Ausbildung der Studierenden Musterklauseln

Ausbildung der Studierenden. Absolvent*innen (alle Abschlüsse) Absolvent*innen nach ZSL Absolvent(inn)en je Prof. (VZÄ) Erfolgsquote4 (%) insgesamt Anzahl Absolvent*innen aller Abschlüsse im beendeten Studienjahr1. Anzahl Absolvent*innen entsprechend der Definition im Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (ZSL) im beendeten Studienjahr1. Anzahl Absolvenfinnen gesamt im beendeten Studien­ xxxx0.xx Professorin2 (Prof.) in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Anzahl Absolventennen gesamt im beendeten Studien­ jahr1 je wissenschaftlichen (wiss.) und künstlerischen (künstl.) Personals2 (VZÄ). Prozentualer Anteil von Absolventen nen gesamt im beendeten Studienjahr1 zu Studienanfänger*innen ent­ sprechend deren Regelstudienzeit (RSZ). Prozentualer Anteil von Bachelor-Absolvent*innen im beendeten Studienjahr1 zu Studienanfänger*innen ent­ sprechend deren RSZ. Prozentualer Anteil von Absolvent*innen konsekutiver Masterstudiengänge im beendeten Studienjahr1 zu • Studienanfänger*innen entsprechend deren RSZ. Prozentualer Anteil von Absolvent*innen mit Abschluss Staatsexamen Jura im beendeten Studienjahr1 zu Stu- dienanfänger*innen entsprechend deren RSZ (nur Uni). Prozentualer Anteil von Absolventennen mit Abschluss in Freie Kunst im beendeten Studienjahr1 zu Studienan- fänger*innen entsprechend deren RSZ (nur HfK). Anzahl Studiengänge3 (inkl. weiterbildende Studien­ gänge) gesamt. Anzahl Studiengänge3 mit Bachelor-Abschluss. Anzahl Studiengänge3 mit Master-Abschluss. Prozentualer Anteil an belegten Plätzen zu verfügbaren Plätzen in konsekutiven Master-Studiengängen3. 1 Studienjahr: Sommersemester (SoSe).+ nachfolgendes Wintersemester (WiSe). 2 grundfinanziertes Personal inkl. HSP-/ZSL-Stellen; ohne fremdfinanziertes Personal.; ohne Lehrbeauftragte; zum Stichtag 01.12. des jeweiligen Jahres. Prof.: inkl. Xxxx- und Vertretungsprof.; ohne Lektor*innen, Hono- rarprof.; bei Fach- und Kunsthochschulen inkl. LfbA.
Ausbildung der Studierenden. Quantitative Ziele Ist 2017 Ist 2018 Ziel 2019 Ziel 2020 Ziel 2021 Absolventinnen (alle Abschlüsse) 156 150 150 150 150 Absolventinnen nach ZSL 150 150 150 Absolvent*innen je Prof. (VZÄ) 2,84 2,73 2,73 2,73 2,73 Erfolgsquote (%) insgesamt 75 65 75 7.5 75 Regelzeitquote (%) insge­ samt 76 74 80# 74# 74# Studierende in RSZ plus 2 Semester 810 810 810 Studiendauer zu RSZ 1,35 1,29 1,3 1,3 1,3 Studienanfängerinnen (1. HS) 128 149 145 130 135 Studienanfängerinnen (1-FS) 207 230 230 230 230 # Die Kennzahl ist (im Vergleich zur bisherigen Zielzahl in Höhe von 87%) rückläufig, da diese aus derZeit zur Zielvereinbarung 2015-2017 sowie dessen Prolongation auf das Jahr 2018 stammt und im Nachhinein festzustellen ist, dass die Prognose zur Erreichung der gesetzten Zielzahl zu optimistisch war. Die aktuelle Generation der Studierenden benötigt tendenziell länger als die Regelstudienzeit; in Kenntnis dieser Tatsa­ che beobachten und verfolgen wir diesen Umstand. Leistungsbereich 1. Studium und Lehre Leistungsgruppe 1.2 Weiterbildung Strategische Ziele 2019-2021 Ziele für den Zielvereinbarungszeitraum Ziel zu 1.: Sicherung einer hohen Qualität der Weiterbildungsangebote Das Ziel ist erreicht, wenn

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.