Arbeitssicherheit. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter beachten die Betriebsanweisungen und Sicherheitshinweise an den Standorten der UIG. Bei Eintritt ins Firmengebäude ohne Zutrittskarte und Mitarbeiterausweis ist ein Anmelden am Empfang erforderlich. Gleichfalls besteht eine Abmeldepflicht beim Verlassen des Gebäudes. Das Mitbringen elektrischer Geräte und Durchführen von Veränderungen an der vorhandenen Verkabelung, sowie das Öffnen der Bodentanks sind grundsätzlich verboten. Sind zur Erbringung der Leistung dennoch elektrische Geräte nötig, dürfen diese ausschließlich an Tisch- oder Wandsteckdosen angeschlossen werden, jedoch ohne, dass dabei Stolperfallen entstehen. Die umfassende Verantwortung für einen elektrisch betriebssicheren Zustand, der im Rahmen der Leistungserbringung mitgebrachten Elektrogeräte und Zuleitungen obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer entscheidet im Rahmen des gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerks in eigener Verantwortung über Art und Umfang der notwendigen Prüfungen und hält eine nachvollziehbare Dokumentation hinsichtlich der durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnis vor. Gleiches gilt auch für Elektrogeräte, die der Auftragnehmer im Rahmen seines Leistungsangebotes für den Auftraggeber bereitstellt. Die Dokumentation ist auf Anfrage dem Auftragsverantwortlichen vorzulegen. Zur Bedienung, Wartung oder Reparatur der Maschinen und Anlagen setzt der Auftragnehmer nur entsprechend eingewiesene bzw. ausgebildete/zertifizierte Mitarbeiter ein. Alle für die Auftragserfüllung verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen diesen Vorschriften entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise benutzt werden. Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten das Tragen persönlicher Schutzausrüstung notwendig oder vorgeschrieben ist, muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass diese seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und bestimmungsgemäß getragen wird. Geräte und Zuleitungen, die sicherheitsrelevante Defekte aufweisen oder außerhalb der geforderten sicherheitsrelevanten Kennwerte liegen, dürfen in den Gebäuden des Auftraggebers nicht in Gebrauch gelangen und sind unverzüglich aus den Gebäuden des Auftraggebers zu entfernen. Sind für die Durchführung der Dienstleistung Fahrzeuge notwendig, ist dies rechtzeitig bei dem Auftraggeber anzumelden. Auf dem Gelände und in der Tiefgarage ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Das Parken ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Muss der Auftragnehmer Leistungen an der gleichen Arbeitsstelle wie andere Fremdfirmen und/oder Mitarbeiter von Union Investment erbringen die eine gegenseitige Gefährdung oder Behinderung nicht ausschließen, so ist bereits von der Arbeitsaufnahme eine Abstimmung unter Einbeziehung des Koordinators (i.d.R. des Auftraggebers) herbeizuführen. Der Einsatz von Subunternehmen muss an den Auftraggeber gemeldet werden. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen gegenüber dem Subunternehmer alleinverantwortlich und muss dies schriftlich regeln. • Rauchen innerhalb des Gebäudes, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist verboten. • Betreten Sie nur Bereiche für die Sie eine Unterweisung erhalten haben. • Die Arbeitsstelle ist ständig in einem ordentlichen Zustand zu halten und nach Abschluss der Arbeiten aufgeräumt zu verlassen! • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden! • Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten! • Für Arbeiten, die sich auf die Brandmeldeanlage auswirken können (bspw. durch Staub-, Wärme- oder Rauchentwicklung), muss ein Erlaubnisschein beim Brandschutzbeauftragten vor Aufnahme der Arbeiten beantragt werden. Mit den Arbeiten darf erst nach Erteilung und Aushändigung des Erlaubnisscheins begonnen werden. • Jede Störung, Gefährdung und Unfälle bei der Ausführung von Arbeiten ist der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie dem Auftraggeber oder dem Koordinator unverzüglich zu melden. Umweltgefährdungen (bspw. Entweichen von Kühlmitteln) sind unverzüglich dem Umweltschutzbeauftragten zu melden. • Die Ansprechpartner, Kontakte sowie Informationen zu Erste Hilfe, Sammelstellen etc. sind den Aushängen, den orangefarbenen Ordnern „Information zum Arbeit“ in den Teeküchen und Treffpunkten oder dem Flyer „Arbeits- und Umweltschutz bei Union Investment“ am Empfang zu entnehmen. Mit Xxxxxxx bzw. Bestätigung des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer, dass er sich an die vorgenannten Anforderungen halten wird und diese an seine für den Auftraggeber tätigen Mitarbeiter kommuniziert hat.
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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen
Arbeitssicherheit. Die Leistungen des AN sind unter Aufsicht einer verantwortlichen Person bzw. durch eine verantwortliche Person auszuführen. Die verantwortliche Person und deren Vertreter haben über die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und Sprachkenntnis zu verfügen. Die verantwortliche Person vertritt den AN in Belangen der Arbeitssicherheit. Der Auftragnehmer AN hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die mit der Leistungserbringung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei sind sicherheitsrelevante Vorgaben des Projektes zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Arbeitsbeginn schriftlich zu dokumentieren. Alle sicherheitsrelevanten Dokumente sind in der Liegenschaft bereitzuhalten. Auf Verlangen ist dem AG eine Kopie zu übergeben. Weiter hat der AN auch auf Gefährdungen Dritter hinzuweisen. Der AN hat seine Mitarbeiter beachten über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aufzuklären und ihnen den Notfall- und Alarmplan des Objekts zur Kenntnis zu bringen. Die Mitarbeiter haben über die Betriebsanweisungen erforderliche Fachkenntnis zu verfügen und Sicherheitshinweise an sind entsprechend den Standorten der UIGgesetzlichen Anforderungen gesundheitlich zu untersuchen. Der AN ist für den ordnungsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb sämtlicher von ihm eingesetzter Geräte und sonstiger Arbeitsmittel verantwortlich. Der AN hat die sicherheitsrelevanten Bestimmungen des Projektes einzuhalten und auch deren Einhaltung durch seine Mitarbeiter sicherzustellen. Die Mitarbeiter des AN haben die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Mitarbeitern des AN, die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, ist es untersagt die Objekte zu betreten. Der AG ist im Verdachtsfall berechtigt, solche Personen zu verweisen. Der AG ist jederzeit berechtigt, Mitarbeitern des AN Weisungen zu erteilen oder die Arbeiten einzustellen, um die Arbeitssicherheit sicherzustellen. Dessen ungeachtet bleiben die arbeitsrechtlichen Pflichten des AN als Dienstgeber uneingeschränkt. Der AN kann wegen dieser Weisungen keine Mehrkosten fordern. Unfälle und Schadensereignisse sind dem AG unverzüglich zu melden und alle gewünschten Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Bei Eintritt ins Firmengebäude ohne Zutrittskarte Verstoß gegen die Verpflichtungen dieses Punktes wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 1.000,00 pro Verstoß und Mitarbeiterausweis ist ein Anmelden am Empfang erforderlich. Gleichfalls besteht eine Abmeldepflicht beim Verlassen des Gebäudes. Das Mitbringen elektrischer Geräte und Durchführen von Veränderungen an der vorhandenen Verkabelung, sowie das Öffnen der Bodentanks sind grundsätzlich verboten. Sind zur Erbringung der Leistung dennoch elektrische Geräte nötig, dürfen diese ausschließlich an Tisch- oder Wandsteckdosen angeschlossen werden, jedoch ohne, dass dabei Stolperfallen entstehen. Die umfassende Verantwortung für einen elektrisch betriebssicheren Zustand, der im Rahmen der Leistungserbringung mitgebrachten Elektrogeräte und Zuleitungen obliegt dem AuftragnehmerTag fällig. Der Auftragnehmer entscheidet im Rahmen des gesetzlichen AN hat diese Verpflichtungen seinen Subunternehmern und berufsgenossenschaftlichen Regelwerks in eigener Verantwortung über Art Lieferanten zu überbinden und Umfang der notwendigen Prüfungen und hält eine nachvollziehbare Dokumentation hinsichtlich der durchgeführten Prüfungen und haftet für deren Ergebnis vor. Gleiches gilt auch Verstöße wie für Elektrogeräte, die der Auftragnehmer im Rahmen seines Leistungsangebotes für den Auftraggeber bereitstellt. Die Dokumentation ist auf Anfrage dem Auftragsverantwortlichen vorzulegen. Zur Bedienung, Wartung oder Reparatur der Maschinen und Anlagen setzt der Auftragnehmer nur entsprechend eingewiesene bzw. ausgebildete/zertifizierte Mitarbeiter ein. Alle für die Auftragserfüllung verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen diesen Vorschriften entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise benutzt werden. Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten das Tragen persönlicher Schutzausrüstung notwendig oder vorgeschrieben ist, muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass diese seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und bestimmungsgemäß getragen wird. Geräte und Zuleitungen, die sicherheitsrelevante Defekte aufweisen oder außerhalb der geforderten sicherheitsrelevanten Kennwerte liegen, dürfen in den Gebäuden des Auftraggebers nicht in Gebrauch gelangen und sind unverzüglich aus den Gebäuden des Auftraggebers zu entfernen. Sind für die Durchführung der Dienstleistung Fahrzeuge notwendig, ist dies rechtzeitig bei dem Auftraggeber anzumelden. Auf dem Gelände und in der Tiefgarage ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Das Parken ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Muss der Auftragnehmer Leistungen an der gleichen Arbeitsstelle wie andere Fremdfirmen und/oder Mitarbeiter von Union Investment erbringen die eine gegenseitige Gefährdung oder Behinderung nicht ausschließen, so ist bereits von der Arbeitsaufnahme eine Abstimmung unter Einbeziehung des Koordinators (i.deigene.R. des Auftraggebers) herbeizuführen. Der Einsatz von Subunternehmen muss an den Auftraggeber gemeldet werden. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen gegenüber dem Subunternehmer alleinverantwortlich und muss dies schriftlich regeln. • Rauchen innerhalb des Gebäudes, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist verboten. • Betreten Sie nur Bereiche für die Sie eine Unterweisung erhalten haben. • Die Arbeitsstelle ist ständig in einem ordentlichen Zustand zu halten und nach Abschluss der Arbeiten aufgeräumt zu verlassen! • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden! • Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten! • Für Arbeiten, die sich auf die Brandmeldeanlage auswirken können (bspw. durch Staub-, Wärme- oder Rauchentwicklung), muss ein Erlaubnisschein beim Brandschutzbeauftragten vor Aufnahme der Arbeiten beantragt werden. Mit den Arbeiten darf erst nach Erteilung und Aushändigung des Erlaubnisscheins begonnen werden. • Jede Störung, Gefährdung und Unfälle bei der Ausführung von Arbeiten ist der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie dem Auftraggeber oder dem Koordinator unverzüglich zu melden. Umweltgefährdungen (bspw. Entweichen von Kühlmitteln) sind unverzüglich dem Umweltschutzbeauftragten zu melden. • Die Ansprechpartner, Kontakte sowie Informationen zu Erste Hilfe, Sammelstellen etc. sind den Aushängen, den orangefarbenen Ordnern „Information zum Arbeit“ in den Teeküchen und Treffpunkten oder dem Flyer „Arbeits- und Umweltschutz bei Union Investment“ am Empfang zu entnehmen. Mit Xxxxxxx bzw. Bestätigung des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer, dass er sich an die vorgenannten Anforderungen halten wird und diese an seine für den Auftraggeber tätigen Mitarbeiter kommuniziert hat.
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Samples: Subcontractor Agreement
Arbeitssicherheit. Der Auftragnehmer 10.1 Bei der Ausführung aller Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnischen Regeln der Berufsgenossenschaften und seine die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die erforderliche Anzahl von Ersthelfern im Sinne von § 26 BGV A1 ist vom AN zu stellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen. Gesetze, Vorschriften und länderspezifische Regelungen zum Umweltschutz sowie die Baustellenordnung sind einzuhalten.
