Common use of Berechtigtenkreis Clause in Contracts

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des Senioren-Abonnements sind alle Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Fahrgäste, die bereits vor dem 1.1.2018 das Senioren-Abo beziehen, aber noch nicht 65 Jahre alt sind, können das Angebot weiterhin nut- zen. Das Senioren-Abo ist nicht übertragbar. Senioren-Abos werden für den Stadttarif (gültig in einer der Zo- nen 20, 40 oder 80), die Preisstufen 1, 2, 3 und 4 (gültig für das Gesamtnetz) ausgegeben. Sie berechtigen den Inhaber zu be- liebig vielen Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbe- reichs. Eine Mitnahmeregelung wie beim Plus-Abo besteht nicht. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gelegentli- che Fahrten bei der Senioren-Abo-Karte ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem Senioren-Abo nicht möglich. Sie berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Be- nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagen- klasse ist ausgeschlossen.

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Samples: www.wvg.de, mobi38.de, www.vrb-online.de

Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des Senioren-Abonnements sind alle Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Fahrgäste, die bereits vor dem 1.1.2018 das Senioren-Abo beziehen, aber noch nicht 65 Jahre alt sind, können das Angebot weiterhin nut- zen. Das Senioren-Abo ist nicht übertragbar. Senioren-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO. Senioren-Abos werden für den Stadttarif (gültig in einer der Zo- nen 20, 40 oder 80), die Preisstufen 1, 2, 3 und 4 (gültig für das Gesamtnetz) ausgegeben. Sie berechtigen den Inhaber zu be- liebig vielen Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbe- reichs. Eine Mitnahmeregelung wie beim Plus-Abo besteht nicht. Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gelegentli- che Fahrten bei der Senioren-Abo-Karte ist unter Punkt 3.5.3 geregelt. Die Benutzung von ICE und IC ist mit dem Senioren-Abo nicht möglich. Sie berechtigt in Zügen des Nahverkehrs nur zur Be- nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagen- klasse ist ausgeschlossen.

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Samples: www.bsvg.net, www.harzbus-goslar.de, www.vb-bachstein.de