Aufwendungen für Mängelbeseitigung. Kommt der AN einer Aufforderung des AG Zur Mängelbeseitigung nach und • gewährt der AG den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder • stellt sich heraus, dass ein Mangel objektiv nicht vorliegt, hat der AG die Aufwendungen des AN zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten ortsübliche Sätze.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufwendungen für Mängelbeseitigung. Kommt der AN einer Aufforderung des AG Zur zur Mängelbeseitigung nach und • gewährt der AG den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder • stellt sich heraus, dass ein Mangel objektiv nicht vorliegt, hat der AG die Aufwendungen des AN zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten ortsübliche Sätze.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufwendungen für Mängelbeseitigung. Kommt der AN einer Aufforderung des AG Zur zur Mängelbeseitigung nach und • gewährt der AG den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder • stellt sich heraus, dass es sich um ein schuldhaft unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen handelt, da objektiv kein Mangel objektiv nicht vorliegt, hat der AG die Aufwendungen des AN zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten ortsübliche Sätze.
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Samples: Verbraucherbauvertrag
Aufwendungen für Mängelbeseitigung. Kommt der AN einer Aufforderung des AG Zur Mängelbeseitigung nach und • gewährt der AG den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft schuld- haft nicht oder • stellt sich heraus, dass ein Mangel objektiv nicht vorliegt, hat der AG die Aufwendungen des AN zu ersetzen. Mangels Vereinbarung der Sätze gelten gel- ten ortsübliche Sätze.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen