Aufsichtsbehörde. Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Aufsichtsbehörde. Die für die Überwachung von MUTUAIDE ASSISTANCE zuständige Behörde ist die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR) – 4, place de Budapest – CS 92 459 – F-75436 Paris Cedex 9.
Aufsichtsbehörde. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) - Sektor Versicherungsaufsicht - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Für Ihren Vertrag gelten das Informationsblatt zu Versiche- rungsprodukten, die Allgemeinen Versicherungsbedingun- gen, Besonderen Bedingungen und weiteren Vereinbarun- gen/Klauseln sowie ggf. die Satzung und das Merkblatt zur Datenverarbeitung. Prüfen Sie, ob Sie diese Unterlagen vollständig erhalten haben und ob Sie rechtzeitig von die- sen Kenntnis nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den weiteren Vertragsbestimmungen.
Aufsichtsbehörde. Private Krankenversicherungsunternehmen unterliegen in Deutschland der staatlichen Aufsicht durch die Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx xxx.xxxxx.xx Bei Meinungsverschiedenheiten können Sie sich auch an diese Aufsichtsbehörde wenden.
Aufsichtsbehörde. Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Sonnemannstra- ße 22, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx (Postanschrift: Europäische Zentralbank, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx); die für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxx- xxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx bzw. Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx.
Aufsichtsbehörde. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin) beaufsichtigt und kontrol- liert alle Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel in Deutschland. Als bedeutend eingestufte In- stitute werden von der Europäischen Zen- tralbank (EZB) direkt beaufsichtigt.
Aufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx.
Aufsichtsbehörde. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der nachfol- gend aufgeführten Behörden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx Central Bank of Ireland (CBI) Insurance Division North Wall Xxxx Xxxxxxx Dock XX Xxx 00000 Xxxxxx 0, Xxxxxxx Bei Fragen oder Beanstandungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Versi- cherung stehen, können Sie sich an eine der beiden Behörden wenden. Bitte beachten Sie, dass die genannten Behörden keine Schiedsstellen sind und einzelne Streitfälle nicht verbindlich von ihnen entschieden werden.
Aufsichtsbehörde. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen sowie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehöri- gen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel. Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an Bayerische Beamten Versicherung AG -Beschwerdemanagement- Xxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00 00000 Xxxxxxx oder an den Versicherungsombudsmann als gesetzliche Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten: 00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, wird dadurch nicht berührt. Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Informationen haben eine befristete Gültigkeitsdau- er. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und sonstigen Preisangaben. Sofern in den Informationen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten sie für eine Dauer von vier Wochen nach Veröffentlichung.
Aufsichtsbehörde. Sind Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Tel. 0000-0000-0, Fax 0000-0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Häger_2.0_Allg._Vertragsinfo._06_2020 Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Mitteilung Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.