Common use of Bauherrenrisiko Clause in Contracts

Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repa- raturen, Abbruch- und Grabearbeiten) auf den Grundstücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als € 250.000,– zu veranschlagen sind. Wird der Betrag von € 250.000,– überschritten besteht dennoch Versicherungsschutz, wenn durch gesonderte An- meldung beim Versicherungsbüro die Differenz zwischen € 250.000,– und der tatsächlichen Bausumme nachversichert wird.

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Samples: www.vejas.de

Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repa- raturenReparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) auf den versicher- ten Grundstücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als € 250.000300.000,– zu veranschlagen sind. Wird der Betrag von € 250.000,– überschritten überschritten, besteht dennoch VersicherungsschutzVersicherungs- schutz, wenn durch gesonderte An- meldung Anmeldung beim Versicherungsbüro Versich- erungsbüro lediglich die Differenz zwischen € 250.000300.000,– und der tatsächlichen Bausumme nachversichert wird.

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Samples: www.flugplatz-nardt.de

Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repa- raturen, Abbruch- und Grabearbeiten) auf den Grundstücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als € 250.000260.000,– zu veranschlagen sind. Wird der Betrag von € 250.000260.000,– überschritten überschritten, besteht dennoch den- noch Versicherungsschutz, wenn durch gesonderte An- meldung beim Versicherungsbüro die Differenz zwischen € 250.000260.000,– und der tatsächlichen Bausumme nachversichert wird.

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Samples: kreissportbund-lueneburg.de

Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repa- raturen, Abbruch- und Grabearbeiten) auf den versicherten Grundstücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als € 250.000300.000,– zu veranschlagen sind. Wird dieser Betrag über- schritten, entfällt der Versicherungsschutz. Wird der Betrag von € 250.000300.000,– überschritten besteht dennoch Versicherungsschutzüberschritten, wenn durch gesonderte An- meldung beim Versicherungsbüro so kann die Differenz zwischen € 250.000300.000,– und der tatsächlichen Bausumme Bau- summe nachversichert wirdwerden.

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Samples: nwdsb.de

Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer Unter- nehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repa- raturenReparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) auf den Grundstückenversicherten Grund- stücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als € 250.000300.000,– zu veranschlagen sind. Wird der Betrag von € 250.000,– überschritten überschritten, besteht dennoch VersicherungsschutzVersicherungs- schutz, wenn durch gesonderte An- meldung Anmeldung beim Versicherungsbüro Versiche- rungsbüro lediglich die Differenz zwischen € 250.000300.000,– und der tatsächlichen Bausumme nachversichert wird.

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Samples: www.sv-arzberg.de

Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repa- raturen, Abbruch- und Grabearbeiten) auf den Grundstücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als € 250.000510.000,– zu veranschlagen sind. Wird der Betrag von € 250.000510.000,– überschritten überschritten, besteht dennoch den- noch Versicherungsschutz, wenn durch gesonderte An- meldung Anmel- dung beim Versicherungsbüro lediglich die Differenz zwischen € 250.000510.000,– und der tatsächlichen Bausumme nachversichert wird.

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Samples: trisport-erding.de

Bauherrenrisiko. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Repa- raturen, Abbruch- und Grabearbeiten) auf den versicherten Grundstücken, wenn ihre Kosten im Einzelfall auf nicht mehr als € 250.000,– zu veranschlagen sind. Wird der Betrag von € 250.000,– überschritten überschritten, besteht dennoch Versicherungsschutz, wenn durch gesonderte An- meldung Anmeldung beim Versicherungsbüro die Differenz zwischen € 250.000,– und der tatsächlichen Bausumme nachversichert wird.

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Samples: radsportverband-nrw.de