10.2 Die Parteien haben sich gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. Dies geschieht insbesondere durch: ▪ Austausch und Besprechung der bereits bestehenden einschlägigen Gefährdungsbeurteilung ▪ Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Bereich der gegenseitigen Arbeitsberührung ▪ Teilnahmebefugnis der für die Arbeitssicherheit zuständigen Mitarbeiter beachten die Betriebsanweisungen jeder Partei (Koordinator, Sicherheitsbeauftragte usw.) an Einweisungen, Unterweisungen und Sicherheitshinweise an Einsatzbesprechungen, soweit sie den Standorten Gegenstand der UIG. Bei Eintritt ins Firmengebäude ohne Zutrittskarte und Mitarbeiterausweis ist ein Anmelden am Empfang erforderlich. Gleichfalls besteht eine Abmeldepflicht beim Verlassen des Gebäudes. Das Mitbringen elektrischer Geräte und Durchführen von Veränderungen an Vertragserfüllung betreffen ▪ Benennung der vorhandenen Verkabelungvor Ort verantwortlichen Führungskräfte, deren jederzeitige Erreichbarkeit während der Arbeiten sicherzustellen ist, sowie das Öffnen der Bodentanks sind grundsätzlich verbotenZahl und Qualifikation der vorgesehenen Arbeitskräfte ▪ Abstimmung über Ort und Zeit des Arbeitseinsatzes sowie der geplanten Arbeitsweise mit den zur Verwendung vorgesehenen Arbeitsmitteln ▪ Dokumentation der Arbeitsplanung.
10.3 Die Pflicht zur Bestellung eines Koordinators nach § 6 BGV A 1 obliegt dem AN. Sind zur Erbringung Der AN benennt den Koordinator rechtzeitig vor Beginn der Leistung dennoch elektrische Geräte nötig, dürfen diese ausschließlich an Tisch- oder Wandsteckdosen angeschlossen werden, jedoch ohne, dass dabei Stolperfallen entstehenArbeiten. Die umfassende Verantwortung für einen elektrisch betriebssicheren ZustandDetails der Koordination werden in einem Einsatzgespräch vor Ort festgelegt. Die Weisungsbefugnisse des Koordinators beschränken sich ausschließlich auf die Koordinierung der Arbeitssicherheit. Die Weisungsbefugnis des Koordinators bezieht sich ausschließlich auf Anweisungen zum Arbeitsschutz. Entsprechendes gilt, der im Rahmen der Leistungserbringung mitgebrachten Elektrogeräte und Zuleitungen obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer entscheidet im Rahmen soweit nach weiteren Vorschriften Koordinatoren zu bestellen sind.
10.4 Bei gravierenden Sicherheitsmängeln ist jeder Mitarbeiter sowohl des gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerks in eigener Verantwortung über Art und Umfang der notwendigen Prüfungen und hält eine nachvollziehbare Dokumentation hinsichtlich der durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnis vor. Gleiches gilt AG als auch für Elektrogerätedes AN berechtigt, die Fortführung der Auftragnehmer im Rahmen seines Leistungsangebotes für den Auftraggeber bereitstelltgefährdenden Tätigkeit zu unterbinden. Die Dokumentation ist auf Anfrage dem Auftragsverantwortlichen vorzulegen. Zur Bedienung, Wartung oder Reparatur Vorgesetzten sowie der Maschinen und Anlagen setzt der Auftragnehmer nur entsprechend eingewiesene bzw. ausgebildete/zertifizierte Mitarbeiter ein. Alle für die Auftragserfüllung verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen diesen Vorschriften entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise benutzt werden. Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten das Tragen persönlicher Schutzausrüstung notwendig oder vorgeschrieben ist, muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass diese seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und bestimmungsgemäß getragen wird. Geräte und Zuleitungen, die sicherheitsrelevante Defekte aufweisen oder außerhalb der geforderten sicherheitsrelevanten Kennwerte liegen, dürfen in den Gebäuden des Auftraggebers nicht in Gebrauch gelangen und Koordinator sind unverzüglich aus den Gebäuden des Auftraggebers zu entfernen. Sind für die Durchführung der Dienstleistung Fahrzeuge notwendig, ist dies rechtzeitig bei dem Auftraggeber anzumelden. Auf dem Gelände und in der Tiefgarage ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Das Parken ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Muss der Auftragnehmer Leistungen an der gleichen Arbeitsstelle wie andere Fremdfirmen und/oder Mitarbeiter von Union Investment erbringen die eine gegenseitige Gefährdung oder Behinderung nicht ausschließen, so ist bereits von der Arbeitsaufnahme eine Abstimmung unter Einbeziehung des Koordinators (i.dzur weiteren Entscheidung beizuziehen.R. des Auftraggebers) herbeizuführen. Der Einsatz von Subunternehmen muss an den Auftraggeber gemeldet werden. