Common use of Berechtigtenkreis Clause in Contracts

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der U21-Karte sind alle Personen bis einschließlich 20 Jahren. Die Berechtigung ist ab dem 15. Le- bensjahr durch Schülerausweis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständi- ger Eintragung der persönlichen Angaben auf der Rückseite ge- geben. Die U21-Karte ist personengebunden.

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Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der U21-Karte Sommerferienkarte sind alle Personen bis einschließlich 20 Jahren. Die Berechtigung ist ab dem 15. Le- bensjahr Lebensjahr durch SchülerausweisSchüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständi- ger vollständiger Eintragung der persönlichen persönli- chen Angaben auf der Rückseite ge- gebengegeben. Die U21-Karte ist personengebunden.

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Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der U21-Karte sind alle Personen Perso- nen bis einschließlich 20 JahrenJahre. Die Berechtigung ist ab dem 15. Le- bensjahr Lebensjahr durch Schülerausweis, Kundenkarte Xxx- xxxxxxxx gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständi- ger vollständiger Eintragung der persönlichen Angaben auf der Rückseite ge- gebengegeben. Die U21-Karte ist personengebunden.

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Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der U21-Karte Sommerferienkarte sind alle Personen bis einschließlich 20 Jahren. Die Berechtigung ist ab dem 15. Le- bensjahr Lebensjahr durch SchülerausweisSchüleraus- weis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständi- ger vollständiger Eintragung der persönlichen persön- lichen Angaben auf der Rückseite ge- gebengegeben. Die U21-Karte ist personengebunden.

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Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der U21-Karte sind alle Personen bis einschließlich 20 Jahren. Die Berechtigung ist ab dem 15. Le- bensjahr durch Schülerausweis, Kundenkarte gemäß Ziffer 3.6.1 oder andere geeignete Nachweise (z.B. PersonalausweisPersonalaus- weis, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständi- ger vollständiger Eintragung der persönlichen persön- lichen Angaben auf der Rückseite ge- gebengegeben. Die U21-Karte ist personengebunden.

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