Auflösende Bedingungen. 3.1 Ziffer 4 (Auflösend bedingter Verkauf der Zukünftigen Kreditforderung) und Ziffer 6 (Auflösend bedingte Abtretung der Zukünftigen Kreditforderung) dieses Anlegervertrages stehen unter folgenden auflösenden Bedingungen („Auflösende Bedingungen“): • Die kumulierten Anlagebeträge von allen bis zum Ende der Finanzierungsphase abgeschlossen Anleger- verträgen für das Kreditprojekt erreichen nicht den Gesamtkreditbetrag (oder der Gesamtkreditbetrag wird nach Ende der Finanzierungsphase durch den Widerruf eines Anlegervertrags nachträglich unter- schritten ohne Ausgleich durch einen anderweitigen Anleger binnen 5 Werktagen) oder • die aufgrund der Anlegerverträge für das Kreditprojekt zu zahlenden Kaufpreise werden nicht spätes- tens bis zum Ende der Finanzierungsphase zuzüglich einer 16-tägigen Abrechnungsphase von auf das Funding-Konto eingezahlt. Tritt eine der Auflösenden Bedingungen ein, werden Ziffer 4 (Auflösend bedingter Verkauf der Zukünftigen Kreditforderung) und Ziffer 6 (Auflösend bedingte Abtretung der Zukünftigen Kreditforderung) dieses Anle- gervertrages unwirksam. 3.2 kapilendo AG verpflichtet sich, den Anleger unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) über den erfolgreichen Abschluss des Kreditprojektes, also das endgültige Ausbleiben der auflösenden Bedingungen aufgrund Fristablaufs zu informieren. Da der endgültige Nichteintritt der Auflösenden Bedingungen zugleich den Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Unternehmenskreditvertrag und im Abtretungsvertag zwi- schen der Partnerbank und kapilendo Funding (wie in der Präambel beschrieben) bedeutet, erhält der Anle- ger auf diese Weise auch Kenntnis vom (teilweisen) Übergang der Forderung gemäß Ziffer 6 (Auflösend bedingte Abtretung der Zukünftigen Kreditforderung) auf ihn.
Appears in 2 contracts
Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung, Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung
Auflösende Bedingungen. 3.1 Ziffer 4 (Auflösend bedingter Verkauf der Zukünftigen Kreditforderung) und Ziffer 6 (Auflösend bedingte Abtretung der Zukünftigen Kreditforderung) dieses Anlegervertrages stehen unter folgenden auflösenden Bedingungen („Auflösende Bedingungen“): • Die kumulierten Anlagebeträge von allen bis zum Ende der Finanzierungsphase abgeschlossen Anleger- verträgen Anlegerverträgen für das Kreditprojekt erreichen nicht den Gesamtkreditbetrag (oder der Gesamtkreditbetrag wird nach Ende der Finanzierungsphase durch den Widerruf eines Anlegervertrags nachträglich unter- schritten unterschritten ohne Ausgleich durch einen anderweitigen Anleger binnen 5 Werktagen) oder • die aufgrund der Anlegerverträge für das Kreditprojekt zu zahlenden Kaufpreise werden nicht spätes- tens spätestens bis zum Ende der Finanzierungsphase zuzüglich einer 16-tägigen Abrechnungsphase von auf das Funding-Konto eingezahlt. Tritt eine der Auflösenden Bedingungen ein, werden Ziffer 4 (Auflösend bedingter Verkauf der Zukünftigen Kreditforderung) und Ziffer 6 (Auflösend bedingte Abtretung der Zukünftigen Kreditforderung) dieses Anle- gervertrages Anlegervertrages unwirksam.
3.2 kapilendo AG verpflichtet sich, den Anleger unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) über den erfolgreichen Abschluss des Kreditprojektes, also das endgültige Ausbleiben der auflösenden Bedingungen aufgrund Fristablaufs zu informieren. Da der endgültige Nichteintritt der Auflösenden Bedingungen zugleich den Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Unternehmenskreditvertrag und im Abtretungsvertag zwi- schen zwischen der Partnerbank und kapilendo Funding (wie in der Präambel beschrieben) bedeutet, erhält der Anle- ger Anleger auf diese Weise auch Kenntnis vom (teilweisen) Übergang der Forderung gemäß Ziffer 6 (Auflösend bedingte Abtretung der Zukünftigen Kreditforderung) auf ihn.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung
Auflösende Bedingungen. 3.1 3.1. Ziffer 4 (Auflösend bedingter Verkauf der Zukünftigen Kreditforderung) und Ziffer 6 (Auflösend bedingte Abtretung der Zukünftigen Kreditforderung) dieses Anlegervertrages stehen unter folgenden auflösenden Bedingungen („Auflösende Bedingungen“): • ):
a) Die kumulierten Anlagebeträge von allen bis zum Ende der Finanzierungsphase abgeschlossen Anleger- verträgen Anlegerverträgen für das Kreditprojekt erreichen nicht den auf dem Deckblatt genannten Gesamtkreditbetrag (oder der auf dem Deckblatt genannte Gesamtkreditbetrag wird nach Ende der Finanzierungsphase durch den Widerruf eines Anlegervertrags und/oder mehrerer Anlegerverträge nachträglich unter- schritten unterschritten ohne Ausgleich durch einen anderweitigen Anleger binnen 5 WerktagenBankarbeitstagen) oder • oder
b) die aufgrund der Anlegerverträge für das Kreditprojekt zu zahlenden Kaufpreise werden nicht spätes- tens spätestens bis zum Ende der Finanzierungsphase zuzüglich einer 16-tägigen Abrechnungsphase von auf das Funding-Konto eingezahlt. Tritt eine der Auflösenden Bedingungen ein, werden Ziffer 4 (Auflösend bedingter Verkauf der Zukünftigen Kreditforderung) und Ziffer 6 (Auflösend bedingte Abtretung der Zukünftigen Kreditforderung) dieses Anle- gervertrages Anlegervertrages unwirksam.
3.2 kapilendo 3.2. Kapilendo AG verpflichtet sich, den Anleger unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) über den erfolgreichen Abschluss des Kreditprojektes, also das endgültige Ausbleiben der auflösenden Bedingungen aufgrund Fristablaufs zu informieren. Da der endgültige Nichteintritt der Auflösenden Bedingungen zugleich den Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Unternehmenskreditvertrag und im Abtretungsvertag zwi- schen Forderungskauf- und Abtretungsvertrag zwischen der Partnerbank und kapilendo Kapilendo Funding (wie in der Präambel beschrieben) bedeutet, erhält der Anle- ger Anleger auf diese Weise auch Kenntnis vom (teilweisen) Übergang der Forderung gemäß Ziffer 6 (Auflösend bedingte Abtretung der Zukünftigen Kreditforderung) auf ihn.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung