Common use of Ausbringungsschäden Clause in Contracts

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Ver- wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gül- le, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt ge- langen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abge- schwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Ver- stöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichte- te behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen. A.7.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund vertragli- cher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Ver- pflichtung hinausgehen. A.7.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt- sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzie- lung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.

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Samples: www.volkswohl-bund.de, www.schilling-wendt.de, sachtarif24.de

Ausbringungsschäden. A.7.5.3 Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Ver- wendung Verwendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gül- leGülle, festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd- lingsbekämpfungsmitteln resultierenSchädlingsbekämpfungsmitteln resultie- ren, es sei denn, dass diese Stoffe durch plötzliche und unfallartige Ereignisse bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt ge- langengelangen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abge- schwemmt abgeschwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften. A.7.5.4 Nicht versichert sind Schäden, die Sie durch bewusste Ver- stöße bewuss- te Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen oder an Sie gerichte- te gerichtete behördliche Anordnungen oder VerfügungenVerfügun- gen, die dem Umweltschutz dienen, entstehen. A.7.5.5 Nicht versichert sind Ansprüche, die auf Grund vertragli- cher ver- traglicher Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Ver- pflichtung gesetz- liche Verpflichtung hinausgehen. A.7.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt- sportlichen VeranstaltungenFahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzie- lung Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige ÜbungsfahrtenÜbungs- fahrten. Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.2.2 darA.7.5.7 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. In der MeinTierPLUS Versicherung sind Ihre eigenen Hunde und Katzen versichert, welche im versicherten Fahrzeug zum Zeitpunkt eines Unfalls mitgeführt wur- den und dabei verletzt oder getötet werden. Als versi- chertes Fahrzeug gilt das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug ohne Anhänger.

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Samples: www.insurancestation.de