Common use of Ausbringungsschäden Clause in Contracts

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.

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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 A.6.6.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung beispielsweise von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe beispielsweise durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt abge- schwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 A.6.6.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 A.5.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, es sei denn, dass wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt unbeab- sichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge Nie- derschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere an- dere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 A.5.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße Ver- stöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen Ver- ordnungen, behördliche Anordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, Verfügungen entstehen.

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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, GülleGül- le, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese die- se Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse bestimmungswidrig Ereignisse be- stimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangengelan- gen, diese die Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt abge- schwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße Verstö- ße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Um- weltschutz dienen, entstehen.

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Samples: KFZ Versicherung

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 A.1.9.4.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch aus Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbekämp- fungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt Um- welt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 A.1.9.4.4 Nicht versichert sind Schäden, die entstehen durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, entstehen.

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Samples: KFZ Versicherung

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 Nicht versichert sind Schäden, Schäden durch die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-• Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultierenversichern wir nicht. Versichert sind jedoch solche Schäden, es sei denn, dass wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen. Das gilt auch, diese Stoffe wenn sie durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 Nicht versichert sind Schäden, die Schäden durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder Verordnungen, an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehenversichern wir nicht.

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Samples: KFZ Versicherung

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, es sei denn, dass wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriftenabdrif- ten. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, Verfügungen entstehen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 A.5.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultierenentstehen, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 A.5.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 A.4.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultierenentstehen, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 A.4.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultierenentstehen, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnun- gen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)

Ausbringungsschäden. A.4.5.6 A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, GülleGül- le, festem Stalldung, Pflan- zenschutz-Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese die- se Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereig- nisse bestimmungswidrig Ereignisse be- stimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangengelan- gen, diese die Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt abge- schwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen A.4.5.7 A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete ge- richtete behördliche Anordnun- gen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.

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Samples: KFZ Versicherung