Common use of Befahren von Hallen und Ausstellen von Fahrzeugen Clause in Contracts

Befahren von Hallen und Ausstellen von Fahrzeugen. Das Befahren von Foyers, Hallen und sonstigen Flächen innerhalb von Gebäuden mit PKW oder LKW ist grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen werden in engen Grenzen ausschließlich durch die mainzplus erteilt. Gabelstapler, Hubwagen und „Steiger“ sowie Container dürfen nur mit Genehmigung der mainzplus eingesetzt werden. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Räumlichkeiten nur mit maximal einem Liter Tankinhalt ausgestellt werden. Die Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss mit einem Inertgas (z.B. Stickstoff oder Kohlendioxyd) beaufschlagt und abgeschlossen sein. Weitere Sicherheitsmaßnahmen bleiben in Sonderfällen vorbehalten.

Appears in 2 contracts

Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Befahren von Hallen und Ausstellen von Fahrzeugen. Das Befahren von Foyers, Hallen und sonstigen Flächen innerhalb von Gebäuden mit PKW oder LKW ist grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen werden in engen Grenzen ausschließlich durch die mainzplus Lokhalle erteilt. Gabelstapler, Hubwagen und „Steiger“ sowie Container dürfen nur mit Genehmigung der mainzplus Lokhalle eingesetzt werden. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Räumlichkeiten nur mit maximal einem Liter Tankinhalt ausgestellt werden. Die Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss mit einem Inertgas (z.B. Stickstoff oder Kohlendioxyd) beaufschlagt und abgeschlossen sein. Weitere Sicherheitsmaßnahmen bleiben in Sonderfällen vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Befahren von Hallen und Ausstellen von Fahrzeugen. Das Befahren von Foyers, Hallen und sonstigen Flächen innerhalb von Gebäuden mit PKW oder LKW ist grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen werden in engen Grenzen ausschließlich durch die mainzplus erteilt. Gabelstapler, Hubwagen und „Steiger“ sowie Container dürfen nur mit Genehmigung der mainzplus eingesetzt werden. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Räumlichkeiten nur mit maximal einem Liter Tankinhalt ausgestellt werden. Die Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss mit einem Inertgas Innertgas (z.B. Stickstoff oder Kohlendioxyd) beaufschlagt und abgeschlossen sein. Weitere Sicherheitsmaßnahmen bleiben in Sonderfällen vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen