Common use of Auflösung Clause in Contracts

Auflösung. Die Auflösung des AIF erfolgt zwingend in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Zusätzlich ist der AIFM jederzeit berechtigt, den AIF oder einzelne Anteilsklassen aufzulösen. Der Beschluss über die Auflösung des AIF bzw. einer Anteilsklasse wird auf der Webseite des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes LAFV (xxx.xxxx.xx) als Publikationsorgan des AIF sowie sonstigen im Prospekt genannten Medien und dauerhaften Datenträgern (Brief, Fax, E-Mail oder Vergleichbares) veröffentlicht. Vom Tage des Auflösungsbeschlusses an werden keine Anteile mehr ausgegeben, umgetauscht oder zurückgenommen. Bei Auflösung des AIF darf der Liquidator die Aktiven des AIFs unverzüglich liquidieren. Der Liquidator ist berechtigt, die Verwahrstelle zu beauftragen, den Nettoliquidationserlös nach Abzug der Liquidationskosten an die Anleger zu verteilen. Die Liquidation des AIF erfolgt gemäss den Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts.

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