Antrags-/Zusageverfahren Musterklauseln

Antrags-/Zusageverfahren. Der Antrag für das Darlehen der XXX.XXXX und gegebe- nenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kredit- institut (Hausbank) nach Xxxx des Antragstellers zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der XXX.XXXX zuzuleiten. Sofern erforderlich, ist das Vorliegen der KMU-Eigenschaft gegenüber der Hausbank auf den hierfür vorgesehenen Formularen nachzuweisen. Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen. Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antrag- steller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens aus diesem Programm geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann. Bei Beantragung einer Bürgschaft übersendet die Hausbank eine Durchschrift des Antrages unverzüglich an die zustän- dige Fachkammer (z. B. HWK, IHK etc.) mit der Bitte um Stellungnahme gegenüber der BÜRGSCHAFTSBANK NRW. Diese führt eine zusätzliche Risikoprüfung durch. Die XXX.XXXX sagt der Hausbank beziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkredit- nehmer auszureichenden Darlehens, gegebenenfalls unter Hinzufügung der Bürgschaftsurkunde der BÜRGSCHAFTS- BANK NRW beziehungsweise in Verbindung mit einer Haftungsfreistellung, zu. Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel nach. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen und gegebenenfalls eine Bürgschaft oder eine Haftungsfreistellung aus diesem Programm besteht nicht. XXX.XXXX XXX.XXXX Kavalleriestraße 22 Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx 00000 Xxxxxxx Service-Center: + 49 211 91741-4800 E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx BÜRGSCHAFTSBANK NRW GmbH Kreditgarantiegemeinschaft Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxx Hotline: + 49 2131 5107-0 Telefax: + 49 2131 5107-333 Internet: xxx.xx-xxx.xx 20128
Antrags-/Zusageverfahren. Der Antrag für das Darlehen der XXX.XXXX ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) nach Xxxx des Antragstellers zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der XXX.XXXX zuzuleiten. Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen. Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antrag- steller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens aus diesem Programm geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann. Die XXX.XXXX sagt der Hausbank beziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkredit- nehmer auszureichenden Darlehens zu. Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel nach. Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP- Mitteln sind Bestandteil dieses Merkblattes. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen und gegebenenfalls eine Haftungsfreistellung aus diesem Programm besteht nicht. XXX.XXXX XXX.XXXX Kavalleriestraße 22 Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx 00000 Xxxxxxx Service-Center: + 49 211 91741-4800 E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxx.xx/xxx 20764 Fassung 01/23 4 Mitteilung der Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung 3/3 der Referenz- und Abzinsungssätze ABl. C14/6 vom 19.01.2008 Bitte vollständig ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen.
Antrags-/Zusageverfahren. Der Antrag für das Darlehen der WIBank ist auf den dafür vorgesehenen Vor- drucken bei einem Kreditinstitut nach Xxxx des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der WIBank zuzuleiten. Das Vorliegen der KMU- bzw. Small Midcap-Eigenschaft sowie die Erfüllung von mindestens einem der Innovationskriterien ist von der Hausbank auf den hierfür vorgesehenen Formularen zu bestätigen. Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen. Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens aus diesem Pro- gramm geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann. Die WIBank sagt der Hausbank be- ziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkredit- nehmer auszureichenden Darlehens in Verbindung mit der Haftungsfreistel- lung zu. Aufgrund der zeitlich befristeten Garantie des EIF müssen alle Darlehenszu- sagen, auch die Darlehenszusage der Hausbank an den Endkreditnehmer, spätestens am 31.12.2022 erteilt worden sein. Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel nach und dokumentiert dies in ihrer Kreditakte. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht. Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Abteilung Wirtschaft und Transformation‌ Telefon +00 000 000-0000 Telefax +00 00 0000-00000 xxxxxxxxx.xxxxxxxx@xxxxxx.xx xxx.xxxxxx.xx Xxxxxxxxx xx Xxxx, 0. Xxxxxxx 0000 Xxxxxxxxx durch: Stand 01.10.2022

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.