Common use of Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt Clause in Contracts

Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese oder für einen Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt (§§ 331 ff StGB). 9.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, sowie Empfehlungen.. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder in dessen Auftrag tätig sind. 9.3 Für den Fall der schuldhaften und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. 9.4 Tritt der Auftraggeber gem. Ziffer 9.1 bis 9.3 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Im Falle einer Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt.

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Samples: Allgemeine Auftrags Und Zahlungsbedingungen, General Terms and Conditions

Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 (§§ 7, 8) 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutretenzurück- zutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese be- fasst sind oder für einen Dritten ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt (§§ 331 ff ff. StGB)) anbie- tet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags be- fasst sind. 9.2 10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutretenzurück- zutreten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige wettbewerbswid- rige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, Abgaben sowie Empfehlungen.. , es sei denn, dass sie nach § 38 Abs. 2 des Gesetzes ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder in dessen Auftrag für ihn tätig sind. 9.3 Für den Fall der schuldhaften und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. 9.4 10.3 Tritt der Auftraggeber gem. Ziffer 9.1 bis 9.3 gemäß Nummer 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so finden ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen Anwendungempfangenen Leistungen zurückzu- geben. Behält er diese, so hat er ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückge- geben, so muss auch der Auftragnehmer die empfangenen Leistungen zurück- geben. Im Falle einer übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt nach Maßgabe der §§ 7, 8 VOL/B. 10.4 Bei Kündigung ist oder Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einander die bisherige LeistungAuskünfte zu erteilen, soweit die notwendig sind, um die jeweiligen An- sprüche zu bemessen. 10.5 Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährtVertragsparteien bleiben unberührt.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen

Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 Der Auftraggeber (§§ 7, 8 VOL/B) 18.1 Die Auftragsentziehung richtet sich grundsätzlich nach §§ 7, 8 VOL/B. Darüber hinaus bleibt im Zuge der Vertragsdurchführung beiden Parteien die außerordentliche fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde vorbehalten. Ein wichtiger Grund ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreteninsbesondere anzuneh- men, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Auftragnehmer Personen, Interessen beider Vertragsparteien die Fort- setzung des Vertrages bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Die außerordentliche fristlose Kündigung durch den AG kann und soll möglichst längstens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese oder für einen Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt AG verantwortlichen Projektleiters vom jeweiligen Kündigungsgrund ausgesprochen werden (§§ 331 ff StGBkeine Ausschlussfrist). 9.2 Der Auftraggeber ist 18.2 Ein wichtiger Grund, der den AG zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, liegt ins- besondere vor: • wenn der Auftragnehmer AN die geschuldeten Leistungen nicht ordnungsgemäß ausführt und trotz schriftli- cher Kündigungsandrohung keine Abhilfe schafft, • wenn der AN unzulässige Arbeitsmethoden oder Arbeitsmittel verwendet, • wenn der AN wiederholt Gegenstände des AG oder Dritten beschädigt oder gegen die Vor- schriften des Umweltschutzes verstößt, • wenn der AN seine Zahlungen einstellt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, insolvent wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, • wenn der AN oder ein Nachunternehmer Schwarzarbeit durchführen, • wenn der AN gegen seine Verpflichtungen aus Anlass Ziffer 5 verstößt, • wenn der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen AN dem AG die Bürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) nicht fristgemäß über- geben hat, sofern eine Bürgschaftsstellung eingefordert und vereinbart ist, • der AN keine Versicherung mit den in Ziffer 17 vereinbarten Merkmalen trotz Aufforderung nach angemessener Fristsetzung nachweisen kann, • der AN gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 5 (Nachunternehmer) verstößt • wenn Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB bzw. § 124 GWB bei dem AN oder dem NU vorliegen oder wenn der AN vorsätzlich unzutreffende Erklärungen über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstelltAusschlussgründe nach § 123 GWB und / oder § 124 GWB ab- gegeben hat, • wenn der AN (einschl. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit seiner Nachunternehmer) gegen zwingende Regelungen aus dem AEntG und/oder dem MiLoG verstoßen, • bei Vergabeverfahren nach VgV: schuldhafte Nichterfüllung der aus § 15 BerlAVG resultie- renden Anforderungen durch den AN oder seine Nachunternehmer / Verleiher. In anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, sowie Empfehlungen.. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder in dessen Auftrag tätig sindVertragsbestandteilen vereinbarte außerordentliche Kündigungsgründe bleiben unbe- rührt. 9.3 Für den Fall der schuldhaften und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. 9.4 Tritt der Auftraggeber gem. Ziffer 9.1 bis 9.3 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. 18.3 Im Falle einer Kündigung ist durch den AG aus Gründen, die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung AN zu vertreten hat, steht dem AN nur eine Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung ordnungsgemäß erbrachten Leistungen zu. Nicht abgeschlossene Vorleistungen und Aufwendungen werden nur dann vergü- tet, wenn und soweit diese für den AG von Interesse sind. Vergütungskürzungen sind nach Maß- gabe der Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Bestandteile möglich. Die Geltendmachung sonstiger Rechte, insbesondere von etwaigen Ersatzansprüchen durch den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles zu AG, bleibt vorbehal- ten. 18.4 Das Recht der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährtordentlichen Kündigung, sofern vorhanden, bleibt hiervon unberührt.

