Common use of Arbeits- oder Liefergemeinschaften Clause in Contracts

Arbeits- oder Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gelten unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) folgende Bestimmungen:

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Samples: www.aidworkerinsurance.com, www.dr-walter.com, www.aidworker.de

Arbeits- oder Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Arbeits- Ar- beits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haftpflichtanspruch Haft- pflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gelten unbeschadet un- beschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) folgende Bestimmungen:

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Samples: makler.mannheimer.de

Arbeits- oder Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme Teil- nahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gelten unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) folgende BestimmungenBe- stimmungen:

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Samples: www.sportbund-pfalz.de

Arbeits- oder Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gelten gelten, unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) ), folgende Bestimmungen:

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Samples: www.itzehoer.de

Arbeits- oder Liefergemeinschaften. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften auch dann, wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeits- oder Liefergemeinschaft selbst richtet. Für die Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften gelten - soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde - unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) folgende Bestimmungen:

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Samples: www.aim-makler.eu