Arbeit auf Abruf Musterklauseln

Arbeit auf Abruf. Die Arbeitgeber haben Arbeit auf Abruf nur in Ausnahmefällen einzusetzen und wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Es wird empfohlen, bei der Arbeit auf Abruf die monatliche Minimalarbeitszeit fest- zulegen.
Arbeit auf Abruf. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Arbeit auf Abruf nur in Ausnahmefällen einzu- setzen und wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Es wird empfohlen, bei der Arbeit auf Abruf die monatliche Minimalarbeitszeit festzule- gen.
Arbeit auf Abruf. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Arbeit auf Abruf nur in Ausnahmefällen ein- zusetzen und wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Es wird empfohlen, bei der Arbeit auf Abruf die monatliche Minimalarbeitszeit fest- zulegen.
Arbeit auf Abruf. Wird im Arbeitsvertrag keine feste Arbeitszeit, sondern eine Abrufbereitschaft festgelegt, ist diese Zeit auch bei Ausbleiben eines Abrufs mit mindestens 25% des ▇▇▇▇▇▇ zu bezahlen, sofern nicht 14 Tage im Voraus auf die Abrufbereitschaft verzichtet wird. Es empfiehlt sich, eine Mindestarbeitszeit zu vereinbaren.
Arbeit auf Abruf. (§ 12 Abs. 3 TzBfG)