Common use of Auskünfte Clause in Contracts

Auskünfte. Der LN hat dem LG die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gem. § 4 Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z. B. Änderung der Rechtsform, Änderung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der LN wird dem LG über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen; insbesondere wird der LN auf Anforderung seine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, datierten und rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte übermitteln. Der LN ist damit einverstanden, dass der LG Unterlagen und Informationen an ein refinanzierendes Institut des LG weiterleitet.

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Auskünfte. Der LN hat dem LG die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gem. § 4 Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z. z.B. Änderung der Rechtsform, Änderung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der LN wird dem LG über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen; insbesondere wird der LN auf Anforderung seine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, datierten und rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte übermitteln. Weigert sich der LN zur Auskunftserteilung bzw. zur Vorlage der angeforderten Unterlagen, so steht dem LG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der LN ist damit einverstanden, dass der LG Unterlagen und Informationen an ein refinanzierendes Institut des LG weiterleitet.

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Auskünfte. Der LN hat dem LG die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gem. § 4 Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z. B. Änderung der Rechtsform, Änderung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der LN wird dem LG über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen; insbesondere wird der LN auf Anforderung seine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, datierten und rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte übermitteln. Weigert sich der LN zur Auskunftserteilung bzw. zur Vorlage der angeforderten Unterlagen, so steht dem LG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der LN ist damit einverstanden, dass daß der LG Unterlagen und Informationen an ein refinanzierendes Institut des LG weiterleitet.

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Auskünfte. Der LN hat dem LG die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gem. § 4 Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z. B. Änderung der Rechtsform, Änderung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der LN wird dem LG über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen; insbesondere wird der LN auf Anforderung seine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, datierten und rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte übermitteln. Der LN ist damit einverstanden, dass daß der LG Unterlagen und Informationen an ein refinanzierendes Institut des LG weiterleitet.

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Auskünfte. Der LN hat dem LG die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gem. § 4 Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen Un- terlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z. B. Änderung der Rechtsform, Änderung Än- derung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilenmitzu- teilen. Der LN wird dem LG über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen; insbesondere wird der LN auf Anforderung seine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, datierten und rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte übermitteln. Weigert sich der LN zur Auskunftserteilung bzw. zur Vorlage der angeforderten Unterlagen, so steht dem LG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der LN ist damit einverstanden, dass der LG Unterlagen und Informationen Infor- mationen an ein refinanzierendes Institut des LG weiterleitet.

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Auskünfte. Der LN hat dem LG die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gem. § 4 Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z. B. Änderung der Rechtsform, Änderung bei einem Vertretungsorgan) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der LN wird dem LG über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen; insbesondere wird der LN auf Anforderung seine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, datierten und rechtsverbindlich unterzeichneten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte übermitteln. Weigert sich der LN zur Auskunftserteilung bzw. zur Vorlage der angeforderten Unterlagen, so steht dem LG ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der LN ist damit einverstanden, dass der LG Unterlagen und Informationen an ein refinanzierendes Institut des LG weiterleitet.

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