Aufgaben der Vertragspartner Musterklauseln
Aufgaben der Vertragspartner. 12 Aufgaben des BOS Neben den an anderer Stelle des Vertrages dem BOS zugewiesenen Aufgaben werden vom BOS folgende Aufgaben übernommen:
1. Der BOS publiziert das Vorhaben in seinen Veröffentlichungsorganen unter Benen- nung der Vertragsziele sowie der persönlichen Anforderungen und der Aufgaben für potenzielle Vertragsärzte und beantwortet Anfragen zur Teilnahme am und zum Ver- trag.
2. Der BOS setzt sich mit Unterstützung der AOK PLUS und der KVS dafür ein, dass eine ausreichende Zahl von Vertragsärzten an diesem Vertrag mitwirkt, um eine wohnort- nahe und flächendeckende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.
3. Der BOS und die KVS informieren die OSTEOLOGEN umfassend und unverzüglich über Änderungen dieses Vertrages und/oder der Anlagen.
4. Der BOS beobachtet die vertragsgemäße Erfüllung der Aufgaben und Anforderungen der OSTEOLOGEN und veranlasst ggf. entsprechende Maßnahmen zur Einstellung der Defizite. § 13 Aufgaben der KVS
(1) Die KVS verwaltet und erstellt ein Verzeichnis über die teilnehmenden OSTEOLOGEN (VERTRAGSARZTverzeichnis) und übermittelt es der AOK PLUS regelmäßig in elektroni- scher Form. Inhalt und Umfang der zu übermittelnden Daten richten sich nach Anlage 6.
(2) Die KVS veröffentlicht die teilnehmenden OSTEOLOGEN im Rahmen der öffentlichen Arztsuche auf der Homepage der KVS. § 14 Aufgaben der AOK PLUS Neben den an anderer Stelle des Vertrages der AOK PLUS zugewiesenen Aufgaben werden von dieser weitere Aufgaben übernommen:
1. Die AOK PLUS informiert ihre Versicherten über diesen Vertrag, insbesondere über dessen Ziele, Teilnahmebedingungen und teilnehmende Vertragsärzte.
2. Die AOK PLUS versendet an die OSTEOLOGEN ein Teilnahmepaket mit den notwendi- gen Unterlagen zur Teilnahme an diesem Vertrag sowie im Rahmen von Nachlieferun- gen von den OSTEOLOGEN angeforderte Unterlagen.
3. Die AOK PLUS übermittelt einmal im Quartal bis spätestens zum Ende des auf das Leistungsquartal folgenden Monats ein Versichertenverzeichnis mit Zuordnung der Versicherten zu den jeweils gewählten Osteologen in elektronischer Form an die KVS. Die Einzelheiten dazu und die datenverarbeitungstechnische Umsetzung sind in der Technischen Anlage (Anlage 6) geregelt.
Aufgaben der Vertragspartner. Die KV Thüringen informiert in ihren satzungsgemäßen Veröffentlichungsorganen unter Benennung der Ziele und Teilnahmevoraussetzungen über den Vertrag.
Aufgaben der Vertragspartner. Die KV RLP informiert die in § 3 genannten Ärzte über die Ziele und Inhalte des Vertra- ges.
Aufgaben der Vertragspartner. 11 Aufgaben des BOS
1. Der BOS publiziert das Vorhaben in seinen Veröffentlichungsorganen unter Benennung der Vertragsziele sowie der persönlichen Anforderungen und der Aufgaben für potenzielle Vertragsärzte und beantwortet Anfragen zur Teilnahme am und zum Vertrag.
2. Der BOS setzt sich mit Unterstützung der AOK PLUS dafür ein, dass eine ausreichende Zahl von Vertragsärzten an diesem Vertrag mitwirkt, um eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.
3. Der BOS veröffentlicht folgende Daten aus dem Arzt-Verzeichnis auf der Homepage des BOS: Name, Vorname, Bezeichnung der Fachgruppe, Praxisanschrift, Telefon- ggf. Faxnummer der teilnehmenden OSTEOLOGEN.
4. Der BOS informiert die OSTEOLOGEN umfassend und unverzüglich über Änderungen dieses Vertrages und/oder der Anlagen.
5. Der BOS beobachtet die vertragsgemäße Erfüllung der Aufgaben und Anforderungen der OSTEOLOGEN und veranlasst ggf. entsprechende Maßnahmen zur Einstellung der Defizite.
Aufgaben der Vertragspartner. Die KV Sachsen informiert in ihren satzungsgemäßen Veröffentlichungsorganen unter Benennung der Ziele und Teilnahmevoraussetzungen über den Vertrag.
Aufgaben der Vertragspartner. 3 Hausärzteverband Rheinland-Pfalz § 4 Teilnehmende Krankenkassen
Aufgaben der Vertragspartner. 3 Hausärzteverband Rheinland-Pfalz
(1) Der HÄV RLP setzt sich für die Umsetzung des Vertrages und die Einhaltung der vertraglichen Pflichten ein.
