Ausschluss Mitwirkender. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass in der Ver- tragsabwicklung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen involviert sind oder hierdurch gefördert werden, die in den Sanktionslisten der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinten Nationen (insb. den VO (EG) Nr. 881/2002; VO (EG) Nr. 2580/2001; VO (EU) Nr. 753/2011) aufgeführt sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Personen, Organi- sationen oder Einrichtungen, die in den Sanktionslisten anderer Regierungen aufgeführt sind (insb. US Denied Persons List, US Entity List, US Specially Designated Nationals List, US Debarred List), sofern diese nicht unilateral über die VN- oder EU- Sanktionen hinausgehen. Der Kunde versichert weiter, dass weder er selbst noch einer seiner Gesellschafter auf einer solchen Sanktionsliste gelistet sind, er nicht einer darauf befindlichen Person oder Körperschaft untersteht oder deren Teilhaber ist. Sollte der Kunde selbst oder einer sei- ner Gesellschafter oder eine Person oder Körperschaft, deren Teilhaber der Kunde ist, während der Dauer des Vertrages in eine Sanktionsliste aufgenommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Bundesdruckerei hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Bundesdruckerei ist in einem solchen Fall jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausschluss Mitwirkender. Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich sicherzustellen, dass in der Ver- tragsabwicklung Vertragsabwicklung keine natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen involviert sind oder hierdurch gefördert werden, die in den Sanktionslisten der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinten Nationen (insb. den VO (EG) Nr. 881/2002; VO (EG) Nr. 2580/2001; VO (EU) Nr. 753/2011) aufgeführt sind. Dies gilt auch im Hinblick auf natürliche oder juristische Personen, Organi- sationen Organisationen oder Einrichtungen, die in den Sanktionslisten anderer Regierungen aufgeführt sind (insb. US Denied Persons List, US Entity List, US Specially Designated Nationals List, US Debarred List), sofern diese nicht unilateral über die VN- oder EU- Sanktionen hinausgehen. Der Kunde Auftraggeber versichert weiter, dass weder er selbst noch einer seiner Gesellschafter auf einer solchen Sanktionsliste gelistet sindist, er nicht einer darauf befindlichen Person oder Körperschaft untersteht oder deren Teilhaber ist. Sollte der Kunde Auftraggeber selbst oder einer sei- ner seiner Gesellschafter oder eine Person oder Körperschaft, deren Teilhaber der Kunde Auftraggeber ist, während der Dauer des Vertrages in eine Sanktionsliste aufgenommen werden, ist der Kunde Auftraggeber verpflichtet, die Bundesdruckerei hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Bundesdruckerei ist in einem solchen Fall jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten, ohne dass der Kunde Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann.
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Samples: General Terms and Conditions
Ausschluss Mitwirkender. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass in der Ver- tragsabwicklung Vertragsabwicklung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen involviert sind oder hierdurch gefördert werden, die in den Sanktionslisten der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinten Nationen (insb. den VO (EG) Nr. 881/2002; VO (EG) Nr. 2580/2001; VO (EU) Nr. 753/2011) aufgeführt sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Personen, Organi- sationen Organisationen oder Einrichtungen, die in den Sanktionslisten anderer Regierungen aufgeführt sind (insb. US Denied Persons List, US Entity List, US Specially Designated Nationals List, US Debarred List), sofern diese nicht unilateral über die VN- oder EU- Sanktionen hinausgehen. Der Kunde versichert weiter, dass weder er selbst noch einer seiner Gesellschafter auf einer solchen Sanktionsliste gelistet sind, er nicht einer darauf befindlichen Person oder Körperschaft untersteht oder deren Teilhaber ist. Sollte der Kunde selbst oder einer sei- ner seiner Gesellschafter oder eine Person oder Körperschaft, deren Teilhaber der Kunde ist, während der Dauer des Vertrages in eine Sanktionsliste aufgenommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Bundesdruckerei D-Trust hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Bundesdruckerei D-Trust ist in einem solchen Fall jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausschluss Mitwirkender. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass in der Ver- tragsabwicklung Vertragsabwicklung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen involviert sind oder hierdurch gefördert werden, die in den Sanktionslisten der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinten Nationen (insb. den VO (EG) Nr. 881/2002; VO (EG) Nr. 2580/2001; VO (EU) Nr. 753/2011) aufgeführt sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Personen, Organi- sationen Organisationen oder Einrichtungen, die in den Sanktionslisten anderer Regierungen aufgeführt sind (insb. US Denied Persons List, US Entity List, US Specially Designated Nationals List, US Debarred List), sofern diese nicht unilateral über die VN- oder EU- Sanktionen hinausgehen. Der Kunde versichert weiter, dass weder er selbst noch einer seiner Gesellschafter auf einer solchen Sanktionsliste gelistet sind, er nicht einer darauf befindlichen Person oder Körperschaft untersteht oder deren Teilhaber ist. Sollte der Kunde selbst oder einer sei- ner seiner Gesellschafter oder eine Person oder Körperschaft, deren Teilhaber der Kunde ist, während der Dauer des Vertrages in eine Sanktionsliste aufgenommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Bundesdruckerei D-Trust hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Bundesdruckerei D- Trust ist in einem solchen Fall jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. hiervon zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen