Aufgabenbereiche der NÖVOG Musterklauseln

Aufgabenbereiche der NÖVOG. Die NÖVOG wurde ursprünglich zur Einrichtung der Schnellbuslinien gegründet. In der Folge wurden ihr weitere Aufgaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs übertragen. Derzeit umfasst der Tätigkeitsbereich der NÖVOG nachstehende Aufgaben: • Schnellbusverkehr „Wiesel“ Nach der intensiven Phase der Einrichtung des Schnellbusbetriebes wurde im September 1996 der Betrieb aufgenommen. Nunmehr steht die reibungslose Abwicklung des Busbe- triebes in Zusammenarbeit mit den beauftragten Verkehrsunternehmen im Vordergrund. Zusätzlich wird laufend versucht, das Verkehrsangebot auf den Schnellbuslinien (Fahr- plan, Linienführung, Haltestellen, Fahrzeiten) zu optimieren. • Bereich „Bahn“ Ein umfassendes Tätigkeitsfeld stellt die Sicherung von öffentlichen Verkehrsleistungen auf der Schiene in NÖ dar. Dabei wird von der NÖVOG in intensiven Verhandlungen mit den ÖBB und den zuständigen Stellen des Bundes der Ausbau und die Erhaltung beste- hender Bahnlinien, sowie die kontinuierliche Verbesserung der Qualität und der Infra- struktur des Bahnangebotes, betrieben. Die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele stellten die Verhandlungen und Abschlüsse des „Regionalbahn-Verkehrsdienstevertrages für das Land NÖ“ und des „Vertrages über Verkehrsdienste der ÖBB auf Hauptbahnen in NÖ“ durch die NÖVOG mit den ÖBB im Jahre 1996 dar. Die Einhaltung der Vertragspunkte (z.B. die Beibehaltung des vereinbarten Zugsangebo- tes) wird von der NÖVOG beobachtet und gegebenenfalls eingefordert. Weiters ist die NÖVOG auf Grund der Verträge in Entscheidungsprozesse (z.B. Fahrplangestaltung, An- kauf von Doppelstockwaggons) eingebunden. Darüber hinaus sind in den Verträgen vielfach nur Grundsatz- und Bereitschaftserklärun- gen der ÖBB und des Bundes zu Projekten enthalten, deren Realisierung einer weiteren konsequenten Bearbeitung bedarf. • NÖ Schneebergbahn GesmbH (NÖSBB) Um die Schneebergbahn vor der Einstellung des Betriebes zu bewahren, wurde 1996 eine neue Betriebsgesellschaft (50 % ÖBB, 50 % NÖVOG) gegründet. Die NÖVOG unter- stützt als Gesellschafter die Betriebsgesellschaft aktiv durch Mitwirkung, Beratung und Betreuung sowie durch ein Investitionsprogramm, welches zu gleichen Teilen von der NÖVOG und den ÖBB finanziert wird. • Eisenbahngrenzübergänge nach Tschechien‌‌ Entsprechend einem Abkommen zwischen Tschechien und Österreich werden Studien zur Modernisierung und Wiederherstellung der Eisenbahninfrastruktur bzw. Reaktivierung von Strecken und Übergängen zwischen den beiden L...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.