Common use of Auflösende Bedingungen Clause in Contracts

Auflösende Bedingungen. 9.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt wird auflösend bedingt geschlossen für die nachfolgenden Fälle: a. der Anleger hat den Darlehensvertrag mit der Darlehensnehmerin wirksam widerrufen; b. die Finanzierungsschwelle wurde nicht erreicht; c. der Darlehensnehmerin hat bereits Angebote auf Darlehensgewährung angenommen, die sich ins- gesamt auf einen Darlehensbetrag in Höhe des beabsichtigten Zielbetrages belaufen; d. der Anleger hat nicht bis zum zehnten Werktag nach Vertragsschluss den vereinbarten Anlagebe- trag auf das Treuhandkonto der Zahlungsdienstleisterin vollständig überwiesen und dort belassen; e. die Auszahlungsvoraussetzungen werden gemäß Feststellung der Vermittlerin nicht bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Angebotsfrist erfüllt. 9.2 Für den Fall, dass eine der auflösenden Bedingungen eingetreten ist, wird die Vermittlerin den Anleger hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Sofern in diesen Fällen der Anlagebetrag dem Treuhandkonto bereits gutgeschrieben und auf diesem belassen wurde, wird der Zahlungstreuhänder dem Anleger unver- züglich den Anlagebetrag in voller Höhe erstatten. Eine Verzinsung des Darlehens inklusive Bereitstellungs- provision findet in diesem Fall nicht statt.

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Samples: Darlehensvertrag

Auflösende Bedingungen. 9.1 8.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt wird auflösend bedingt geschlossen für die nachfolgenden Fälle: a. 1. dem Darlehensnehmer sind bereits Annahmen zugegangen, die sich insgesamt auf einen Nachrangdarlehensbetrag in Höhe des maximalen Darlehensbetrags belaufen; oder 2. der Anleger Investor hat den Darlehensvertrag Nachrangdarlehensvertrag mit der Darlehensnehmerin dem Darlehensnehmer wirksam widerrufen; b. die Finanzierungsschwelle wurde nicht erreicht; c. 3. der Darlehensnehmerin hat bereits Angebote auf Darlehensgewährung angenommen, die sich ins- gesamt auf einen Darlehensbetrag in Höhe des beabsichtigten Zielbetrages belaufen; d. der Anleger Investor hat nicht bis zum zehnten fünften Werktag nach Vertragsschluss („Zahlungsfrist“) den vereinbarten Anlagebe- trag auf das Nachrangdarlehensbetrag dem Treuhandkonto der Zahlungsdienstleisterin des Zahlungsabwicklers vollständig überwiesen gutgeschrieben und dort belassen;; oder e. 4. die Auszahlungsvoraussetzungen werden gemäß sind nach Feststellung der Vermittlerin des Anbieters nicht bis spätestens sechs Wochen nach Ende der Angebotsfrist zum 19.12.2018 erfüllt. 9.2 8.2 Für den Fall, dass eine der auflösenden Bedingungen eingetreten ist, wird die Vermittlerin Zinsbaustein GmbH als Bevollmächtigte des Darlehensnehmers, den Anleger Investor hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Sofern ; sofern in diesen Fällen der Anlagebetrag Nachrangdarlehensbetrag dem Treuhandkonto bereits gutgeschrieben und auf diesem belassen wurde, wird der Zahlungstreuhänder Treuhänder dem Anleger unver- züglich den Anlagebetrag Investor unverzüglich das Nachrangdarlehen in voller Höhe erstatten. Eine Verzinsung des Darlehens inklusive Bereitstellungs- provision Nachrangdarlehens findet in diesem Fall nicht statt. 8.3 Unbeschadet der vorstehenden Regelung schuldet der Darlehensnehmer dem Investor die Bereitstellungsgebühr, wenn der Darlehensvertrag aufgrund Ziffer 8.1 Nr. 4 aufgelöst wird (Nichterfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen).

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Samples: Darlehensvertrag

Auflösende Bedingungen. 9.1 8.1 Dieser Nachrangdarlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt wird auflösend bedingt geschlossen für die nachfolgenden Fälle: a. der Anleger hat den Darlehensvertrag mit der Darlehensnehmerin wirksam widerrufen; b. die Finanzierungsschwelle wurde nicht erreicht; c. der Darlehensnehmerin hat 1. dem Darlehensnehmer sind bereits Angebote auf Darlehensgewährung angenommenAnnahmen zugegangen, die sich ins- gesamt insgesamt auf einen Darlehensbetrag Nachrangdarlehensbetrag in Höhe des beabsichtigten Zielbetrages maximalen Darlehensbetrags belaufen;; oder d. 2. der Anleger Investor hat den Nachrangdarlehensvertrag mit dem Darlehensnehmer wirksam widerrufen; oder 3. der Investor hat nicht bis zum zehnten fünften Werktag nach Vertragsschluss („Zahlungsfrist“) den vereinbarten Anlagebe- trag auf das Nachrangdarlehensbetrag dem Treuhandkonto der Zahlungsdienstleisterin des Zahlungsabwicklers vollständig überwiesen gutgeschrieben und dort belassen;; oder e. 4. die Auszahlungsvoraussetzungen werden gemäß in Ziffer 7.3.1 bis 7.3.7 sind nach Feststellung der Vermittlerin des Anbieters nicht bis spätestens sechs Wochen zum 30.06.2019 erfüllt; oder 5. die Auszahlungsvoraussetzung in Ziffer 7.3.8 („Baugenehmigung“) ist nach Ende der Angebotsfrist Feststellung des Anbieters nicht bis zum 30.06.2019 erfüllt; oder 6. es wurden nicht mindestens EUR 1.500.000 durch den Anbieter eingeworben. 9.2 8.2 Für den Fall, dass eine der auflösenden Bedingungen eingetreten ist, wird die Vermittlerin Zinsbaustein GmbH als Bevollmächtigte des Darlehensnehmers, den Anleger Investor hierüber unverzüglich per E-Mail informieren. Sofern ; sofern in diesen Fällen der Anlagebetrag Nachrangdarlehensbetrag dem Treuhandkonto bereits gutgeschrieben und auf diesem belassen wurde, wird der Zahlungstreuhänder Treuhänder dem Anleger unver- züglich den Anlagebetrag Investor unverzüglich das Nachrangdarlehen in voller Höhe erstatten. Eine Verzinsung des Darlehens inklusive Bereitstellungs- provision Nachrangdarlehens findet in diesem Fall nicht statt. 8.3 Unbeschadet der vorstehenden Regelung schuldet der Darlehensnehmer dem Investor die Bereitstellungsgebühr, wenn der Darlehensvertrag aufgrund Ziffer 8.1 Nr. 4 aufgelöst wird (Nichterfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen 7.3.1 bis 7.3.7). 8.4 Sofern der Darlehensvertrag aufgrund Ziffer 8.1 Nr. 5 aufgelöst wird (Nichterfüllung der Auszahlungsvoraussetzung 7.3.8 „Baugenehmigung“), erhalten die Investoren eine gegenüber der Regelung in 3.2. reduzierte Bereitstellungsgebühr i.H.v. 0,5% p.a. für den Zeitraum der Einzahlung bis zur Rückzahlung des Darlehensbetrages.

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Samples: Darlehensvertrag