Anforderung von Archivbildern. 3.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind bis zum Ablauf der Frist sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen. 3.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 3.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. 3.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. 3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. Wird die in Ziffer 3.1. geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., Satz 2 der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bildproduktionen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bildproduktionen
Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung Sich- tung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bil- der und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern Datenträ- gern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso eben- so die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr Blockierungsge- bühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen jeweili- gen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen vor- gesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bildda- tenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu LayoutzweckenLayout- zwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. XXXX XXXXXXXXXX FOTOGRAFIE XXXXXXXXXXXXXXX 00 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 INH. XXXX XXXXXXXXX 00000 XXXXXX BIC XXXXXX00 + 49 171.761 41 08 STEUERNR. 34/460/02121 XXXX@XXXXXXXXXX.XX XXXXXXXXXX.XX
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr Bearbei- tungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich einschließ- lich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen Foto- grafen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlenzah- len. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., Satz 2 der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl Aus- xxxx für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins Liefer- scheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation Präsenta- tion bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Lay- outhonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nut- zung der Bilder nicht gekommen ist.
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes Aufwan- des bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten Versandkos- ten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag Lizenzver- trag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildmate- rial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren Honora- ren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr Blockie- rungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer Blo- ckierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden wer- den kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingun- gen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes Bil- des vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Production and Licensing Agreement
Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 30.- € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
3.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30€ beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 1,50€ pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer Blockierungs- dauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen Fotodesigners anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotodesigner zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte Nutzungs- rechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des FotografenFotodesigners.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
3.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – Fotodesigner - vorbehaltlich eines weitergehenden weiter- gehenden Zahlungsanspruchs – - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotodesigner eine Bearbei- tungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließ- lich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftragge- ber zusätzlich zu erstatten.
4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen Fotodesigner neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet ungeach- tet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., in
7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: General Terms and Conditions
Anforderung von Archivbildern. 3.15.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen Fotodesigners anfordert, werden zur Sichtung Sich- tung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind bis zum Ablauf der Frist sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschensie mit Xxxxxxxxxxx an den Fotodesigner zurückzugeben.
3.25.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des FotografenFotodesi- gners.
3.35.3. Die Verwendung der Bilder oder anderer Schriftstücke des Urhebers als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige kosten- pflichtige Nutzung dar. Bei Vorlage von Arbeiten, Konzeptionen und Werbe- oder Gestaltungs- ideen ist der Fotodesigner – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Be- rechnung eines Layouthonorars in Höhe von maximal 10, mindestens jedoch 5 Stundensätzen á E 75,– berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist oder kommen wird.
3.45.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf Fotodesigner eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € E 30,– beträgt. .Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten Ver- sandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten, Kurier) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.55.5. Analoge Bilder und BilddatenträgerNach Ablauf der Auswahlfrist (4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt genutzt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. Wird die in Ziffer 3.1. geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen Fotodesigner eine Blockierungsgebühr von E 1,25 pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kannes sei denn, der in Ziffer 5.5die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen., Satz 2 der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anforderung von Archivbildern. 3.14.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind bis zum Ablauf der Frist sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschensie mit Xxxxxxxxxxx an den Bildautor zurückzugeben.
3.24.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des FotografenBildautors.
3.34.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.44.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € 30,00 Euro beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.54.5. Analoge Bilder und BilddatenträgerNach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt genutzt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. Wird die in Ziffer 3.1. geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen Bildautor eine Blockierungsgebühr von 1,25 Euro pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kannes sei denn, der in Ziffer 5.5die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen., Satz 2 der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Production and Licensing Agreement
Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfü- gung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert gespei- chert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung schriftli- chen Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige kos- tenpflichtige Nutzung dar.
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen entstan- denen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist Rückga- befrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr Blockie- rungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen Ge- schäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anforderung von Archivbildern. 3.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl Aus- xxxx für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind bis zum Ablauf der Frist sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation Präsen- tation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
3.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung Sich- tung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines ei- nes weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer ei- ner Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. Wird die in Ziffer 3.1. geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte verein- barte Rückgabefrist für analoge Bilder überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert ge- fordert werden kann, der in Ziffer 5.5., Satz 2 der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Bildproduktionen
Anforderung von Archivbildern. 3.19.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.29.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des Fotografen.
