Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der Senioren-Monatskarte sind alle Per- sonen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständiger Eintragung der persönli- chen Angaben auf der Karte gegeben. Die Senioren-Monatskarte ist personengebunden.
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der Senioren-Monatskarte sind alle Per- sonen Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Die Berechtigung Berechti- gung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (PersonalausweisPersonalaus- weis, Pass, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständiger Eintragung der persönli- chen persön- lichen Angaben auf der Karte gegeben. Die Senioren-Monatskarte ist personengebunden.
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Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der Senioren-Monatskarte sind alle Per- sonen Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständiger Eintragung der persönli- chen persönlichen Angaben auf der Karte gegeben. Die Senioren-Monatskarte ist personengebunden.
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Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung der Senioren-Monatskarte sind alle Per- sonen Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis Lichtbildaus- weis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegenbele- gen. Die Gültigkeit ist nur bei vollständiger Eintragung der persönli- chen persönlichen Angaben auf der Karte gegeben. Die Senioren-Monatskarte ist personengebunden.
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