Angestellte mit Berufsausbildung. Für die Einstufung in die Gruppen K 2 bis K 5 ist grundsätzlich Voraussetzung: Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, oder abgeschlossene Handels- schulausbildung von 2 Jahren bei mittlerer Reife von 1 Jahr) und Ablauf einer evtl. vereinbarten Probezeit §16 b MTV, oder eine dem gleich zu bewertende praktische kaufmännische Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Lohn Und Gehaltstarifvertrag
Angestellte mit Berufsausbildung. Für die Einstufung in die Gruppen K 2 bis K 5 ist grundsätzlich Voraussetzung: Abgeschlossene kaufmännische AusbildungLehre, oder abgeschlossene Handels- schulausbildung Handelsschulausbildung von 2 Jahren bei mittlerer Reife von 1 Jahr) und Ablauf einer evtl. vereinbarten Probezeit §§ 16 b MTV, oder eine dem gleich zu bewertende praktische kaufmännische Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren.
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Samples: Tarifvertrag