Common use of Ausbringungsschäden Clause in Contracts

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Nie- derschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.

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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 A.7.6.6 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, es sei denn, dass wenn - diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt unbe- absichtigt in die Umwelt gelangen, - diese Stoffe durch Nie- derschläge Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder - in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 A.7.6.7 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehenVerfügungen ent- stehen.

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Samples: www.oesa.de, www.oevb.de

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 A.5.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch aus Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Nie- derschläge Niederschläge plötzlich abgeschwemmt abgeschwämmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 A.5.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 A.4.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Verwen- dung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem fes- tem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbe- kämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig bestimmungs- widrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese die Stoffe durch Nie- derschläge Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 A.4.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche be- hördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, entstehen.

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Ausbringungsschäden. A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Verwen- dung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem fes- tem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbe- kämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, es sei denn, dass wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse Er- eignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Nie- derschläge Niederschläge plötzlich abgeschwemmt abge- schwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, Verfügungen entstehen.

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Samples: www.swu.de

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, JaucheJau- che, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige unfallarti- ge Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Nie- derschläge Nieder- schläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere ande- re Grundstücke abdriften. A.7.5.4 A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche behördliche Anordnungen oder VerfügungenVerfügun- gen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen.

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Samples: www.xxv24.de

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbekämpfungsmittel resultieren. Versiche- rungsschutz besteht jedoch, es sei denn, dass wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig bestimmungswid- rig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Nie- derschläge Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen den Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, Verfü- gungen entstehen.

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Samples: www.wwk.de

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versiche- rungsschutz besteht jedoch, es sei denn, dass wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig bestimmungswid- rig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Nie- derschläge Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße Ver- stöße gegen den Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche Ver- ordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, Verfügun- gen entstehen.

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Samples: www.sv-sachsen.de

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 A.6.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung Verwen- dung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem fes- tem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln Schädlingsbe- kämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig bestimmungswid- rig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Nie- derschläge Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 A.6.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße Ver- stöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, entstehen.

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Samples: www.insurancestation.de

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 A.5.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle, festem festen Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln resultieren. Versicherungsschutz besteht jedoch, es sei denn, dass wenn diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen, diese Stoffe durch Nie- derschläge Niederschläge plötzlich abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 A.5.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Verstöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichtete behörd- liche Verordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, Verfügungen entstehen.

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Samples: www.oeffentliche.de