(2) Zu den Aufgaben des HÄV RLP zählen im Rahmen dieses hausarztzentrierten Versorgungsvertrages insbesondere
a. die Beratung und Vertretung der an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte,
b. die Organisation von regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen, insbesondere zur Pharmakotherapie,
c. die Durchführung von regelmäßigen Qualitätszirkeln zu Themenbereichen mit erheblicher Bedeutung für die hausärztliche Versorgung und die Bereitstellung von hierzu geeigneten Folienvorträgen
d. Entgegennahme der Teilnahmeerklärungen von Ärzten, prüfen der Teilnahmevoraussetzungen und Erteilen einer Teilnahmebestätigung
e. Erstellen eines Verzeichnisses der teilnehmenden Ärzte im Excel-Format (Anlage 4) und Übermittlung an die Krankenkassen auf elektronischem Wege. Änderungen sind den Krankenkassen zeitnah mitzuteilen.
f. Entgegennahme der Versicherten-Teilnahmeerklärungen von den teilnehmenden Hausärzten und Übermittlung an die zuständigen Krankenkassen. Vor Weiterleitung an die zuständige Krankenkasse sind die Teilnahmeerklärungen auf Vollständigkeit zu überprüfen.
g. Verteilung der von dem BKK LV Mitte zur Verfügung gestellten Aufkleber für die elektronische Gesundheitskarte an die teilnehmenden Ärzte.
Aufgaben der Vertragspartner. 13 Aufgaben der KVT
(1) Neben den insbesondere in den §§ 5, 6, 12, 16, 17 und 19 der KVT zugewiesenen Aufgaben werden von der KVT die in den folgenden Absätzen aufgeführten Aufgaben übernommen.
(2) Die KVT beantwortet die Anfragen der Hausärzte zur Teilnahme an der HzV-THR über die Service- Stelle.
(3) Die KVT wirkt nach Maßgabe des § 18 Abs. 3 während der gesamten Laufzeit des Vertrages an den stichprobenhaften Prüfungen nach § 5 Abs. 7 mit.
(4) Die KVT informiert die an der HzV-THR teilnehmenden Hausärzte gemäß § 6 Abs. 5 in geeigneter Form über Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und/oder einer Anlage.
(5) Die KVT veröffentlicht auf ihrer Homepage das HzV-Vertragswerk inklusive aller Anlagen sowie wichtige Informationen für die Ärzte zur Umsetzung der HzV-THR.
(6) Die KVT informiert in ihrem Rundschreiben über den Abschluss des HzV-Vertrages.
(1) Neben den an anderer Stelle des Vertrages dem THV zugewiesenen Aufgaben werden von dem THV die in den folgenden Absätzen aufgeführten Aufgaben übernommen.
(2) Der THV veröffentlicht auf seiner Homepage das HzV-Vertragswerk inklusive aller Anlagen sowie wichtige Informationen für die Ärzte zur Umsetzung der HzV-THR.
(3) Der THV beantwortet die Anfragen der Hausärzte zur Teilnahme an der HzV-THR über die Geschäftsstelle.
(4) Der THV veröffentlicht folgende Daten aus dem HzV-Hausarztverzeichnis auf seiner Homepage: Name, Vorname, Praxisanschrift, Telefon-/Faxnummer. Das hierzu nötige HzV- Hausarztverzeichnis wird ihm durch die AOK PLUS zur Verfügung gestellt.
(1) Neben den insbesondere in den §§ 8, 10, 12 und 14 der AOK PLUS zugewiesenen Aufgaben werden von der AOK PLUS die in den folgenden Absätzen aufgeführten Aufgaben übernommen.
(2) Die AOK PLUS informiert ihre Versicherten über diesen HzV-Vertrag, insbesondere über dessen Ziele, Leistungsangebote, Teilnahmebedingungen, Pflichten der Versicherten und die teilnehmenden Hausärzte.
(3) Die AOK PLUS versendet an die teilnehmenden Hausärzte nach Übermittlung des HzV- Hausarztverzeichnisses gemäß § 5 Abs. 5 ein Starterpaket mit den notwendigen Unterlagen zur Teilnahme an der HzV-THR sowie die von den Hausärzten angeforderten Nachlieferungen.
(4) Die AOK PLUS wirkt nach Maßgabe des § 18 Abs. 3 während der gesamten Laufzeit des Vertrages an den stichprobenhaften Prüfungen nach § 5 Abs. 7 mit.
(5) Im Falle der Beendigung der Teilnahme eines Hausarztes an diesem Vertrag unterrichtet die AOK PLUS die betroffenen Versicherten hierüber. In dem Zusammenhang werden ...
Aufgaben der Vertragspartner. 4 Aufgaben der AOK Niedersachsen
Aufgaben der Vertragspartner. 8 Aufgaben der KVT
a) Veröffentlichung und Information zu Zielen und Inhalten sowie über Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages,
b) Prüfung und Anerkennung der telemedizinischen Anbieter gemäß Anlage 1,
c) Information der Hausärzte über die seitens der KVT anerkannten telemedizini- schen Anbieter,
d) Prüfung der Leistungsvoraussetzung des Hausarztes gemäß § 3 und die Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 1 des Hausarztes,
e) Bestätigung der Leistungs- und Abrechnungsvoraussetzungen gegenüber dem Hausarzt,
f) Bereitstellung eines aktuellen elektronischen Verzeichnisses der Hausärzte gemäß Buchstabe e) auf der Internetseite der KVT (unter Arztsuche).
(1) Die AOK PLUS informiert ihre Versicherten über diesen Vertrag, insbesondere über dessen Ziele und Leistungsinhalte.
(2) Darüber hinaus wird die AOK PLUS diesen Vertrag, insbesondere zum Einsatz der telemedizinischen Ausstattung, entsprechend vermarkten.