Berechtigte Personen. Die Offenlegung kann nur von der Person geltend gemacht wer- den, auf die sich die Unterlage bezieht (betroffene Person). An ih- rer Stelle kann dies auch ihr gesetzlicher Vertreter verlangen. Unter dieser Voraussetzung legen wir folgenden Personen die Un- terlage offen: • der →versicherten Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter. Das gilt nicht, wenn dieser Offenlegung erhebliche therapeuti- sche oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. • einem uns benannten Arzt oder Rechtsanwalt.
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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung
Berechtigte Personen. Die Offenlegung kann nur von der Person geltend gemacht wer- den, auf die sich die Unterlage bezieht (betroffene Person). An ih- rer Stelle kann dies auch ihr gesetzlicher Vertreter verlangen. Unter dieser Voraussetzung legen wir folgenden Personen die Un- terlage offen: • der →versicherten der→versicherten Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter. Das gilt nicht, wenn dieser Offenlegung erhebliche therapeuti- sche oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. • einem uns benannten Arzt oder Rechtsanwalt.
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