Aufwendungsersatzanspruch der Bank. Der Auftraggeber wird der Bank alle Aufwendungen und Auslagen ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung seines Avalauftrages einschließlich einer gerichtlichen und außergericht lichen Rechtsverfolgung oder verteidigung im ln und Ausland entstehen und die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf. Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung eines Avals, insbesondere soweit eine Zahlungspflicht unter dem Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare Entscheidung auf Zahlung vorliegt. Bei indirekten Avalen sind auch alle von der Zweitbank in Rechnung gestellten Provisionen, Entgelte und Auslagen zu ersetzen.
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Samples: Bedingungen Für Das Avalgeschäft
Aufwendungsersatzanspruch der Bank. Der Auftraggeber wird der Bank alle Aufwendungen und Auslagen ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung seines Avalauftrages einschließlich einer gerichtlichen ge- richtlichen und außergericht lichen außergerichtlichen Rechtsverfolgung oder verteidigung im ln In- und Ausland entstehen und die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf. Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung eines Avals, insbesondere soweit eine Zahlungspflicht Zah- lungspflicht unter dem Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare Entscheidung auf Zahlung Zah- lung vorliegt. Bei indirekten Avalen sind auch alle von der Zweitbank in Rechnung gestellten Provisionen, Entgelte und Auslagen zu ersetzen.
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Samples: Auftrag Zur Eröffnung Eines Unwiderruflichen Dokumenten Akkreditivs
Aufwendungsersatzanspruch der Bank. Der Auftraggeber wird der Bank alle Aufwendungen und Auslagen ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung Aus- führung seines Avalauftrages einschließlich einer gerichtlichen und außergericht lichen außergerichtlichen Rechtsverfolgung oder verteidigung im ln In- und Ausland entstehen und die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf. Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung Aus- buchung eines Avals, insbesondere soweit eine Zahlungspflicht unter dem Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare Entscheidung auf Zahlung vorliegt. Bei indirekten indirek- ten Avalen sind auch alle von der Zweitbank in Rechnung gestellten Provisionen, Entgelte und Auslagen zu ersetzen.
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Samples: Avalstellung
Aufwendungsersatzanspruch der Bank. Der Auftraggeber wird der Bank alle Aufwendungen und Auslagen ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung seines Avalauftrages einschließlich einer gerichtlichen ge- richtlichen und außergericht lichen außergerichtlichen Rechtsverfolgung oder verteidigung im ln In- und Ausland entstehen und die sie den Umständen nach für erforderlich halten darf. Diese Ersatzpflicht umfasst auch Aufwendungen nach Ausbuchung eines Avals, insbesondere inbesondere soweit eine Zahlungspflicht Zah- lungspflicht unter dem Aval noch besteht oder eine im Entscheidungsland vollstreckbare Entscheidung auf Zahlung Zah- lung vorliegt. Bei indirekten Avalen sind auch alle von der Zweitbank in Rechnung gestellten Provisionen, Entgelte und Auslagen zu ersetzen.
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Samples: Auftrag Zur Eröffnung Eines Unwiderruflichen Dokumenten Akkreditivs