3.39.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.49.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist9.5. Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anforderung von Archivbildern. 3.14.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind bis zum Ablauf der Frist sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschensie mit Xxxxxxxxxxx an den Bildautor zurückzugeben.
3.24.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des FotografenBildautors.
3.34.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.44.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.54.5. Analoge Bilder und BilddatenträgerNach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt genutzt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. Wird die in Ziffer 3.1. geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen Bildautor eine Blockierungsgebühr von 1,25 € pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kannes sei denn, der in Ziffer 5.5die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen., Satz 2 der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber Au>raggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfü-‐gung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber Au>raggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung schri>lichen Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf -‐ vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs -‐ zur Be-‐ rechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, LuftfrachtLu>fracht, Eilboten) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellthat der Au>raggeber zusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen Geschä>sbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber Au>raggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die BlockierungsgebührBlockie-‐ rungsgebühr.
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Anforderung von Archivbildern. 3.14.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind bis zum Ablauf der Frist sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschensie mit Xxxxxxxxxxx an den Bildautor zurückzugeben.
3.24.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des FotografenBildautors.
3.34.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.44.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf Bildautor eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € 30,00 EUR beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.54.5. Analoge Bilder und BilddatenträgerNach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt genutzt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. Wird die in Ziffer 3.1. geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen Bildautor eine Blockierungsgebühr von 1,25 EUR pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kannes sei denn, der in Ziffer 5.5die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen., Satz 2 der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografen (Agb/Bff)
Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfü- gung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert gespei- chert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung schriftli- chen Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige kos- tenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Be- rechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen entstan- denen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist Rückga- befrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr Blockie- rungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen Ge- schäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen vorge- sehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden entstan- den oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die BlockierungsgebührBlockie- rungsgebühr.
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Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfü- gung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzu- geben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert gespei- chert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte Nutzungs- rechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung schriftli- chen Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu LayoutzweckenLayoutzwe- cken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige kos- tenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Be- rechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungs- gebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen entstan- denen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstat- ten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist Rückga- befrist für analoge Bilder analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr Blockie- rungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr Blockierungs- gebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Ge- Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden entstan- den oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die BlockierungsgebührBlockie- rungsgebühr.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anforderung von Archivbildern. 3.14.1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen Bildautors anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind bis zum Ablauf der Frist sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschensie mit Xxxxxxxxxxx an den den Bildautor zurückzugeben.
3.24.2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des FotografenBildautors.
3.34.3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
3.4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – Bildautor - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – - zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
4.4. Wird Für die in Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor eine Bearbeitungsgebühr be- rechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindes- tens 30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für beson- dere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (Ziffer 3.1. geregelte oder 4.1.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder überschrittenvom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen Bildautor eine Blockierungsgebühr von 1,25 € pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr Hono- raren zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kannes sei denn, der in Ziffer 5.5die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen., Satz 2 der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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Anforderung von Archivbildern. 3.1. 4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins bzw. Leihscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb in- nerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche BilddatenBild- daten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
3.2. 4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragenübertra- gen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung Freigabeerklärung des Fotografen.
3.3. 4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf - vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs - zur Be- rechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht ge- kommen ist.
3.4. 4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnenberech- nen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) werden dem hat der Auftraggeber gesondert in Rechnung gestelltzusätzlich zu erstatten.
3.5. Analoge Bilder und Bilddatenträger, die vom Fotografen dem Auftraggeber gemäß Ziffer 3.1. zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt werden, sind bis zum Ablauf der Auswahlfrist zurückzugeben, wenn kein Lizenzvertrag zustande kommt. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotograf – vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs – zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist. 4.5 Wird die in Ziffer 3.1. 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoge Bilder analoges Bildma- terial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder beim Fotografen neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Blockierungsgebühr zu zahlen. Die Blockierungsgebühr beträgt 1,50 € pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Blockierungsdauer höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in Ziffer 5.5., 7.5 (Satz 2 2) der Geschäftsbedingungen als Schadenspauschale Schadens- pauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehaltenvor - behalten, dass dem Fotografen durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden entstan- den oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Blockierungsgebühr.
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