Belege über die Veröffentlichung. Der freie Journalist hat bei jeder Veröf- fentlichung seines Beitrages Anspruch auf Mitteilung darüber, wo und wann die Ver- öffentlichung erfolgt ist. Außerdem muss ihm die jeweilige Internetadresse des Bei- trags mitgeteilt oder eine digitale Kopie des Beitrags bzw. ein Ausdruck des ver- öffentlichten Beitrags zur Verfügung ge- stellt werden.
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