Ausbringungsschäden. A.7.6.6 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn - diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbe- absichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder - in andere Grundstücke abdriften. A.7.6.7 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen ent- stehen.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Ausbringungsschäden. A.7.6.6 A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn - es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbe- absichtigt unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Niederschläge Nie- derschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder - in andere Grundstücke abdriften. A.7.6.7 A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienende Gesetzedienen, Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen ent- stehenentstehen.
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Ausbringungsschäden. A.7.6.6 A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, GülleGül- le, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn - diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbe- absichtigt unbeab- sichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Niederschläge Nie- derschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder - in andere an- dere Grundstücke abdriften. A.7.6.7 A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße Ver- stöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, VerordnungenVer- ordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen ent- stehenentstehen.
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Samples: KFZ Versicherung
Ausbringungsschäden. A.7.6.6 A.5.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch aus Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn - es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbe- absichtigt unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt abgeschwämmt werden oder - in andere Grundstücke abdriften. A.7.6.7 A.5.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen ent- stehenVerfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Ausbringungsschäden. A.7.6.6 A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, JaucheJau- che, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn - es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige unfallarti- ge Ereignisse bestimmungswidrig und unbe- absichtigt unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Niederschläge Nieder- schläge plötzlich abgeschwemmt werden oder - in andere ande- re Grundstücke abdriften. A.7.6.7 A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen ent- stehenVerfügun- gen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.
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Samples: KFZ Versicherung
Ausbringungsschäden. A.7.6.6 A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz besteht jedoch, wenn - diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig bestimmungswid- rig und unbe- absichtigt unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder - in andere Grundstücke abdriften. A.7.6.7 A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Verstöße Ver- stöße gegen dem den Umweltschutz dienende Gesetze, VerordnungenVer- ordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen ent- stehenVerfügun- gen entstehen.
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Samples: KFZ Versicherung
Ausbringungsschäden. A.7.6.6 A.5.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem festen Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn - diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbe- absichtigt unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder - in andere Grundstücke abdriften. A.7.6.7 A.5.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen ent- stehenentstehen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Ausbringungsschäden. A.7.6.6 A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Verwen- dung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem fes- tem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbe- kämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn - es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig bestimmungswid- rig und unbe- absichtigt unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder - in andere Grundstücke abdriften. A.7.6.7 A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße Ver- stöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen ent- stehenVerfügungen, die dem Umwelt- schutz dienen, entstehen.
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Samples: KFZ Versicherung
Ausbringungsschäden. A.7.6.6 A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbekämpfungsmittel resultieren. Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz besteht jedoch, wenn - diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig bestimmungswid- rig und unbe- absichtigt unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder - in andere Grundstücke abdriften. A.7.6.7 A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen dem den Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen ent- stehenVerfü- gungen entstehen.
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Samples: KFZ Versicherung