Beiträge. zu 100 %, zu 50 %. Der zu zahlende Beitrag richtet sich bis zum Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 39. Lebensjahr vollendet, nach Nr. 8.3. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Tarif weiter durch ein anhängendes "B" gekennzeichnet. Ab Beginn des Folgemonats, ist der dem erreichten Alter entsprechende Neuzugangsbeitrag zu zahlen. Entsprechendes gilt für neben der Versicherung nach Tarif BB00 bestehende Tarife W.
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Beiträge. zu 100 %, zu 50 %. Der zu zahlende Beitrag richtet sich bis zum Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 3934. Lebensjahr vollendet, nach Nr. 8.39.3. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Tarif weiter durch ein anhängendes "B" gekennzeichnet. Ab Beginn des Folgemonats, ist der dem erreichten Alter entsprechende Neuzugangsbeitrag zu zahlen. Entsprechendes gilt für neben der Versicherung nach Tarif BB00 bestehende Tarife W.
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Beiträge. zu 100 %, zu 50 %. Der zu zahlende Beitrag richtet sich bis zum Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 34. Lebensjahr (für Versicherungsbeginne ab 01.01.2020: das 39. Lebensjahr Lebensjahr) vollendet, nach Nr. 8.3. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Tarif weiter durch ein anhängendes "B" gekennzeichnet. Ab Beginn des Folgemonats, ist der dem erreichten Alter entsprechende Neuzugangsbeitrag zu zahlen. Entsprechendes gilt für neben der Versicherung nach Tarif BB00 bestehende Tarife W.
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