Benutzerverwaltung. Die Benutzerverwaltung für die Verfahrensinfrastruktur erfolgt: • über die Benutzerverwaltung der Active Directory des Landes: Bremen: xxxx.xx-xxxx.xx • Verfahrensintern Die Benutzerverwaltung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Voraussetzung für einen zeitlich befristeten und überwachten Fernzugriff ist eine gesondert getroffene Vereinbarung über Sicherheitsmaßnahmen für den Fernzugriff zwischen dem Auftraggeber und dem externen Dienstleister. Der jeweilige konkrete Fernzugriff für den externen Dienstleister muss durch einen Mitarbeiter des Auftragsverabeiters freigeschaltet werden. Der externe Dienstleister muss, bevor er sich an einem System authentisieren kann, Kontakt mit dem Auftragsverarbeiter aufnehmen. Der Support des externen Dienstleisters des Fachverfahrens wird über einen Fernzugriff realisiert. Hierzu wird ein vom Auftragsverarbeiter betriebenes Verfahren folgendermaßen eingesetzt: Nach Durchführung des Fernzugriffs wird die Fernzugriffsberechtigung wieder entzogen. Der jeweilige administrative Zugriff wird revisionssicher protokolliert. (Die Protokollierung beantwortet folgende Fragen zum Zugriff: wann, warum, wer und was?) Der Auftraggeber kann die Daten im Rahmen seiner Kontrollpflichten beim Auftragsverarbeiter einsehen.
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Samples: www.soziales.bremen.de, www.justiz.bremen.de
Benutzerverwaltung. Die Benutzerverwaltung für die Verfahrensinfrastruktur erfolgt: • über die Benutzerverwaltung der Active Directory des Landes: Bremen: xxxx.xx-xxxx.xx • Verfahrensintern Die Benutzerverwaltung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Voraussetzung für einen zeitlich befristeten und überwachten Fernzugriff ist eine gesondert getroffene Vereinbarung über Sicherheitsmaßnahmen für den Fernzugriff zwischen dem Auftraggeber und dem externen Dienstleister. Anlage 4b zum V20473/3011027 Der jeweilige konkrete Fernzugriff für den externen Dienstleister muss durch einen Mitarbeiter des Auftragsverabeiters freigeschaltet werden. Der externe Dienstleister muss, bevor er sich an einem System authentisieren kann, Kontakt mit dem Auftragsverarbeiter aufnehmen. Der Support des externen Dienstleisters des Fachverfahrens wird über einen Fernzugriff realisiert. Hierzu wird ein vom Auftragsverarbeiter betriebenes Verfahren folgendermaßen eingesetzt: Nach Durchführung des Fernzugriffs wird die Fernzugriffsberechtigung wieder entzogen. Der jeweilige administrative Zugriff wird revisionssicher protokolliert. (Die Protokollierung beantwortet folgende Fragen zum Zugriff: wann, warum, wer und was?) Der Auftraggeber kann die Daten im Rahmen seiner Kontrollpflichten beim Auftragsverarbeiter einsehen.
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Samples: www.finanzen.bremen.de
Benutzerverwaltung. Die Benutzerverwaltung für die Verfahrensinfrastruktur erfolgt: • - über die Benutzerverwaltung der Active Directory des Landes: Bremen: xxxx.xx-xxxx.xx • Verfahrensintern xxxx.xx-xxxx.xx. Die Benutzerverwaltung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Voraussetzung für einen zeitlich befristeten und überwachten Fernzugriff ist eine gesondert getroffene Vereinbarung über Sicherheitsmaßnahmen für den Fernzugriff zwischen dem Auftraggeber und dem externen Dienstleister. Der jeweilige konkrete Fernzugriff für den externen Dienstleister muss durch einen Mitarbeiter des Auftragsverabeiters freigeschaltet werden. Der externe Dienstleister muss, bevor er sich an einem System authentisieren kann, Kontakt mit dem Auftragsverarbeiter aufnehmen. Der Support des externen Dienstleisters des Fachverfahrens wird über einen Fernzugriff realisiert. Hierzu wird ein vom Auftragsverarbeiter betriebenes Verfahren folgendermaßen eingesetzt: Nach Durchführung des Fernzugriffs wird die Fernzugriffsberechtigung wieder entzogen. Der jeweilige administrative Zugriff wird revisionssicher protokolliert. (Die Protokollierung beantwortet folgende Fragen zum Zugriff: wann, warum, wer und was?) Der Auftraggeber kann die Daten im Rahmen seiner Kontrollpflichten beim Auftragsverarbeiter Auftragverarbeiter einsehen.
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Samples: Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen
Benutzerverwaltung. Die Benutzerverwaltung für die Verfahrensinfrastruktur erfolgt: • über die Benutzerverwaltung der Active Directory des Landes: des Landes: Bremen: xxxx.xx-xxxx.xx • Verfahrensintern Die Benutzerverwaltung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsvereinbarung. Voraussetzung für einen zeitlich befristeten und überwachten Fernzugriff ist eine gesondert getroffene Vereinbarung über Sicherheitsmaßnahmen für den Fernzugriff zwischen dem Auftraggeber und dem externen Dienstleister. Der jeweilige konkrete Fernzugriff für den externen Dienstleister muss durch einen Mitarbeiter des Auftragsverabeiters freigeschaltet werden. Der externe Dienstleister muss, bevor er sich an einem System authentisieren kann, Kontakt mit dem Auftragsverarbeiter aufnehmen. Der Support des externen Dienstleisters des Fachverfahrens wird über einen Fernzugriff realisiert. Hierzu wird ein vom Auftragsverarbeiter betriebenes Verfahren folgendermaßen eingesetzt: Nach Durchführung des Fernzugriffs wird die Fernzugriffsberechtigung wieder entzogen. Der jeweilige administrative Zugriff wird revisionssicher protokolliert. (Die Protokollierung beantwortet folgende Fragen zum Zugriff: wann, warum, wer und was?) Der Auftraggeber kann die Daten im Rahmen seiner Kontrollpflichten beim Auftragsverarbeiter einsehen.
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Samples: www.inneres.bremen.de