Baukostenzuschuss. 3.1. Der für o. g. Netzanschluss vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichtende Bau- kostenzuschuss (zutreffendes bitte ankreuzen) 🞎 entfällt (vorzuhaltende Entnahmekapazität von weniger als 30 kW). 🞎 beträgt wegen des 30 kW übersteigenden Teils der vorzuhaltenden Entnahmekapazität/Leis- tung gemäß Angebot (Anlage 3) von € und ist vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichten. 3.2. Für die Vorhaltung von Einspeisekapazität ist kein Baukostenzuschuss zu entrichten.
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Samples: Netzanschlussvertrag Strom, Netzanschlussvertrag Strom
Baukostenzuschuss. 3.1. Der für o. g. Netzanschluss vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichtende Bau- kostenzuschuss Baukostenzu- schuss (zutreffendes bitte ankreuzen) 🞎 entfällt (vorzuhaltende Entnahmekapazität von weniger als 30 kW). 🞎 beträgt wegen des 30 kW übersteigenden Teils der vorzuhaltenden Entnahmekapazität/Leis- tunEntnahmekapazität g gemäß Angebot (Anlage 3) vodem gültigem Preisblatt der XXX Xxxx GmbH _ n € und ist vom Anschlussnehmer an den NetzbetreibeNetzbe- treiber r zu entricht. 🞎 wurde bereits gezahlten.
3.2. Für die Vorhaltung von Einspeisekapazität ist kein Baukostenzuschuss zu entrichten.
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Samples: Netzanschlussvertrag
Baukostenzuschuss. 3.1. Der für o. g. Netzanschluss vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichtende Bau- kostenzuschuss Baukostenzuschuss (zutreffendes bitte ankreuzen) 🞎 entfällt (vorzuhaltende Entnahmekapazität von weniger als 30 kW). 🞎 beträgt wegen des 30 kW übersteigenden Teils der vorzuhaltenden Entnahmekapazität/Leis- tung gemäß Angebot (Anlage 3) voEntnahmekapazität n € und ist vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entricht. 🞎 wurde bereits gezahlten.
3.2. Für die Vorhaltung von Einspeisekapazität ist kein Baukostenzuschuss zu entrichten.
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Samples: Netzanschlussvertrag Strom
Baukostenzuschuss. 3.1. Der für o. g. Netzanschluss vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichtende Bau- kostenzuschuss Baukostenzuschuss (zutreffendes bitte ankreuzen) 🞎 entfällt (vorzuhaltende Entnahmekapazität von weniger als 30 kW). �� beträgt wegen des 30 kW übersteigenden Teils der vorzuhaltenden Entnahmekapazität/Leis- tung gemäß Angebot (Anlage 3) voEntnahmekapazität n € und ist vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichten. wurde bereits gezahlt. .
3.2. Für die Vorhaltung von Einspeisekapazität ist kein Baukostenzuschuss zu entrichten.
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