Ausschließlicher Gerichtsstand. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – das Landgericht Hamburg ausschließlich zuständig.
Ausschließlicher Gerichtsstand. Sofern der Schuldverschreibungsinhaber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ist der Schuldverschreibungsinhaber hingegen nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Schuldverschreibungsbedingungen– soweit gesetzlich zulässig – das Landgericht Frankfurt am Main ausschließlich zuständig.
Ausschließlicher Gerichtsstand. Zuständig für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Transportauftrag, einschließlich über dessen Bestehen oder Nichtbestehen, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftraggebers, soweit dem nicht zwingenden Bestimmungen der CMR entgegenstehen.
Ausschließlicher Gerichtsstand. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam- menhang mit diesen Schuldverschreibungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zuläs- sig – das Landgericht Bremen ausschließlich zuständig. Sofern der Schuldverschrei- bungsinhaber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Ge- richtsstandes die gesetzlichen Vorgaben.
Ausschließlicher Gerichtsstand. Klagen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gegen finleap connect können nur beim sachlich zuständigen Gericht in Hamburg erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen von finleap connect gegen diese Parteien maßgeblich, wobei finleap connect berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher ist der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Ver- brauchers in Deutschland oder Österreich. Dieser bei Vertragsabschluss mit finleap connect gege- bene allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Aus- land verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn, Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess, ist Heilbronn für den Fall, dass die Parteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß, ist abhängig vom Streitwert, für den Fall, dass die Parteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, das für unseren Geschäftssitz erstinstanzlich sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht oder Landgericht Heilbronn. Das gleiche gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder Sie nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt haben oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ausschließlicher Gerichtsstand. Bei allen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner der Hellmich GmbH Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Land- bzw. Amtsgericht zu erheben, dass für den Hauptsitz der Hellmich GmbH zuständig ist. Dies ist entweder das Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg oder das Landgericht Berlin.
Ausschließlicher Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Für alle Ansprüche aus und auf Grund der vertraglichen Beziehungen zwischen Backup4U und dem Kunden einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wien/Österreich, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.