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Samples: Service Agreement

Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 (§§ 7, 8) 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutretenzurückzu- treten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese sind oder für einen Dritten ihnen nahestehenden Personen Vorteile (§§ 331 ff. StGB) anbietet, verspricht oder gewährt (§§ 331 ff StGB)gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind. 9.2 10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutretenzurückzu- treten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede Ab- rede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige wettbewerbswidri- ge Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder AbstandszahlungenAbstandszahlungen , - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, Abgaben sowie Empfehlungen.. , es sei denn, dass sie nach § 38 Abs. 2 des Gesetzes ge- gen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder in dessen Auftrag für ihn tätig sind. 9.3 Für den Fall der schuldhaften und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. 9.4 10.3 Tritt der Auftraggeber gem. Ziffer 9.1 bis 9.3 gemäß Nummer 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so finden ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen Anwendungempfangenen Leistungen zurückzuge- ben. Behält er diese, so hat er ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückgege- ben, so muss auch der Auftragnehmer die empfangenen Leistungen zurückge- ben. Im Falle einer übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt nach Maßgabe der §§ 7, 8 VOL/B. 10.4 Bei Kündigung ist oder Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einander die bisherige LeistungAuskünfte zu erteilen, soweit die notwendig sind, um die jeweiligen An- sprüche zu bemessen. 10.5 Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährtVertragsparteien bleiben unberührt.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 (§§ 7, 8 VOL/B) 8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese sind oder für einen Dritten ihnen nahe stehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt (§§ 331 ff StGB)) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. 9.2 8.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, Abgaben sowie Empfehlungen.. , es sei denn, dass sie nach § 38 Abs. 2 GWB zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder in dessen Auftrag für sie bzw. ihn tätig sind. 9.3 Für den Fall der schuldhaften und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. 9.4 8.3 Tritt der Auftraggeber gem. gemäß Ziffer 9.1 bis 9.3 8.1 oder 8.2 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Im Falle einer der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzwgilt § 8 Nr. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt.3 VOL/B.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Lieferungen Und Leistungen (Vol/B)

Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 (§§ 7, 8) 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese sind oder für einen Dritten ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt (§§ 331 ff StGB)) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. 9.2 10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, Abgaben sowie Empfehlungen.. , es sei denn, dass sie nach § 38 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder in dessen Auftrag für sie bzw. ihn tätig sind. 9.3 Für 10.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Fall Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der schuldhaften Auftragnehmer - Straftaten und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt- Verstößen gegen gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, - Steuerhinterziehung, - weitere Straftaten im Geschäftsverkehr wie Betrug, Untreue und Urkundenfälschung begangen hat. 9.4 10.4 Tritt der Auftraggeber gemgemäß Nr. Ziffer 9.1 bis 9.3 10.1, 10.2 oder 10.3 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Im Falle einer der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen (Zvb) Für Die Ausführung Von Lieferungen Und Leistungen

Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese oder für einen Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt (§§ 331 ff StGB).7, 8) 9.2 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile (§§ 331 ff StGB) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. 10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- Lieferungs-und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, Abgaben sowie Empfehlungen.. , es sei denn, dass sie nach § 38 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB -zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder in dessen Auftrag für sie bzw. ihn tätig sind. 9.3 Für den Fall der schuldhaften und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. 9.4 10.3 Tritt der Auftraggeber gemgemäß Nr. Ziffer 9.1 bis 9.3 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Im Falle einer der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt. 10.4 Der Auftraggeber ist im Falle eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsklauseln (Ziffer 16) zur sofortigen Kündigung berechtigt. Strafanzeigen und Schadensersatzforderungen bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutretenkündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese oder für einen Dritten ihnen nahestehenden Personen mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung oder dem Unternehmen des Auftraggebers Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt (gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durch- führung des Vertrages befasst sind. Was unter Vorteilen im o.a. Sinne zu verstehen ist, richtet sich nach den §§ 331 ff ff. StGB). 9.2 . Nicht als Vorteil im o.a. Sinne gelten jedoch die der Geschäftswerbung dienenden Gegenstände oder Leistungen, wie sie im redlichen Geschäftsverkehr nach einheitlichen Gesichtspunkten von dem Auftragnehmer seinen Geschäftskunden gewährt werden, insbesondere Reklamegegenstände von geringem Wert, die als solche durch eine dauerhaft und deutlich sichtbare Bezeichnung des Auftragnehmers (Firma) gekennzeichnet sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutretenkündigen, wenn sich der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hatnach- weislich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen -GWB-) beteiligt, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und oder andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung Gewinnbeteiligungen oder andere AbgabenAbgaben eine Verabredung getroffen oder eine Empfehlung (§ 38 Abs. 2 GWB) ausgesprochen hat, sowie Empfehlungen.. es sei denn, dass sie nach Maßgabe des GWB zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder in dessen Auftrag für ihn tätig sind. 9.3 Für den Fall der schuldhaften und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist Xxxxx der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. 9.4 Tritt der Auftraggeber gem. Ziffer 9.1 bis 9.3 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendungist er berechtigt, bereits empfangene Leistungen zu behalten. Behält er diese, so hat er ihren Wert zu vergüten. Im Falle einer Kündigung ist übrigen gelten die bisherige Leistung, soweit gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt. Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährtVertrags- parteien bleiben unberührt.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen

Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 (§§ 7, 8) 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese sind oder für einen Dritten ihnen nachstehenden Personen Vorteile (§§ 331 ff. StGB) anbietet, verspricht oder gewährt (§§ 331 ff StGB)gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. 9.2 10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, sowie Empfehlungen.. Bietern. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder in dessen Auftrag für ihn tätig sind. 9.3 Für den Fall der schuldhaften und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. 9.4 10.3 Tritt der Auftraggeber gem. Ziffer 9.1 bis 9.3 gemäß Nummer 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so finden ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen Anwendungempfangenen Leistungen zurückzugeben. Behält er diese, so hat er ihren Wert zu vergüten; werden sie zurückgegeben, so muss auch der Auftragnehmer die empfangenen Leistungen zurückgeben. Im Falle einer übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt. 10.4 Bei Kündigung ist oder Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einander die bisherige LeistungAuskünfte zu erteilen, soweit die notwendig sind, um die jeweiligen Ansprüche zu bemessen. 10.5 Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährtVertragsparteien bleiben unberührt.

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Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt. 9.1 (§§ 7, 8) 10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, für diese sind oder für einen Dritten ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt (§§ 331 ff StGB)) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. 9.2 10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, - die zu fordernden Preise, - Bindungen sonstiger Entgelte, - Gewinnaufschläge, - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, - Zahlungs-, Lieferungs- Lieferungs-und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, Abgaben sowie Empfehlungen.. , es sei denn, dass sie nach §§ 2 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder in dessen Auftrag für ihn tätig sind. 9.3 Für den Fall der schuldhaften und nicht unerheblichen Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen der §§ 4 Abs. 1-3 und 5 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtungen durch das beauftragte Unternehmen oder dessen Nachunternehmen ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. 9.4 10.3 Tritt der Auftraggeber gemgemäß Nr. Ziffer 9.1 bis 9.3 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Im Falle einer der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teiles Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt. 10.4 Der Auftraggeber ist im Falle eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsklauseln (Ziffer 16) zur sofortigen Kündigung berechtigt. Strafanzeigen und Schadensersatzforderungen bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Einkaufsbedingungen