -aufträgen der Rechnungsbetrag in Euro in der Höhe, wie auf der Rechnung angegeben, zur Zahlung fällig. 8.6. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
Übergangsbestimmungen (1) Unbeschadet Artikel 8 Absatz 10 dürfen die Weinbauerzeugnisse, die bei In- krafttreten dieses Anhangs gemäss den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Parteien in einer Weise erzeugt, bereitet, bezeichnet und aufgemacht sind, die nach dem Anhang nicht mehr zulässig ist, bis zur Ausschöpfung der Bestände vermarktet werden. (2) Unbeschadet etwaiger vom Ausschuss zu erlassender anderslautender Vorschrif- ten dürfen Weinbauerzeugnisse, die gemäss den zum Zeitpunkt des Vermarktens geltenden Vorschriften dieses Anhangs erzeugt, bereitet, bezeichnet und aufgemacht sind, deren Erzeugung, Bereitung, Bezeichnung und Aufmachung jedoch nach einer Änderung des Anhangs diesen Bestimmungen nicht mehr entspricht, bis zur Aus- schöpfung der Bestände vermarktet werden. Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine ge- meinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1234/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 (ABl. L 346 vom 30.12.2010, S. 11). Erzeugnisse der KN-Codes 2009 61, 2009 69 und 2204 (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1). Kapitel 2 der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) vom 23. November 2005 über alkoholische Getränke, zuletzt geändert am 15. Dezem- ber 2010 (AS 2010 6391), für Erzeugnisse der schweizerischen Zolltarif num- mern 2009.60 und 2204.
Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.
Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?
Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. 14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber ist der Sitz der jeweiligen Geschäftsstelle des Personaldienstleisters, die den vorliegenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen hat, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Personaldienstleister kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. 14.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.4. Der Personaldienstleister erklärt, nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilzunehmen. 14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf dieser Grundlage abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.