Common use of Ausnahmen der Geheimhaltungspflicht Clause in Contracts

Ausnahmen der Geheimhaltungspflicht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für: 16.2.1. Allgemeine Informationen bzw. solche, die bereits zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung bekannt waren oder 16.2.2. Informationen, die zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung bereits veröffentlicht sind oder später, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Infor- mationsempfängers zurückzuführen ist, durch Dritte veröffent- licht werden oder 16.2.3. Informationen, die auf rechtmäßigem Weg durch Dritte veröffentlicht werden oder 16.2.4. Informationen, die gesetzlichen Informationspflichten unterliegen und daher preiszugeben sind.

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Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement

Ausnahmen der Geheimhaltungspflicht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für: 16.2.1. Allgemeine Informationen bzw. solche, die bereits zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung bekannt waren oderohne 16.2.2. Informationen, die zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung bereits veröffentlicht sind oder später, ohne dass dies auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung des Infor- mationsempfängers zurückzuführen ist, durch Dritte veröffent- licht werden oderveröffentlicht 16.2.3. Informationen, die auf rechtmäßigem Weg durch Dritte veröffentlicht werden oderwerden 16.2.4. Informationen, die gesetzlichen Informationspflichten unterliegen und daher preiszugeben sind.daher

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Samples: Musterangebot Vertrag

Ausnahmen der Geheimhaltungspflicht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für: 16.2.1. Allgemeine Informationen bzw. solche, die bereits zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung bekannt waren oder 16.2.2. Informationen, die zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung bereits veröffentlicht sind oder später, ohne dass dies auf eine rechts- rechts‐ oder vertragswidrige Handlung des Infor- mationsempfängers zurückzuführen ist, durch Dritte veröffent- licht werden odervertragswidrige 16.2.3. Informationen, die auf rechtmäßigem Weg durch Dritte veröffentlicht werden oder 16.2.4. Informationen, die gesetzlichen Informationspflichten unterliegen und daher preiszugeben sind.

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Samples: Telecommunications

Ausnahmen der Geheimhaltungspflicht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für: 16.2.1. Allgemeine Informationen bzw. solche, die bereits zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung bekannt waren oder 16.2.2. Informationen, die zum Zeitpunkt der Überlassung ohne Verpflichtung bereits veröffentlicht sind oder später, ohne dass dies auf eine rechts- rechts‐ oder vertragswidrige Handlung des Infor- mationsempfängers Informationsempfängers zurückzuführen ist, durch Dritte veröffent- licht veröffentlicht werden oder 16.2.3. Informationen, die auf rechtmäßigem Weg durch Dritte veröffentlicht werden oder 16.2.4. Informationen, die gesetzlichen Informationspflichten unterliegen und daher preiszugeben sind.

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Samples: Layer 2 Bitstream Access Agreement