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen gegenüber dem Subunternehmer alleinverantwortlich und muss dies schriftlich regeln. • Rauchen innerhalb des Gebäudes, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist verboten. • Betreten Sie nur Bereiche für die Sie eine Unterweisung erhalten haben. • Die Arbeitsstelle ist ständig in einem ordentlichen Zustand zu halten und nach Abschluss der Arbeiten aufgeräumt zu verlassen! • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden! • Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten! • Für Arbeiten, die sich auf die Brandmeldeanlage auswirken können (bspw. durch Staub-, Wärme- oder Rauchentwicklung), muss ein Erlaubnisschein beim Brandschutzbeauftragten vor Aufnahme der Arbeiten beantragt werden. Mit den Arbeiten darf erst nach Erteilung und Aushändigung des Erlaubnisscheins begonnen werden. • Jede Störung, Gefährdung und Unfälle bei der Ausführung von Arbeiten ist der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie dem Auftraggeber oder dem Koordinator unverzüglich zu melden. Umweltgefährdungen (bspw. Entweichen von Kühlmitteln) sind unverzüglich dem Umweltschutzbeauftragten zu melden. • Die Ansprechpartner, Kontakte sowie Informationen zu Erste Hilfe, Sammelstellen etc. sind den Aushängen, den orangefarbenen Ordnern „Information zum Arbeit“ in den Teeküchen und Treffpunkten oder dem Flyer „Arbeits- und Umweltschutz bei Union Investment“ am Empfang zu entnehmen. Mit Xxxxxxx bzw. Bestätigung des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer, dass er sich an die vorgenannten Anforderungen halten wird und diese an seine für den Auftraggeber tätigen Mitarbeiter kommuniziert hat.
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Samples: Bauvertrag
Arbeitssicherheit. Die Leistungen des Auftragsnehmers sind unter Aufsicht einer verantwortlichen Person auszuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter beachten Auftragsnehmer hat die Betriebsanweisungen und Sicherheitshinweise an den Standorten der UIG. Bei Eintritt ins Firmengebäude ohne Zutrittskarte und Mitarbeiterausweis ist ein Anmelden am Empfang erforderlich. Gleichfalls besteht verantwortliche Person sowie deren Vertreter spätestens eine Abmeldepflicht beim Verlassen des Gebäudes. Das Mitbringen elektrischer Geräte und Durchführen von Veränderungen an der vorhandenen Verkabelung, sowie das Öffnen der Bodentanks sind grundsätzlich verboten. Sind zur Erbringung der Leistung dennoch elektrische Geräte nötig, dürfen diese ausschließlich an Tisch- oder Wandsteckdosen angeschlossen werden, jedoch ohne, dass dabei Stolperfallen entstehenWoche vor Arbeitsbeginn namhaft zu machen. Die umfassende Verantwortung für einen elektrisch betriebssicheren Zustand, der im Rahmen der Leistungserbringung mitgebrachten Elektrogeräte und Zuleitungen obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer entscheidet im Rahmen des gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerks in eigener Verantwortung über Art und Umfang der notwendigen Prüfungen und hält eine nachvollziehbare Dokumentation hinsichtlich der durchgeführten Prüfungen verantwortliche Person und deren Ergebnis vor. Gleiches gilt auch für ElektrogeräteVertreter haben über die erforderliche Zu- verlässigkeit, die der Auftragnehmer im Rahmen seines Leistungsangebotes für den Auftraggeber bereitstellt. Die Dokumentation ist auf Anfrage dem Auftragsverantwortlichen vorzulegen. Zur Bedienung, Wartung oder Reparatur der Maschinen Fachkunde und Anlagen setzt der Auftragnehmer nur entsprechend eingewiesene bzw. ausgebildete/zertifizierte Mitarbeiter ein. Alle für die Auftragserfüllung verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen diesen Vorschriften entsprechen und dürfen nur in vorgeschriebener Weise benutzt werden. Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten das Tragen persönlicher Schutzausrüstung notwendig oder vorgeschrieben ist, muss der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass diese seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und bestimmungsgemäß getragen wird. Geräte und Zuleitungen, die sicherheitsrelevante Defekte aufweisen oder außerhalb der geforderten sicherheitsrelevanten Kennwerte liegen, dürfen in den Gebäuden des Auftraggebers nicht in Gebrauch gelangen und sind unverzüglich aus den Gebäuden des Auftraggebers Sprachkenntnis zu entfernen. Sind für die Durchführung der Dienstleistung Fahrzeuge notwendig, ist dies rechtzeitig bei dem Auftraggeber anzumelden. Auf dem Gelände und in der Tiefgarage ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Das Parken ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Muss der Auftragnehmer Leistungen an der gleichen Arbeitsstelle wie andere Fremdfirmen und/oder Mitarbeiter von Union Investment erbringen die eine gegenseitige Gefährdung oder Behinderung nicht ausschließen, so ist bereits von der Arbeitsaufnahme eine Abstimmung unter Einbeziehung des Koordinators (i.d.R. des Auftraggebers) herbeizuführen. Der Einsatz von Subunternehmen muss an den Auftraggeber gemeldet werden. