Anerkennung der AGB Musterklauseln

Anerkennung der AGB. Der Kunde/ Xxxxxx erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Buchung einer Schießbahn und die dazugehörige Anmeldung an (Ausfüllen der Anmelde- und Einverständniserklärung). Ebenso durch das Zustandekommen eines Vertrages im Bereich Verkauf und Waffenwerkstatt.
Anerkennung der AGB. Mit der Registrierung erklären sich Xxxxx und Nutzer des Kunden mit den AGB einverstanden. Darüber hat der Kunde auch seine Nutzer zu informieren. Die bookmanSolutions erbringt ihre Dienste auch im Rahmen der Vertragsanbahnung (Testphase) auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die im Übrigen zusammen mit dem EULA auch Bestandteil des Leistungsvertrages werden. § 2 V E R T R A G S S C H L U S S
Anerkennung der AGB. Mit der Registrierung auf XxxxxxXxxxxxxxxxxxxx.xxx oder auf weiteren Subdomains und den damit verbundenen Dienstleistungen, erklären sich Kunde und Nutzer mit den AGB einverstanden.
Anerkennung der AGB. Der Kunde erkennt diese AGB an und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Bestellung / einen Abruf vornimmt.
Anerkennung der AGB. Sowohl mit der Begleichung des Rechnungsbetrages (siehe auch Punkt 1) als auch durch das Ausfüllen des Gästeblatts (siehe auch Punkt 12.3) erkennt der Mieter die AGB an.
Anerkennung der AGB. Mit der Begleichung des Rechnungsbetrages (siehe auch Punkt 1) erkennt der Mieter die AGB an.
Anerkennung der AGB. Der Kunde erkennt diese AGB an und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Bestellung vornimmt. Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
Anerkennung der AGB. Mit der Unterschrift der AGB werden die Nutzungsordnung / Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Anerkennung der AGB. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Betreuungsvertrag bestätigen Sie, die Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen (AGB) der KaRoBewegt Gassi-Service und Tierbetreuung, gelesen und verstanden zu haben und anzuerkennen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.