Bankkundengeheimnis Musterklauseln

Bankkundengeheimnis. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Daten unter anderem über ein offenes, jedermann zugängliches Netz (z. B. Internet, SMS) transportiert werden. Die Daten können unkontrolliert grenzüberschreitend übermittelt werden. Dies gilt auch für eine Datenübermittlung, wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Daten- pakete (mit Ausnahme der SMS Texte) verschlüsselt übermittelt. Unver- schlüsselt bleiben jedoch jeweils Absender und Empfänger (sowie der Text der SMS). Der Rückschluss auf eine bestehende Bankbeziehung und/oder auf eine Zahlungsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Begünstigten, ist deshalb für einen Dritten möglich.
Bankkundengeheimnis. 5.1. Die Bank, ihre Organe, Mitarbeiter und Vertreter sind gesetzlich verpflichtet, Daten über die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, einschliesslich Daten, die den Kunden identifizieren oder identifizieren lassen (“Kundendaten”), vertraulich zu behandeln. 5.2. Der Kunde entbindet die Bank, ihre Organe, Mitarbeiter und Vertreter von den geltenden schweizerischen Geheimhaltungspflichten und verzichtet auf das schweizerische Bankkundengeheimnis: (i) Für die Zwecke der Auslagerung gemäss Ziff. 28 (Outsourcing), einschliesslich in Bezug auf die Weitergabe von Kundendaten an Drittdienstleister oder verbundene Gesellschaften innerhalb oder ausserhalb der Schweiz. (ii) Um der Bank im Rahmen von Ziff. 6 und 7 die Weitergabe personenbezogener Daten, einschliesslich Kundendaten,, an Drittdienstleister oder verbundene Gesellschaften innerhalb oder ausserhalb der Schweiz zu ermöglichen. (iii) Im Allgemeinen, um der Bank die Erfüllung ihrer vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu ermöglichen. (iv) Im Allgemeinen, um der Bank die Erfüllung in- und ausländischer regulatorischer Verpflichtungen oder die Wahrung der berechtigten Interessen der Bank zu ermöglichen (z.B. zur Durchsetzung einer Forderung, zur Verwertung von Sicherheiten, um sich in einem Gerichtsverfahren oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu verteidigen oder um sich zwecks Wahrung ihres Rufes zu verteidigen). 5.3. Sofern nicht anders vereinbart, und insbesondere in den oben genannten Fällen von Empfängern der Kundendaten im Ausland, kann die Möglichkeit bestehen, dass die Empfänger weder an das schweizerische Bankkundengeheimnis noch an die schweizerischen Datenschutzbestimmungen noch an gleichwertige Normen gebunden sind und ihre Verwendung der Daten ausserhalb des Einflussbereichs der Bank fällt. Alle Risiken von Verlust und Schäden im Zusammenhang mit der erlaubten Datenweitergabe durch die Bank gehen zu Lasten des Kunden.
Bankkundengeheimnis. Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Bank unterstehen aus- schliesslich dem schweizerischen materiellen Recht. Soweit es die 0805_f_vk_20001_de 7.1 Kontokorrentverkehr Gutschrift bzw. Belastung der vereinbarten oder üblichen Zinsen, Bei Zahlungsaufträgen ist die Bank grundsätzlich verpflichtet, den Namen, die Adresse und die Kontonummer des Kunden bekannt zu geben. Diese Da- ten werden den beteiligten Banken, den Systembetreibern und in der Regel gesetzlichen Bestimmungen zulassen, ist Erfüllungsort und ausschliess- licher Gerichtsstand für alle Verfahren der Sitz der Bank in Zürich. Dieser gilt ebenso als Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz oder Sitz Kommissionen, Spesen, Auslagen und Steuern erfolgen nach Xxxx der Bank vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die Bank behält sich das Recht vor, ihre Zins- und Kommissionssätze jederzeit, namentlich bei geänderten Marktverhältnissen, einseitig abzuändern und dem Kunden hiervon auf dem auch dem Begünstigten bekannt gegeben. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags ermächtigt der Kunde die Bank zur Offenlegung dieser Kundendaten und entbindet sie diesbezüglich von der Wahrung des schweizerischen Bankkundengeheimnisses. Ferner nimmt in der Schweiz. Die Bank hat zudem das Recht, den Kunden beim zustän- digen Gericht seines Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen bzw. bei jeder anderen zuständigen Behörde Betreibung ein- zuleiten.
Bankkundengeheimnis 

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  • Bankgeheimnis Und Bankauskunft Die Ikano Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertun- gen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Ikano Bank nur dann weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Ikano Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähig- keit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben oder sonstige der Ikano Bank anvertraute Vermögenswerte werden nicht gemacht. Die Ikano Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Ikano Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Ikano Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bank- auskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwür- dige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. Bankauskünfte erteilt die Ikano Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.

  • Bankgeheimnis Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des UNÜbereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

  • Datenschutz, Geheimhaltung 23.1. Der Kunde sorgt dafür, dass TIS alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für TIS aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden. 23.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an TIS stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 23.3. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen. 23.4. Der Kunde und TIS sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten, insbesondere die in Anlage zu § 9 BDSG genannten Anforderungen erfüllt werden. 23.5. Der Kunde und TIS können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. 23.6. Der Kunde und TIS sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. 23.7. TIS darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.