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung der Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen gegenüber dem Subunternehmer alleinverantwortlich und muss dies schriftlich regeln. • Rauchen innerhalb des Gebäudes, der Genuss von Alkohol und sonstigen Rauschmitteln ist verboten. • Betreten Sie nur Bereiche für die Sie eine Unterweisung erhalten habenverfügen. • Die Arbeitsstelle verantwortliche Person vertritt den Auftragsnehmer in Belangen der Arbeitssicherheit und hat an den Koordinationssitzungen hierzu teilzunehmen. Der Auf- tragsnehmer hat die dort beschlossenen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Der Auftragsnehmer ist ständig nicht berechtigt wegen dieser Maßnahmen Mehrkosten oder Bauzeitverlängerung zu fordern. • Der Auftragsnehmer hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die mit der Leistungserbringung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und die erforder- lichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Dabei sind sicherheitsrelevante Vorgaben des Projektes zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Arbeitsbeginn schriftlich zu dokumentieren. Alle sicherheitsrelevanten Dokumente sind auf der Baustelle bereitzuhalten. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber eine Kopie zu über- geben. Der Auftragsnehmer hat auch auf Gefährdungen Dritter hinzuweisen. • Der Auftragsnehmer hat seine Mitarbeiter über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aufzuklären und ihnen den Notfall- und Alarmplan der Baustelle zur Kenntnis zu bringen. Gleichfalls hat der Auftragsnehmer seine Mitarbeiter über die in einem ordentlichen den Koordinationssitzungen beschlossenen Maßnahmen zu unterweisen. Die Mitarbeiter haben über die erforderliche Fachkenntnis zu verfügen und sind entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gesundheitlich zu untersuchen. Der Auftragsnehmer ist für den ordnungsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb sämtlicher von ihm eingesetzter Geräte und sonstiger Arbeitsmittel verantwort- • Der Auftragsnehmer hat die sicherheitsrelevanten Bestimmungen des Projektes einzuhalten und auch deren Einhaltung durch seine Mitarbeiter sicherzustellen. Die Mitarbeiter des Auftragsnehmers haben die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zu halten und nach Abschluss der Arbeiten aufgeräumt zu verlassen! • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden! • Den Anordnungen verwenden. Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten! • Für ArbeitenAuftragsnehmers, die sich auf die Brandmeldeanlage auswirken können (bspwunter Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmittel stehen, ist es untersagt den Baustellenbereich zu betreten. durch Staub-Der Auftraggeber ist im Verdachtsfall berechtigt, Wärme- oder Rauchentwicklung), muss ein Erlaubnisschein beim Brandschutzbeauftragten vor Aufnahme solche Personen von der Arbeiten beantragt werden. Mit den Arbeiten darf erst nach Erteilung und Aushändigung des Erlaubnisscheins begonnen werden. • Jede Störung, Gefährdung und Unfälle bei der Ausführung von Arbeiten ist der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie dem Auftraggeber oder dem Koordinator unverzüglich Baustelle zu melden. Umweltgefährdungen (bspw. Entweichen von Kühlmitteln) sind unverzüglich dem Umweltschutzbeauftragten zu melden. • Die Ansprechpartner, Kontakte sowie Informationen zu Erste Hilfe, Sammelstellen etc. sind den Aushängen, den orangefarbenen Ordnern „Information zum Arbeit“ in den Teeküchen und Treffpunkten oder dem Flyer „Arbeits- und Umweltschutz bei Union Investment“ am Empfang zu entnehmen. Mit Xxxxxxx bzw. Bestätigung des Auftrages bestätigt der Auftragnehmer, dass er sich an die vorgenannten Anforderungen halten wird und diese an seine für den Auftraggeber tätigen Mitarbeiter kommuniziert hatverweisen.
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Samples: Subcontractor Agreement