Common use of Berechtigte Personen Clause in Contracts

Berechtigte Personen. Die Offenlegung kann nur von der Person geltend gemacht wer- den, auf die sich die Unterlage bezieht (betroffene Person). An ih- rer Stelle kann dies auch ihr gesetzlicher Vertreter verlangen. Unter dieser Voraussetzung legen wir folgenden Personen die Un- terlage offen: • der →versicherten Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter. Das gilt nicht, wenn dieser Offenlegung erhebliche therapeuti- sche oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. • einem uns benannten Arzt oder Rechtsanwalt. Wenn wir die Unterlage selbst einholen, tragen wir die Kosten. Wenn Sie das Gutachten oder die Stellungnahme eingeholt haben, weil wir das verlangt haben, ersetzen wir Ihnen die dafür entstan- denen Aufwendungen.

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Berechtigte Personen. Die Offenlegung kann nur von der Person geltend gemacht wer- den, auf die sich die Unterlage bezieht (betroffene Person). An ih- rer Stelle kann dies auch ihr gesetzlicher Vertreter verlangen. Unter dieser Voraussetzung legen wir folgenden Personen die Un- terlage offen: • der →versicherten der→versicherten Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter. Das gilt nicht, wenn dieser Offenlegung erhebliche therapeuti- sche oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. • einem uns benannten Arzt oder Rechtsanwalt. Wenn wir die Unterlage selbst einholen, tragen wir die Kosten. Wenn Sie das Gutachten oder die Stellungnahme eingeholt haben, weil wir das verlangt haben, ersetzen wir Ihnen die dafür entstan- denen Aufwendungen.

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Berechtigte Personen. Die Offenlegung kann nur von der Person geltend gemacht wer- den, auf die sich die Unterlage bezieht (betroffene Person). An ih- rer Stelle kann dies auch ihr gesetzlicher Vertreter verlangen. Unter dieser Voraussetzung legen wir folgenden Personen die Un- terlage offen: • der →versicherten Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter. Das gilt nicht, wenn dieser Offenlegung erhebliche therapeuti- sche oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. • einem uns benannten Arzt oder Rechtsanwalt. Wenn wir die Unterlage selbst einholen, tragen wir die Kosten. Wenn Sie das Gutachten oder die Stellungnahme eingeholt haben, weil wir das verlangt haben, ersetzen wir Ihnen die dafür entstan- denen Aufwendungen.

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