Auslieferung. Der Kunde kann die kostenpflichtige Auslieferung der für ihn verwahrten Edelmetalle ausschließlich über die Bank bei der pro aurum GmbH beauftragen. Die pro aurum GmbH ist berechtigt, einen Wertelogistikpart- ner mit der Auslieferung zu beauftragen. Sie ist ferner zur Auslieferung einer vertretbaren Sache derselben Gattung berechtigt. Es besteht daher kein Anspruch des Kunden auf Auslieferung von speziellen Jahr- gängen oder Herstellern. Eine Abholung direkt an der Verwahrstelle ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das Auslieferungsverlangen muss auf dem von der Bank vorgesehenen Formular erfolgen. Dieses kann unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxx abgerufen werden. Die Kosten für die Auslieferung ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis für Geschäfte in physischen Edelmetallen«. Die gewünschte Goldposition wird nach Eingang des Auslieferungs- auftrags bei der Bank im Depot des Kunden ausgebucht und die Werte- logistikkosten werden dem zugehörigen Verrechnungskonto belastet. Im Anschluss wird der Auftrag von der Bank an die pro aurum GmbH weitergeleitet. Die Kontaktaufnahme mit dem Kunden erfolgt abhängig vom Warenwert per E-Mail oder telefonisch durch die pro aurum GmbH i.d.R. innerhalb von fünf Handelstagen. Auslieferungsort kann nur die bei der Bank hinterlegte Haupt- oder Versandadresse des Kunden innerhalb Deutschlands sein. Eine Ausliefe- rung an andere Personen als den Konto-/Depotinhaber ist nicht möglich. Der Versand an ein Postfach oder eine Packstation ist nicht möglich. Ausschließlich für Firmenkunden kann eine Warenzustellung an die hinterlegte Geschäfts- oder Firmenadresse beauftragt werden. Die Über- gabe erfolgt am Empfang oder in der Poststelle/Warenannahme und wird mit Namen quittiert. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech- terung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem sich dieser im Annahmeverzug befindet. Nach dem zweiten erfolglosen Zustellversuch durch das Wertelogistik- unternehmen werden der Auslieferungsauftrag storniert und die auszu- liefernden Bestände wieder im Depot des Kunden eingebucht. Zum Zwecke der Auslieferung ermächtigt der Kunde die Bank, seine Daten an die Verwahrstelle und den von der Verwahrstelle mit der Aus- lieferung beauftragten Dienstleister weiterzugeben. Gleichzeitig wird die Bank die Verwahrstelle und das jeweils beauftragte Wertelogistik- unternehmen verpflichten, die Daten nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
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Samples: Sonderbedingungen Für Den Physischen Edelmetallhandel, Sonderbedingungen Für Geschäfte in Physischen Edelmetallen, Sonderbedingungen Für Geschäfte in Physischen Edelmetallen
Auslieferung. Der Kunde kann die kostenpflichtige Auslieferung der für ihn verwahrten ver- wahrten Edelmetalle ausschließlich über die Bank bei der pro aurum GmbH KG beauftragen. Die pro aurum GmbH KG ist berechtigt, einen Wertelogistikpart- ner Wertelogistikpartner mit der Auslieferung zu beauftragen. Sie ist ferner zur Auslieferung einer vertretbaren Sache derselben Gattung Gat- tung berechtigt. Es besteht daher kein Anspruch des Kunden auf Auslieferung von speziellen Jahr- gängen Jahrgängen oder Herstellern. Eine Abholung direkt an der Verwahrstelle ist ausdrücklich ausgeschlossenaus- geschlossen. Das Auslieferungsverlangen muss auf dem von der Bank vorgesehenen Formular erfolgen. Dieses kann unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxx abgerufen werden. Die Kosten für die Auslieferung ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeich- nis für Geschäfte in physischen Edelmetallen«. Die gewünschte Goldposition wird nach Eingang des Auslieferungs- auftrags Ausliefe- rungsauftrags bei der Bank im Depot des Kunden ausgebucht und die Werte- logistikkosten Wertelogistikkosten werden dem zugehörigen Verrechnungskonto Verrechnungs- konto belastet. Im Anschluss wird der Auftrag von der Bank an die pro aurum GmbH KG weitergeleitet. Die Kontaktaufnahme mit dem Kunden Kun- den erfolgt abhängig vom Warenwert per E-Mail oder telefonisch durch die pro aurum GmbH KG i.d.R. innerhalb von fünf Handelstagen. Auslieferungsort kann nur die bei der Bank hinterlegte Haupt- oder Versandadresse des Kunden innerhalb Deutschlands sein. Eine Ausliefe- rung Auslieferung an andere Personen als den Konto-/Depotinhaber ist nicht möglich. Der Versand an ein Postfach oder eine Packstation ist nicht möglich. Ausschließlich für Firmenkunden kann eine Warenzustellung an die hinterlegte Geschäfts- oder Firmenadresse beauftragt werden. Die Über- gabe Übergabe erfolgt am Empfang oder in der Poststelle/Warenannahme Warenan- nahme und wird mit Namen quittiert. