Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des Senioren-Abonnements sind alle Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Fahrgäste, die bereits vor dem 1.1.2018 das Senioren-Abo beziehen, aber noch nicht 65 Jahre alt sind, können das Angebot weiterhin nut- zen. Das Senioren-Abo ist nicht übertragbar. Senioren-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
Appears in 3 contracts
Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des Senioren-Abonnements sind alle Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Fahrgäste, die bereits vor dem 1.1.2018 das Senioren-Abo beziehen, aber noch nicht 65 Jahre alt sind, können das Angebot weiterhin nut- zen. Das Senioren-Abo ist nicht übertragbar. Senioren-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
Appears in 3 contracts
Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des Senioren-Abonnements sind alle Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Fahrgäste, die bereits vor dem 1.1.2018 das Senioren-Abo beziehen, aber noch nicht 65 Jahre alt sind, können das Angebot weiterhin nut- zennutzen. Das Senioren-Abo ist nicht übertragbar. Senioren-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifbestimmungen
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des Senioren-Abonnements sind alle Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegen. Fahrgäste, die bereits vor dem 1.1.2018 das Senioren-Abo beziehen, aber noch nicht 65 Jahre alt sind, können das Angebot weiterhin nut- zennutzen. Das Senioren-Abo ist nicht übertragbar. Senioren-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifbestimmungen
Berechtigtenkreis. Berechtigt zur Nutzung des Senioren-Abonnements sind alle Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr. Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des ersten Monats der Abo-Laufzeit. Die Berechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis Lichtbild- ausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein) zu belegenbe- legen. Fahrgäste, die bereits vor dem 1.1.2018 das SeniorenSe- nioren-Abo beziehen, aber noch nicht 65 Jahre alt sind, können das Angebot weiterhin nut- zennutzen. Das Senioren-Abo ist nicht übertragbar. Senioren-Abonnements sind Fahrausweise mit erheblich ermä- ßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 EVO.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifbestimmungen