Ausschluss Krieg Musterklauseln

Ausschluss Krieg. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Krieg. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Krieg. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursa- chen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger- krieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen.
Ausschluss Krieg. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs- ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebel- lion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Schäden durch Explosion von Blindgängern Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden an den ver- sicherten Sachen, wenn – Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Bomben), – die während der vorgenannten Ereignisse ab- geschossen oder abgeworfen wurden, – erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolu- tion, Rebellion, Aufstand) teilweise oder voll- ständig explodieren.
Ausschluss Krieg. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Schäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen / kriegsähnlichen Ereignissen sind innerhalb Deutschlands mitversichert. Der Ausschluss von Schäden infolge Krieg erstreckt sich innerhalb Deutschlands somit nur auf Schäden aus laufenden Kriegshandlungen.
Ausschluss Krieg. A 2.2. Ausschluss Innere Unruhe A 2.3 Ausschluss Kernenergie
Ausschluss Krieg. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Auf- stand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Xxxx- xxxx. Ausgenommen hiervon sind Schäden durch die Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem ersten und zweiten Weltkrieg innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschluss Krieg a) Die Versicherung erstreckt sich nicht auf
Ausschluss Krieg. A 2.2 Ausschluss Kernenergie