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech- terung Ver- schlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem sich dieser im Annahmeverzug befindet. Nach dem zweiten erfolglosen Zustellversuch durch das Wertelogistik- unternehmen Werte- logistikunternehmen werden der Auslieferungsauftrag storniert und die auszu- liefernden auszuliefernden Bestände wieder im Depot des Kunden eingebucht. Zum Zwecke der Auslieferung ermächtigt der Kunde die Bank, seine Daten an die Verwahrstelle und den von der Verwahrstelle mit der Aus- lieferung Auslieferung beauftragten Dienstleister weiterzugeben. Gleichzeitig wird die Bank die Verwahrstelle und das jeweils beauftragte Wertelogistik- unternehmen Wertelogistikunternehmen verpflichten, die Daten nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auslieferung. Der Kunde kann die kostenpflichtige Auslieferung der für ihn verwahrten Edelmetalle ausschließlich über die Bank bei der pro aurum GmbH beauftragen. Die pro aurum GmbH ist berechtigt, einen Wertelogistikpart- ner Wertelogistikpartner mit der Auslieferung zu beauftragen. Sie ist ferner zur Auslieferung einer vertretbaren Sache derselben Gattung berechtigt. Es besteht daher kein Anspruch des Kunden auf Auslieferung von speziellen Jahr- gängen Jahrgängen oder Herstellern. Eine Abholung direkt an der Verwahrstelle ist ausdrücklich ausgeschlossenaus- geschlossen. Das Auslieferungsverlangen muss auf dem von der Bank vorgesehenen Formular erfolgen. Dieses kann unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxx abgerufen werden. Die Kosten für die Auslieferung ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsver- zeichnis für Geschäfte in physischen Edelmetallen«. Die gewünschte Goldposition wird nach Eingang des Auslieferungs- auftrags Ausliefe- rungsauftrags bei der Bank im Depot des Kunden ausgebucht und die Werte- logistikkosten Wertelogistikkosten werden dem zugehörigen Verrechnungskonto Verrech- nungskonto belastet. Im Anschluss wird der Auftrag von der Bank an die pro aurum GmbH weitergeleitet. Die Kontaktaufnahme mit dem Kunden erfolgt abhängig vom Warenwert per E-Mail oder telefonisch durch die pro aurum GmbH i.d.R. innerhalb von fünf Handelstagen. Auslieferungsort kann nur die bei der Bank hinterlegte Haupt- oder Versandadresse des Kunden innerhalb Deutschlands sein. Eine Ausliefe- rung Auslieferung an andere Personen als den Konto-/Depotinhaber ist nicht möglich. Der Versand an ein Postfach oder eine Packstation ist nicht möglich. Ausschließlich für Firmenkunden kann eine Warenzustellung an die hinterlegte Geschäfts- oder Firmenadresse beauftragt werden. Die Über- gabe Übergabe erfolgt am Empfang oder in der Poststelle/Warenannahme Warenan- nahme und wird mit Namen quittiert. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech- terung Ver- schlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem sich dieser im Annahmeverzug befindet. Nach dem zweiten erfolglosen Zustellversuch durch das Wertelogistik- unternehmen Wertelogis- tikunternehmen werden der Auslieferungsauftrag storniert und die auszu- liefernden auszuliefernden Bestände wieder im Depot des Kunden eingebucht. Zum Zwecke der Auslieferung ermächtigt der Kunde die Bank, seine Daten an die Verwahrstelle und den von der Verwahrstelle mit der Aus- lieferung Auslieferung beauftragten Dienstleister weiterzugeben. Gleichzeitig wird die Bank die Verwahrstelle und das jeweils beauftragte Wertelogistik- unternehmen Wertelogistikunternehmen verpflichten, die Daten nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auslieferung. Solange schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft. Wir behalten uns das Recht vor, Versandart und Transporteur zu bestimmen, sofern Lieferung „frei Haus“ vereinbart wird. Der Kunde kann Käufer trägt die kostenpflichtige Auslieferung der für ihn verwahrten Edelmetalle ausschließlich über die Bank bei der pro aurum GmbH beauftragenKosten von ihm verlangter anderer Transportvorkehrungen. Die pro aurum GmbH ist berechtigtvon uns angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend und unverbindlich, einen Wertelogistikpart- ner mit sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Ist als Liefertermin "prompt" vereinbart, so beträgt die Lieferfrist 14 Kalendertage ab Versendung der Auslieferung Auftragsbestätigung. Jede Art von höherer Gewalt, Kriege, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie nicht rechtzeitige Belieferungen durch unsere Vertragspartner führen zu beauftrageneiner angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Sie ist ferner zur Auslieferung Dem stehen Betriebsstörungen, Fabrikationsausfall, Beschaffungs- schwierigkeiten, Arbeitskampf und sonstige Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleich. Insoweit sind Ersatzansprüche aller Art unter Berufung auf die Nichteinhaltung von Lieferfristen ausgeschlossen. Überschreitet die Störung nach obigem Punkt die Dauer von zwei Monaten, sind aber beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag – nach schriftlicher Vorankündigung und Einhaltung einer vertretbaren Sache derselben Gattung Frist von weiteren zwei Wochen – berechtigt. Es besteht daher kein Anspruch des Kunden auf Auslieferung von speziellen Jahr- gängen oder HerstellernWe reserve the right to set off claims with counterclaims, irrespective of the legal cause involved. Eine Abholung direkt an der Verwahrstelle ist ausdrücklich ausgeschlossenSupplier waives his right to object to such offsetting of claims. Das Auslieferungsverlangen muss auf dem von der Bank vorgesehenen Formular erfolgen. Dieses kann unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxx abgerufen werden. Die Kosten für die Auslieferung ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis für Geschäfte in physischen Edelmetallen«. Die gewünschte Goldposition wird nach Eingang des Auslieferungs- auftrags bei der Bank im Depot des Kunden ausgebucht und die Werte- logistikkosten werden dem zugehörigen Verrechnungskonto belastet. Im Anschluss wird der Auftrag von der Bank an die pro aurum GmbH weitergeleitet. Die Kontaktaufnahme mit dem Kunden erfolgt abhängig vom Warenwert per E-Mail oder telefonisch durch die pro aurum GmbH i.dAny right of retention on the part of supplier shall be excluded by mutual consent.R. innerhalb von fünf Handelstagen. Auslieferungsort kann nur die bei der Bank hinterlegte Haupt- oder Versandadresse des Kunden innerhalb Deutschlands sein. Eine Ausliefe- rung an andere Personen als den Konto-/Depotinhaber ist nicht möglich. Der Versand an ein Postfach oder eine Packstation ist nicht möglich. Ausschließlich für Firmenkunden kann eine Warenzustellung an die hinterlegte Geschäfts- oder Firmenadresse beauftragt werden. Die Über- gabe erfolgt am Empfang oder in der Poststelle/Warenannahme und wird mit Namen quittiert. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlech- terung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem sich dieser im Annahmeverzug befindet. Nach dem zweiten erfolglosen Zustellversuch durch das Wertelogistik- unternehmen werden der Auslieferungsauftrag storniert und die auszu- liefernden Bestände wieder im Depot des Kunden eingebucht. Zum Zwecke der Auslieferung ermächtigt der Kunde die Bank, seine Daten an die Verwahrstelle und den von der Verwahrstelle mit der Aus- lieferung beauftragten Dienstleister weiterzugeben. Gleichzeitig wird die Bank die Verwahrstelle und das jeweils beauftragte Wertelogistik- unternehmen verpflichten, die Daten nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
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Samples: General Terms and Conditions