BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Angebotspreis: Der zwischen einem Autorisierten Anbieter (wie im Basisprospekt definiert) und dem betreffenden Käufer individuell ausgehandelte Preis. Bedingungen für das Angebot: Nicht Anwendbar Angabe des Angebotszeitraums, einschließlich eventueller Änderungen, und Beschreibung des Antragsverfahrens: Angebote können jederzeit während des Zeitraums ab einschließlich dem Datum des Basisprospekts bis (ausschließlich) zu dem Tag 12 Monate nach dem Datum des Basisprospekts erfolgen. Es besteht kein formales Antragsverfahren. Jeder Autorisierte Anbieter kann stattdessen im Rahmen von vereinbarten Transaktionen gegenüber Anlegern anbieten. Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller: Nicht Anwendbar Informationen zum Mindest- und/oder Höchstzeichnungsbetrag: Nicht Anwendbar Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der ETC-Wertpapiere: Wie individuell zwischen einem Käufer und dem betreffenden Autorisierten Anbieter vereinbart. Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots: Die Emittentin wird alle ETC-Wertpapiere einer Serie bei Emission an einen oder mehrere Autorisierte Teilnehmer verkaufen. Die Autorisierten Teilnehmer agieren als Market Maker an Börsen und können während des Angebotszeitraums ebenso öffentliche Angebote im Rahmen von Over-the-Counter-Transaktionen durchführen. Die Autorisierten Teilnehmer werden voraussichtlich ETC- Wertpapiere in ihrem Bestand halten. Die Anzahl der ausgegebenen ETC-Wertpapiere ändert sich nicht in Abhängigkeit von den Ergebnissen eines Angebots (wobei jedes Angebot individuell vereinbart wird) und folglich ist eine öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse eines Angebots nicht erforderlich. Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten: Nicht Anwendbar Tranche(n), deren Angebot auf bestimmte Länder beschränkt ist: Nicht Anwendbar Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der entsprechenden Mitteilung mit Wie vorstehend erläutert gibt es vor Emission keinen formalen Angebotszeitraum und es erfolgt kein Antragsverfahren, bei dem Zuteilungen durchzuführen sind. Folglich ist keine Bekanntgabe der Zuteilungen erforderlich. Ein Anleger darf erst dann Handel vornehmen, wenn die ETC-Wertpapiere an ihn geliefert wurden. Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Wie gegebenenfalls zwischen dem Käufer und dem betreffenden Autorisierten Anbieter vereinbart. Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der Stellen in den verschiedenen Ländern, in denen das Angebot erfolgt: Ein Autorisierter Anbieter kann vorbehaltlich der Bedingungen des Basisprospekts ein Angebot in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich oder Schweden unterbreiten.
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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Angebotspreis: Der zwischen einem Autorisierten Anbieter (wie im Basisprospekt definiert) und dem betreffenden Käufer individuell ausgehandelte Preis. Bedingungen für das Angebot: Nicht Anwendbar Angabe des Angebotszeitraums, einschließlich eventueller Änderungen, und Beschreibung des Antragsverfahrens: Angebote können jederzeit während des Zeitraums ab einschließlich dem Datum des Basisprospekts bis (ausschließlich) zu dem Tag 12 Monate nach dem Datum des Basisprospekts erfolgen. Es besteht kein formales Antragsverfahren. Jeder Autorisierte Anbieter kann stattdessen im Rahmen von vereinbarten Transaktionen gegenüber Anlegern anbieten. Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller: Nicht Anwendbar Informationen zum Mindest- und/oder Höchstzeichnungsbetrag: Nicht Anwendbar Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der ETC-Wertpapiere: Wie individuell zwischen einem Käufer und dem betreffenden Autorisierten Anbieter vereinbart. Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots: Die Emittentin wird alle ETC-Wertpapiere einer Serie bei Emission an einen oder mehrere Autorisierte Teilnehmer verkaufen. Die Autorisierten Teilnehmer agieren als Market Maker an Börsen und können während des Angebotszeitraums ebenso öffentliche Angebote im Rahmen von Over-the-Counter-Transaktionen durchführen. Die Autorisierten Teilnehmer werden voraussichtlich ETC- Wertpapiere in ihrem Bestand halten. Die Anzahl der ausgegebenen ETC-Wertpapiere ändert sich nicht in Abhängigkeit von den Ergebnissen eines Angebots (wobei jedes Angebot individuell vereinbart wird) und folglich ist eine öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse eines Angebots nicht erforderlich. Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten: Nicht Anwendbar Tranche(n), deren Angebot auf bestimmte Länder beschränkt ist: Nicht Anwendbar Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der entsprechenden Mitteilung mit Wie vorstehend erläutert gibt es vor Emission keinen formalen Angebotszeitraum und es erfolgt kein Antragsverfahren, bei dem Zuteilungen durchzuführen sind. Folglich ist keine Bekanntgabe der Zuteilungen erforderlich. Ein Anleger darf den Wertpapieren gehandelt werden darf: erst dann Handel vornehmen, wenn die ETC-Wertpapiere an ihn geliefert wurden. Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Wie gegebenenfalls zwischen dem Käufer und dem betreffenden Autorisierten Anbieter vereinbart. Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der Stellen in den verschiedenen Ländern, in denen das Angebot erfolgt: Ein Autorisierter Anbieter kann vorbehaltlich der Bedingungen des Basisprospekts ein Angebot in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich oder Schweden unterbreiten.
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